
Abschaffung der «Scheidungsstrafe» würde Kanton und Gemeinden 22 Millionen kosten
Mit einer Motion will SVP-Grossrat Martin Keller (SVP) die «steuerliche Scheidungsstrafe» abschaffen. Der Grund für den Vorstoss: Ein Ehepaar wird zum günstigeren Tarif B besteuert. Nach einer Scheidung profitiert davon nur noch der vorherige Gatte, der die Kinder betreut. Der andere Partner (meist der Mann) wird als Alleinstehender zum höheren Tarif A besteuert. Keller findet dies ungerecht und will, «dass beide Elternteile, sofern sie Leistungen für unterstützungspflichtige Kinder erbringen müssen, stets mit dem gleichen Tarif B veranlagt werden». Dies soll für ungetrennt oder getrennt lebende Ehegatten, für ungetrennt oder getrennt lebende, unverheiratete Partner wie auch für geschiedene oder verwitwete Personen gelten, bis die unterstützungspflichtigen Kinder der eigenen Steuerpflicht unterliegen. Kellers Begründung lautet, dass ja beide Elternteile «voll und ganz ihre elterliche Pflicht weiterhin wahrnehmen». Der eine in Form von Geld (Unterhaltszahlungen), der andere übernimmt die Obhut der Kinder. Wenn schon beide Elternteile ihre Pflicht erfüllen, sollen auch beide steuerlich gleich behandelt werden, so Keller. Er schreibt: «Es kann und darf nicht sein, dass der Staat aufgrund der Not von einzelnen Familienmitgliedern zusätzlich profitiert, wie dies heute der Fall ist.»
Jetzt liegt die Antwort der Regierung vor. Sie empfiehlt dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen. In den allermeisten Fällen zahlen Ehepartner mit Kindern nach der Trennung oder Scheidung nämlich zusammen nicht mehr, sondern weniger Steuern, argumentiert sie – sofern das Einkommen gleich bleibt. Warum die Steuern dann tiefer ausfallen, lässt sich an den beiden Tabellen (siehe unten) ablesen. Gründe sind die Unterhaltsbeiträge und dass die Einkommen nun je separat berechnet werden. Dies lasse sich mit den höheren Kosten bei getrenntem Wohnsitz rechtfertigen, so die Regierung.
Würde aber derjenige, der Unterhalt zahlt, ebenfalls zum tieferen Tarif B besteuert, «würden die Ehepartner nach der Trennung oder Scheidung steuerlich zusätzlich entlastet und damit systematisch und in überhöhtem Mass bessergestellt als zuvor als Ehepaar», argumentiert die Regierung. Dies würde «das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit die Verfassung verletzen». Die Regierung lehnt es folglich ab.
Würde Kellers Anliegen umgesetzt, müssten rund 8000 Alleinstehende, die Unterhalt zahlen, zum Tarif B besteuert werden. Das würde Kanton und Gemeinden jährlich je rund 11, zusammen also 22 Millionen Franken kosten.
Steuerlast Ehepaar vor und nach Trennung/Scheidung. Steuerlast Ehepaar vor und nach Trennung/Scheidung.