Aargauer Steuertelefon: «Warum kann ich für die Krankenkasse nur 4000 Franken abziehen?»

Abgabe der Steuererklärung: Den 31. März nicht verpassen

Wer die Frist 31. März für die Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten kann, muss bis 31. März eine begründete Fristerstreckung bis 30. Juni (oder auch bis 31. Oktober) beantragen. Das ist kostenlos. Wenn Sie die Steuererklärung ohne Fristerstreckung bis Ende Juni nicht abgeben haben, wird für die Mahnung neu eine Gebühr von 35 Franken fällig. Eine spätere zweite Mahnung würde dann bereits 50 Franken kosten. Die Fristerstreckung kann man auch übers Internet beantragen. Die Adresse lautet: www.ag.ch/efristertreckung. Dafür benötigt man den persönlichen Code. Der ist auf dem Steuererklärungsbogen in der Mitte auf Seite 1 aufgedruckt. (AZ)

Lukas Kretz von der BDO AG Aarau und Silas Rohner vom VZ VermögensZentrum Aarau standen unseren Leserinnen und Lesern zwei Stunden lang telefonisch Red und Antwort. Das Telefon läutete ununterbrochen. Am meisten Fragen gab es zur Abzugsfähigkeit der Krankenkassen- und Gesundheitskosten, aber auch rund um Abzugsmöglichkeiten für Hausbesitzer.

Als verheiratetes Paar können wir für die Krankenkasse 4000 Franken abziehen. Die Kosten sind aber sehr viel höher. Das geht doch nicht auf. Kann ich wirklich nicht mehr abziehen?

Silas Rohner: Es ist so, dass Sie als gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten für Versicherungsprämien (inklusive Krankenkassenprämien) und Sparzinsen in der Steuererklärung 2019 auf kantonaler Ebene 4000 Franken abziehen können. Bei den übrigen Steuerpflichtigen sind es 2000 Franken. Auf Bundesebene sind es 3500 Franken für Personen mit Pensionskasse/Säule 3a-Anschluss. Sonstige Verheiratete: 5250. Es sind auf Bundes- und Kantonsebene Bestrebungen in Gang, diesen Abzug zu erhöhen. Ob, wann und in welchem Ausmass das geschehen wird, ist aber noch offen.

Ich weiss, dass ich einen Versicherungsabzug von 2000 Franken machen kann. Aber wo?

Lukas Kretz: Wenn sie die Steuererklärung mit Easy Tax ausfüllen, wird dieser automatisch abgezogen. Wenn sie die Steuererklärung von Hand ausfüllen, ist es Ziffer 14 im Hauptformular.

Wir hatten letztes Jahr erhebliche Gesundheitskosten. Kann man da steuerlich etwas machen?

Lukas Kretz: Ja. Diese können Sie in der Rubrik Krankheitskosten deklarieren. Dazu gehören beispielsweise auch die Franchise und die bezahlten Selbstbehalte. Wahrscheinlich haben Sie von Ihrer Krankenkasse eine Auflistung all der Kosten bekommen, die sie selbst getragen haben. Auflisten können Sie auch die neue Brille, ein Hörgerät, sofern selbst bezahlt, und die Zahnarztkosten. Wichtig ist aber, dass Sie steuerlich erst dann einen Abzug berücksichtigen können, wenn Ihre Gesundheitskosten mehr als fünf Prozent des Nettoeinkommens ausmachen. Beträge, die darunterliegen, können nicht in Abzug gebracht werden.

Wie merke ich, dass es für einen Abzug reicht?

Lukas Kretz: Wenn Sie die Steuererklärung mit EasyTax ausfüllen, berechnet die Software die Mindesthöhe für den Abzug automatisch.

Ich muss krankheitsbedingt eine strenge Diät machen, die erheblich kostet. Ist das auch abzugsfähig?

Silas Rohner: Die Mehrkosten einer ärztlich angeordneten, lebensnotwendigen Diät (z.B. bei Zöliakie, Diabetes) können abgezogen werden. Gleiches gilt für die Mehrkosten von Spezialnahrung (Aufbau- und Sonderkost, Ergänzungsnahrung etc.), die auf ärztliche Anordnung hin eingenommen werden muss.

Anstelle des Abzugs der effektiven Kosten kann bei andauernden, lebensnotwendigen Diäten eine Pauschale von 2’500 Franken geltend gemacht werden. An Diabetes erkrankte Personen können jedoch nur die effektiven Mehrkosten zum Abzug bringen. Doch auch hier gilt: Es kommt erst zum Tragen, wenn die Gesamtheit Ihrer Gesundheitskosten mindestens fünf Prozent des Nettoeinkommens ausmachen.

Was heisst „fünf Prozent vom Nettoeinkommen“?

