
Aargauer SP will Steuerdetektive jetzt auf Bundesebene erreichen
Mit einer Motion wollte die SP die Kantonsregierung verpflichten, via Gesetzesänderung «zur Bekämpfung von schweren Steuervergehen Steuerdetektive» zu ermöglichen. Zudem solle man dem kantonalen Steueramt die dafür notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen geben.
Der Vorstoss war am Dienstagnachmittag in der Grossratssitzung traktandiert. Zu einer Debatte kam es aber nicht. SP-Präsidentin Gabriela Suter erklärte nämlich, man ziehe den Vorstoss zurück. Der Grund ist in der regierungsrätlichen Antwort auf die Motion zu finden. Die Regierung hatte darin deutlich gemacht, dass der Steuerbehörde heute keine strafprozessualen Zwangsmittel zur Verfügung stehen. Eine Ausdehnung der Kompetenzen im Sinne der Motion würde in die Kompetenzordnung eingreifen, und: «Eine solche Änderung müsste auf Bundesebene durchgeführt werden». Wenn ein Kanton eigenständig eine Kompetenzerweiterung vornehmen sollte, verletze er damit übergeordnetes Bundesrecht.
Das wollte die SP nicht. So zog sie die Motion zurück. Sprecherin Suter kündigte aber an, man werde eine Standesinitiative einbringen, um das Gesetz auf Bundesebene anzupassen.
Ärger bei Bürgerlichen
Spätestens, wenn es um die Standesinitiative geht, dürfte die Diskussion im Grossen Rat nachgeholt werden, die gestern nicht stattfinden konnte, nachdem die SP den Vorstoss zurückgezogen hatte. Etliche Bürgerliche hätten gern ihre Meinung gesagt und abgestimmt. Silvan Hilfiker (FDP) twitterte verärgert: «Neue Mode im Grossen Rat: Vorstoss einreichen, langes Votum halten und danach zurück ziehen, damit sich die politischen Gegner nicht äussern können. Angst vor einer Niederlage? Grosses Unverständnis!»
Inhaltlich hatte Suter ihren Vorstoss zuvor verteidigt. Denn Jahr für Jahr würden dem Fiskus in der Schweiz rund 20 Milliarden Franken vorenthalten. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schätze, dass in der Schweiz 8,3 Prozent der Einkommens- und Vermögenswerte am Fiskus vorbeigeschmuggelt werden. Angesichts der schmerzhaften Massnahmen «unter anderem auf Kosten der Bildung, Umwelt und der sozialen Sicherheit im Rahmen der kantonalen Abbauprogramme der letzten Jahre» erscheine es dringlich, so die SP-Präsidentin, die möglichen Zusatzerträge auf der Einnahmenseite durch bessere und weitergehende Kontrollen auszuschöpfen. Steuerehrlichkeit sei ein hohes Gut. Es brauche aber Vertrauen in den Staat, dass er die Steuerumgehung aktiv bekämpfe, sonst werde die Steuermoral reduziert.
Regierung: Instrumente genügen
Punkto Bedeutung der Steuerehrlichkeit zeigte sich der Regierungsrat in seiner Antwort einer Meinung mit der SP. Er findet aber, «dass dieses Gut mit den bisherigen steuerrechtlichen Instrumenten gepflegt werden soll». Es sei allerdings möglich, ergänzte die Regierung in ihrer Antwort, dass sie bald «zusätzliche Stellen im Bereich Nachsteuern und Bussen des kantonalen Steueramts zur Stärkung der heutigen Aufgabenerfüllung beantragt».
Jetzt bleibt also, auf den neuen Vorstoss der SP zu warten. Der hat dann zwei hohe Hürden zu nehmen: Zum ersten die des Grossen Rates. Falls er sie nimmt, wird er es zum Zweiten auf Bundesebene nicht leichter haben. Dort wurde schon 2013 eine Steuerstrafrechts-Reform diskutiert und wieder abgeblasen. Es ging unter anderem darum, auch kantonale Steuerbehörden Strafverfolgungsrecht anwenden zu lassen. Ende 2017 hiessen National- und Ständerat eine Motion für einen Verzicht auf diese Reform gut. Danach hätten die Initianten ihr Begehren zurückgezogen, so die Aargauer Regierung. Deshalb sei «auf Bundesebene zurzeit nicht mit einer Änderung des Steuerstrafrechts zu rechnen».