
Ab dieser Woche werden im Aargau alle Personen mit Vorerkrankungen geimpft – ein ärztliches Attest braucht es nicht
1. Wie viele Aargauerinnen und Aargauer haben sich online für die Covid-Impfung registriert?
Bis jetzt haben sich gemäss Gesundheitsdepartement mehr als 200’000 Personen registriert. Bis am Montag haben 96’061 Personen eine erste Impfung erhalten. 59’765 sind zweimal geimpft. Demnach stehen aktuell etwa 100’000 Personen auf der Warteliste für einen Termin.
2. Wer wird im Moment geimpft?
Der Kanton teilte am Dienstag mit, dass fast alle impfwilligen Personen über 65 und solche mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko einen Impftermin erhalten haben. Gleiches gilt für impfwillige Mitarbeitende im Gesundheitswesen und im sozialmedizinischen Bereich. Deshalb erhalten ab dieser Woche auch Personen mit Vorerkrankungen ohne höchstes Risiko Impftermine.
3. Brauchen Impfwillige mit Vorerkrankungen ohne höchstes Risiko ein ärztliches Attest?
Nein. Sie brauchen auch keinen anderen schriftlichen Nachweis. Aber sie müssen im Impfzentrum auf Anfrage Abgaben zu ihren Vorerkrankungen machen können.
4. Müssen Personen mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko weiterhin ein Attest vorweisen?
Ja. Die Attestpflicht bleibt für diese Personen bestehen, weil sie weiterhin höchste Priorität haben. Das heisst: Wenn sich ein Hochrisikopatient für die Impfung registriert, erhält er schneller einen Termin als eine Person mit Vorerkrankungen ohne höchstes Risiko.
Dasselbe gilt für alle über 65-Jährigen. Auch sie werden priorisiert. Laut Gesundheitsdepartement bestehen für diese Personengruppen im Moment kaum noch Wartezeiten.
5. Wie geht es in den nächsten Wochen und Monaten weiter?
Angehörige von Personen mit Vorerkrankungen (Zielgruppe 3) und Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (Zielgruppe 4) erhalten laut Mitteilung des Gesundheitsdepartements noch im April erste Impftermine. Zu den Gemeinschaftseinrichtungen gehören zum Beispiel Heime für Menschen mit Behinderung, Gefängnisse oder betreute Wohngruppen.
6. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit jemand als Angehöriger einer Person mit Vorerkrankungen gilt?
Laut Kriterien der Eidgenössischen Impfkommission gelten als Angehörige erwachsene Haushaltsmitglieder einer Person mit Vorerkrankungen.
7. Wann ist die breite Bevölkerung an der Reihe?
Kommt es beim Impfstoff zu keinen Lieferverzögerungen und schreitet die Impfkampagne planmässig voran, erhält auch die Restbevölkerung bereits im Mai, spätestens jedoch Anfang Juni, Impftermine. Der Kanton ruft deshalb alle Personen über 16 Jahren dazu auf, sich für die Impfung zu registrieren.
8. Wie kann ich einen Impftermin verschieben?
Wer seinen Termin für die erste Impfung nicht wahrnehmen kann, sollte diesen mit dem Link in der SMS-Bestätigung verschieben. Wer den Termin für die zweite Impfdosis nicht wahrnehmen kann, sollte beim ersten Termin im Impfzentrum unbedingt darauf hinweisen.
9. Wie komme ich möglichst schnell zu einem Impftermin?
Im Kanton Aargau ist innerhalb der einzelnen Zielgruppen das Datum der Registrierung ausschlaggebend. Bezogen auf die Zielgruppe 5, welche alle gesunden Personen unter 65 umfasst, spielt es also eine Rolle, ob sich jemand bereits im Januar oder erst im April registriert hat.
Eine Rolle spielt weiter, wie viele Impfzentren jemand ausgewählt hat. Die Verantwortlichen der Impfkampagne empfehlen, sich an möglichst vielen Standorten zu registrieren.