Der Selbstbehalt berechnet sich wie folgt: Nettoeinkommen gemäss Ziffer 20 der Steuererklärung geteilt durch 100 mal 5. Krankheitskosten die diesen Betrag übersteigen können abgezogen werden.

Wir sind nicht mehr die Jüngsten. Meine Frau hat auch höhere Kosten. Was gilt da?

Lukas Kretz: Wenn Sie verheiratet sind, werden Sie zusammen steuerlich veranlagt. Da können Sie die tatsächlich von Ihnen beiden selbst getragenen Gesundheitskosten zusammenzählen und deklarieren.

Ich hatte Krankheits- und Unfallkosten. Kann ich den Kostenanteil, den die Krankenkasse übernommen hat, auch abziehen?

Silas Rohner: Nein, Sie können nur die Kosten in Abzug bringen, die Sie selbst getragen haben. Diejenigen, die die Kasse übernommen hat, nicht.

Ich habe eine  Krankenkassen-Zusatzversicherung. Kann ich die abziehen?

Lukas Kretz: Nein, auch hier gilt: Zulässig ist nur der pauschale, allgemeine Versicherungsabzug von 2’000 Franken für eine Einzelperson beziehungsweise von 4’000 Franken für Verheiratete bzw. gemeinsam steuerpflichtige Partner/innen.

Ich musste meine Frau mit dem Auto mehrfach zur Therapie fahren. Kann ich meine Fahrtkosten von den Steuern abziehen?

Silas Rohner: Fahrkosten im Zusammenhang mit einer Krankheit bzw. mit einem Unfall (z. B. Fahrten zu Arztbesuchen, Therapien) können auf Grund der aargauischen Gerichtspraxis berücksichtigt werden – dies im Gegensatz zu anderslautenden Ausführungen im KS ESTV 11/2005. Zu berücksichtigen sind die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel. Ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. nicht zumutbar, kann die Benützung des Privatautos geltend gemacht werden. Es gelten die gleichen Pauschalansätze wie bei der Berechnung der Berufskosten für unselbstständige Erwerbstätigkeiten

Ich lebe mit meiner Partnerin im Konkubinat. Sie hatte hohe Krankheitskosten. Sie hat kein Einkommen. Kann ich den Abzug dafür bei meiner Steuererklärung machen?

Silas Rohner: Sie können die Krankheitskosten Ihrer Lebenspartnerin nicht in Abzug bringen. Allenfalls können Sie den Abzug für unterstützungsbedürftige Personen geltend machen.

Ich habe mein Einfamilienhaus meiner Tochter vermietet. Sie zahlt dafür die Hypothekarzinskosten, also wesentlich weniger als der Eigenmietwert, den der Kanton für das Haus schätzt. Welchen Ertrag muss ich jetzt in der Steuererklärung angeben?

Lukas Kretz: Wenn Sie das Gebäude selbst bewohnen, berechnet Ihnen das Steueramt den vollen Eigenmietwert. Wenn Sie das Haus vermieten, ist in der Steuererklärung der tatsächliche Mietertrag anzugeben, auch wenn dieser höher sein sollte als der Eigenmietwert. Wenn Sie – wie in Ihrem Fall – zu einer Vorzugsmiete vermieten, ist zu prüfen, ob die erhaltene Miete mindestens 50% des Eigenmietwertes (der Direkten Bundessteuer) ausmacht. Beträgt die Miete mindestens 50% des Eigenmietwertes, ist diese als Liegenschaftenertrag zu deklarieren. Beträgt die Miete weniger als 50% des Eigenmietwertes wird die Steuerverwaltung dies als Steuerumgehung ansehen und der volle Eigenmietwert ist zu versteuern.

Ich habe mein Haus verkauft, und stattdessen eine Wohnung gekauft. Da hatte ich natürlich Auslagen. Kann ich die steuerlich abziehen?

Silas Rohner: In der Steuererklärung können Sie die Unterhaltskosten abziehen. Kosten im Zusammenhang mit einem Hausverkauf oder –kauf gehören aber nicht dazu. Die Kosten des Notars oder die Handänderungssteuer können bei der Einkommenssteuer nicht in Abzug gebracht werden. Anders ist es allerdings, wenn beim Verkauf eine Grundstückgewinnsteuer angefallen ist, weil das Haus im Wert gestiegen ist. Dann können Sie diese Kosten bei der Grundstückgewinnsteuer in Anrechnung bringen.

Ich habe einen Hypothekarkredit vorzeitig gekündigt, und musste eine „Penalty“ bezahlen. Kann ich die abziehen?

