
Abstimmungsresultate: Aargauer Gemeinden sind verärgert über neues Verbot aus Bern
Kommentar
Unnötige Berner Kraftmeierei gegen Lokalbehörden
Bern zeigt wieder mal, wo der Hammer hängt. Unter Androhung von Sanktionen verbietet die Bundeskanzlei den Aargauer Gemeinden, an Abstimmungssonntagen ihre Resultate schon vor 12 Uhr mittags zu veröffentlichen. Das Verdikt ist absurd.
Vor allem in kleinen Aargauer Gemeinden, wo die Urnen schon um 10 oder 11 Uhr schliessen, war es bisher Usus, Abstimmungsresultate schon vor Mittag zu veröffentlichen. Diese Handhabung könne das Abstimmungsergebnis anderswo beeinflussen, wo die Urnen noch offen sind, kritisiert nun der Bund und schiebt den Lokalbehörden den Riegel.
Die Begründung ist absurd: Als ob ein Wähler aus Zürich oder Biel noch schnell an die Urne laufen würde, sollte er zufällig vom Wahlergebnis aus Oberhof AG gehört haben. Da geht es doch wohl eher ums Prinzip. Die aus Berner Sicht zu eigenständigen Gemeindeschreiber sollen in ihre Schranken gewiesen werden.
Zur Transparenz: Die AZ und damit ihre Leser profitieren davon, wenn Gemeinden ihre Resultate schon am Sonntagvormittag liefern. Die politisch interessierte Schweiz schaut an Abstimmungssonntagen jeweils gespannt auf den schnellen Aargau und mögliche Trends.
Damit wir die Relationen wahren: Gemeinden, Redaktionen und Leser werden es verkraften, wenn künftig Wahlresultate erst ab 12 Uhr öffentlich werden. Die Befehlsausgabe aus Bern füttert aber leider jenes Klischee, von dem an Stammtischen oft zu Unrecht Gebrauch gemacht wird: Die da oben in Bern schikanieren uns mit unnötigen Vorschriften.
Hinter der neuen Regelung, so die Ironie der Geschichte, steckt ausgerechnet Bundeskanzler Walter Turnherr, auf dem man hier im Aargau sonst so stolz ist.
von Rolf Cavalli
Landesweit kommen an Abstimmungssonntagen die ersten Resultate in der Regel aus Aargauer Gemeinden – schon vor 12 Uhr. Hier werden die Urnen spätestens um 11 Uhr geschlossen, und danach wird zügig ausgezählt und sofort informiert. Damit ist es jetzt vorbei. Der Bund störte sich schon immer an dieser Praxis, machte auch darauf aufmerksam, dass erst ab 12 Uhr publiziert werden dürfe.
Genützt hat es wenig. So hat der Bundesrat jetzt eine Verordnung angepasst, wonach die Resultate nationaler Vorlagen nicht mehr vor 12 Uhr publiziert werden dürfen. Die Regelung betreffe den Kanton Aargau und seine Gemeinden in besonderer Weise, schrieb Bundeskanzler Walter Thurnherr der Aargauer Staatsschreiberin Vincenza Trivigno, weil hier aufgrund des frühen Urnenschlusses weit vor 12 Uhr Gemeindeergebnisse bekannt sind. Zu einer Zeit also, zu der in anderen Kantonen die Stimmabgabe noch möglich ist.
Die Sperrfrist gilt auch für Medien
Thurnherr mahnt, die Prozesse rund um die Ergebnisermittlung so auszugestalten, «dass eine behördliche Einflussnahme auf den Ausgang der Abstimmung ausgeschlossen werden kann». Unabhängig von der Frage des tatsächlichen Einflusses auf das Ergebnis sei die vorzeitige Publikation von (Teil-)Ergebnissen daher als Unregelmässigkeit zu taxieren, die – insbesondere im Falle von knappen Abstimmungsergebnissen – Anlass zu Abstimmungsbeschwerden geben könne.
Die Anordnung aus Bern löst hier allerdings wenig Freude aus. Darüber berichtete gestern die NZZ. Sie berief sich dabei auch auf Walter Bürgi, Gemeindeschreiber von Eggenwil. Er bestätigt der AZ, bisher habe es sich lediglich um eine Empfehlung aus Bern gehandelt: «Mit der bisherigen Kritik des Bundes über unsere Publikationen vor 12 Uhr konnte ich leben.»
Doch jetzt gibt es eine verbindliche Rechtsgrundlage. Bürgi: «Selbstverständlich halte ich mich daran, auch wenn ich für die Bestimmung wenig Verständnis habe.» Er bedauert dies auch, weil schnelle Gemeinden künftig warten müssen.
«Vom Bund bestraft?»
Sachlich-objektiv könne er den Entscheid des Bundesrates nicht nachvollziehen, sagt Bürgi: «In unserer Gemeinde stimmen 98 Prozent brieflich ab. Das ist andernorts nicht viel anders. Wie soll da durch eine etwas frühere Publikation irgendwo die Abstimmung beeinflusst werden? Das ist aus meiner Sicht mehr als unwahrscheinlich.»
Bürgi versteht es auch aus Bürgersicht nicht: «Viele schalten doch schon ab 11 Uhr das Radio ein oder gehen auf den Liveticker der AZ, um erste Resultate zu erfahren. Das ist möglich, weil wir im Aargau besonders effizient organisiert sind und schnell arbeiten. Und jetzt werden wir vom Bund dafür bestraft?» Zähneknirschend wird Eggenwil am 9. Februar die nationalen Resultate erst um 12 Uhr publizieren. Für kantonale oder lokale Vorlagen gilt der Entscheid aus Bern nicht. Das Gemeindeergebnis über das kantonale Einbürgerungsgesetz werde man wahrscheinlich vor 12 Uhr bekannt geben, so Bürgi.
Man sehe für Baden kaum nennenswerte Folgen, sagt die Kommunikationsverantwortliche Jacqueline Keller, «da eine Veröffentlichung bei uns in der Regel ohnehin nicht viel früher sein wird. Wenn doch, könnte die Resultatübermittlung z. B. durch die Terminierung des Mailversands oder der Webpublikation der Resultate sichergestellt werden». Das wolle man bei kantonalen und kommunalen Vorlagen ebenso halten, «da zwei zeitlich verschiedene Übermittlungen unsinnig wären».
Fricker: Zahlt der Bund unsere Mehrkosten?
Nur den Kopf schütteln kann Roger Fricker, Gemeindeammann und Präsident des Wahlbüros von Oberhof: «Was hat da die Bundeskanzlei und den Bundesrat geritten?», entfährt es ihm. Er überlegt, ob man den Entscheid mit einem Wiedererwägungsgesuch abwenden oder über einen Vorstoss auf den Bundesrat einwirken kann.
Er fragt: «Muss jetzt extra jemand eine Stunde oder mehr warten? Zahlt uns der Bund die Überzeit? Und darf ich auch den Aushang am Gemeindehaus oder im Restaurant Adler erst um 12 Uhr machen?» fragt Fricker. Kantonale oder kommunale Resultate werde Oberhof sicher weiterhin sofort publizieren.