Lukas Kretz: Dieser „Penalty“ (Vorfälligkeitsentschädigung) entspricht ja den Kosten des Hypothekarzinses für die Zeit, für die der Vertrag noch gegolten hätte. Sie können diese Kosten bei den Schuldzinsen deklarieren, wenn die Vertragsauflösung nicht im Zusammenhang mit einem Hausverkauf steht (Steuerpraxis Kt. Aargau). Sofern die Auflösung im Zusammenhang stand mit dem Verkauf des Grundstückes können diese Kosten bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten geltend gemacht werden.

Ich richte in meinem für mich zu grossen Haus eine zweite Wohnung ein. Dafür liess ich eine separate Küche einbauen. Kann ich das abziehen?

Silas Rohner: Wenn die Küche neu dazukommt, ist dieser Umbau wertvermehrend, und kann nicht abgezogen werden. Sollten Sie jedoch ihre bestehende Küche mit vergleichbarem Standard erneuern, können sie diese Kosten als Liegenschaftsunterhalt abziehen.

Wir lassen aus Altersgründen in unserem Bad die Badewanne durch eine Dusche ersetzen. Ist der Umbau abzugsfähig?

Lukas Kretz: Der Grund für den Umbau ist für das Steueramt nicht ausschlaggebend, ausser Sie müssen beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen einen Umbau vornehmen. Im Fall der Dusche ist es denkbar, dass das Steueramt den Abzug nicht voll akzeptiert, da es sich nicht um einen gleichwertigen Ersatz handelt. Ich empfehle Ihnen gleichwohl, sich diesbezüglich mit dem Steueramt in Verbindung zu setzen, und den Grund für den Umbau darzulegen.

Ich bin hochbetagt, und gehe an zwei Stöcken. Um trotzdem einkaufen zu können und mobil zu sein, habe ich so ein dreirädriges Elektrogefährt für insgesamt mehrere 1000 Franken gekauft. Kann ich das abziehen, ich bin ja darauf angewiesen!

Silas Rohner: Behinderungsbedingte Kosten können Sie steuerlich abziehen. Das Steueramt wird aber ein ärztliches Zeugnis verlangen, welches bestätigt, dass Sie auf ein Elektromobil angewiesen sind. Wenn Ihr Schweregrad beim Gehen hoch genug ist, wird es vom Steueramt akzeptiert.

Ich habe je eine Liegenschaft im Aargau und in anderen Kantonen. Im anderen Kanton muss ich nur eine Kopie meiner aargauischen Steuererklärung einreichen. Aber was ist mit den Belegen?

Lukas Kretz: Sie müssen in jedem Fall der Steuererklärung, die Sie im Kanton Aargau (Wohnsitz) abgeben, alle Belege beifügen. In den ausserkantonalen Nebensteuerdomizilen empfehle ich Ihnen, die das dortige Haus betreffenden Belege mitzuschicken.

Ich bin Hausbesitzer. Kann ich eine Kombiversicherung Privathaushalt und die Prämie der Aargauischen Gebäudeversicherung abziehen?

Silas Rohner: Die Kosten einer privaten Haftpflicht und Hausratversicherung sind steuerlich nicht abzugsfähig. Die AGV-Prämie können Sie aber bei den Unterhaltskosten abziehen. 

Ich hatte letztes Jahr bei der Bank 2000 Franken Depotgebühren  und Vermögensverwaltungskosten. Kann ich die voll abziehen?

Lukas Kretz: Es gilt genau zu unterscheiden, ob es Administrationskosten sind, oder ob die Kosten oder ein Teil davon der Vermögensvermehrung dienten. Am einfachsten ist es, den Steuerausweis zu konsultieren, den Sie von Ihrer Bank bekommen haben sollten. Dort sind – i.d.R. auf der Zusammenfassung – die steuerlich abzugsberechtigten Gebühren separat aufgeführt.

Ich fahre mit dem Auto zur Arbeit, weil ich mit dem öffentlichen Verkehr (öV) zu lange hätte. Das Steueramt akzeptiert das aber nicht, da der Arbeitsweg laut Internetberechnung mit dem öV leicht weniger als 60 Minuten länger sei. Ich bin zu Fuss aber nicht mehr so schnell und habe länger bis zum Bahnhof als berechnet.

Silas Rohner: Das Steuergesetz besagt, dass Sie die Autokosten in Abzug bringen können, wenn der zeitliche Mehraufwand mit dem öV mindestens eine Stunde pro Tag beträgt. Wenn dies nicht erfüllt ist, wird Ihnen nur der Abzug für das ÖV zugestanden. Falls Sie das Velo von daheim zum Bahnhof nutzen, können Sie dafür aber noch zusätzlich 700 Franken jährlich abziehen.

Generell gilt aber, dass man im Aargau bei Kanton und Gemeinden jährlich maximal 7000 Franken tatsächliche Autofahrkosten abziehen kann, beim Bund maximal 3000 Franken (FABI-Beschränkung)

Wir haben ein Haus, und wohnen darin. Welche Kosten kann ich da abziehen?

Lukas Kretz:  Abzugsfähig sind die Sachversicherungen für das Haus, wie Brand-, Wasserschaden-, Glas-, Haushaftpflicht und die Erdbebenversicherung. Nicht abzugsfähig sind indessen die Hausrat- und die private Haftpflichtversicherung. Diese gelten als Lebenshaltungskosten. In Abzug bringen können Sie auch Serviceverträge zum Beispiel für ihre Waschmaschine und/oder für Ihre Heizung.

Und was ist mit Wasser, Abwasser und Kehrichtgrundgebühr?

Lukas Kretz: Diese Ausgaben sind im Aargau bei einer selbstgenutzten Liegenschaft nicht abzugsfähig.

Wir mussten für die Kontrolle der Elektroinstallation das Starkstrominspektorat kommen lassen. Kann ich diese Kosten abziehen?

Silas Rohner: Diese Kosten können als Liegenschaftsunterhaltskosten geltend gemacht werden.

Der Elektriker hat bei uns letztes Jahr eine Arbeit ausgeführt, wir haben die Rechnung aber noch nicht. Kann ich die jetzt abziehen?

Silas Rohner: Nein, das geht leider nicht. Diese Rechnung können Sie dafür in der Steuererklärung  2020 angeben. Im Kanton Aargau können Sie wählen, per welchem Datum Sie den Abzug geltend machen möchten: Der Tag der Rechnungserstellung oder der Tag der Zahlung. Nicht massgebend ist jedoch, wann die Arbeiten ausgeführt wurden.

Ich arbeite 100 Prozent, meine Frau 20 Prozent. Können wir je separat eine  Steuererklärung ausfüllen?

Lukas Kretz: Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie kein Wahlrecht, dann werden Sie unabhängig ihres Güterstandes gemeinsam besteuert. Über eine mögliche Individualbesteuerung wird zwar seit Jahrzehnten diskutiert, bisher wurde dies aber nicht vom Gesetzgeber umgesetzt.

Unser Sohn studiert und wohnt auswärts. Ich komme für seine sämtlichen Kosten auf. Wo kann ich die abziehen?

Silas Rohner: Für volljährige Kinder in Ausbildung, für dessen Unterhalt der Steuerpflichtige zur Hauptsache aufkommt, kann der Kinderabzug von 11 000 Franken geltend gemacht werden. Alternativ wäre zu prüfen, ob der Unterstützungsabzug von 2400 Franken auf kantonaler und von 6500 Franken auf nationaler Ebene geltend gemacht werden kann. Ihr Sohn muss die von Ihnen erhaltene Unterstützungsleistungen übrigens nicht als Einkommen versteuern.

Ich habe ein Haus geerbt, und wohne allein darin. Mehrere Zimmer brauche ich nicht. Lässt sich da steuerlich etwas machen?

Lukas Kretz: Es gibt Kantone (wie bspw. Zürich) die einen sogenannten Unternutzungsabzug kennen. Der Kanton Aargau kennt aber diesen Abzug nicht. Allerdings akzeptiert der Bund bei der direkten Bundessteuer einen solchen Abzug. Bedingung ist aber, dass das betreffende Zimmer leer und wirklich nicht genutzt ist. Sollte es zum Beispiel als Gästezimmer gelegentlich genutzt werden, können Sie den Abzug nicht geltend machen.

Meine Mutter ist im Pflegeheim. Was kann sie von den hohen dortigen Kosten abziehen?

Silas Rohner: Das hängt davon ab, ob Ihre Mutter als behinderungsbedingt (also mehr als eine Stunde Pflegeaufwand pro Tag benötigt) oder altersbedingt im Heim ist. Wenn der Pflegeaufwand so hoch ist, ist davon auszugehen, dass sie diese Kosten als behinderungsbedingte Kosten geltend machen kann. Bei dauerhaften behinderungsbedingten Aufenthalten in Pflegeheimen werden jedoch die dabei eingesparten Lebenshaltungskosten (Unterkunft und Verpflegung zu Hause) mit 40 Prozent der Grundtaxe (Pensionstaxe) in Abzug gebracht.

Unsere Tochter muss mit der Bahn zur Schule. Wo kann ich die Kosten für ihr Bahnbillett abziehen? Und wo die Verpflegungskosten, weil sie über Mittag nicht nach Hause kommen kann?

Lukas Kretz: Diese Kosten können sie nicht als Abzug geltend machen. Diese Kosten werden mit dem Kinderabzug abgegolten. Der Kinderabzug beträgt 9 000 Franken für Ihre Tochter in Ausbildung, wenn sie zwischen 14 und 18 ist. Sobald sie älter, aber noch in Ausbildung ist, beträgt er 11 000 Franken – sofern Sie zur Hauptsache für ihren Unterhalt aufkommen.