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Brüderpaar glaubt, dass die Mutter fremdgeht – und sucht die angebliche Affäre mit einer Schreckschusspistole auf

Wie zwei Sonntagsschüler, die Busse tun, sassen Santosh und Kumar (alle Namen geändert) vor den Richtern am Bezirksgericht Aarau. In gebügeltem Hemd, mit sorgfältig gekämmtem Haar und im Schoss gefalteten Händen horchten sie den Vorwürfen, die die Staatsanwaltschaft gegen sie erhob. Und die wogen schwer. Laut Anklageschrift sollen die Gebrüder aus Sri Lanka den angeblichen ausserehelichen Liebhaber der Mutter mit einer Schreckschusspistole bedroht und anschliessend damit geschlagen haben.

Der 21-jährige Santosh und der 22-jährige Kumar wuchsen – wie sie selbst schilderten – in schwierigen familiären Verhältnissen auf. Während ihrer gesamten Kindheit sei es immer wieder zu heftigen Streitereien zwischen den Eltern gekommen, weil die Mutter dem Vater wiederholt Affären vorwarf. An einem Abend im Januar 2021 erfuhren sie dann, dass ausgerechnet die Mutter ein aussereheliches Verhältnis gehabt haben soll. An dieser Stelle treten zwei weitere Personen auf die Bühne der verworrenen Geschichte: die angebliche Affäre Nathan sowie Anitha, eine Freundin sowohl der Mutter als auch von Nathan.

Opfer erleidet eine Rissquetschwunde am Kopf

Anitha soll dem älteren der beiden Brüder von der Affäre erzählt haben – warum, wurde vor Gericht nicht abschliessend klar. Die folgenden Abläufe entsprechen dem, was die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift schilderte: Die Brüder suchten Anitha bei ihr zu Hause auf, wo sich auch Nathan befand.

Dort richteten sie die Schreckschusspistole auf ihn und drohten, ihn umzubringen, würde er die Affäre nicht gestehen. Daraufhin brachten sie ihn mit der Pistole dazu, ins Auto zu steigen, um zur Mutter zu fahren, die sie ebenfalls mit den Vorwürfen konfrontierten wollten.

Einer der Brüder habe die Waffe dort an Nathans Kopf gehalten, eine Ladebewegung ausgeführt und ihn schliesslich mit der Waffe geschlagen. Zusammen hätten die Brüder dann weiter auf Nathan eingeschlagen. Dieser erlitt eine Rissquetschwunde am Kopf sowie ein Schädel-Hirn-Trauma.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die beiden Brüder – beide vorbestraft – der Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung, einfachen Körperverletzung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und dem Angriff. Sie forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 bzw. 29 Monaten und eine Landesverweisung von zehn Jahren.

Zwei Zeugen nehmen ihre Aussagen plötzlich zurück

Anitha, die als Zeugin erschien, hatte nach dem Vorfall bei der Polizei ausgesagt, die beiden Brüder hätten das Opfer mit dem Tod bedroht. Vor Gericht änderte sie ihre Aussage überraschend: «Ich habe bei der Polizei gelogen», sagte sie, eine Drohung habe es nie gegeben, Nathan sei freiwillig ins Auto eingestiegen. Im Spital habe sie mit Nathan abgemacht, zu lügen, um Schadensersatz von den beiden Brüdern zu erhalten. Auch Anithas Bruder, der ebenfalls als Zeuge geladen war, wollte von seinen Aussagen bei der Polizei nichts mehr wissen.

Die Version der Staatsanwaltschaft stützte vor Gericht dann nur noch das Opfer selbst, das allerdings die Klage zurückgezogen hatte, und nur noch als Zeuge vor Gericht erschien. Der Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Familie der Beschuldigten sowohl Opfer wie auch Zeugen beeinflusst hatten.

Auch die Gebrüder bestritten jegliche Drohungen. Santosh, der jüngere der beiden Brüder, gestand, Nathan mit der Waffe geschlagen zu haben, allerdings nur, weil dieser Anstalten machte, die Mutter anzugreifen: «Aus Reflex habe ich ihm leider auf den Kopf geschlagen.»

«Es tut mir leid, dass Sie wegen mir so lange arbeiten müssen»

Die Verteidiger der beiden Brüder forderten einen vollumfänglichen Freispruch. Zwar sei es durch Santosh zu einer Verletzung gekommen. Diese sei aber in einem der Verhandlung vorangegangenen Zahlung von 8000 Franken wiedergutgemacht worden.

Das letzte Wort nach der siebenstündigen Verhandlung hatten die Angeklagten. Santosh sagte:

«Ich möchte mich entschuldigen, dass ich ihm auf den Kopf geschlagen habe», und zu den Richtern gewandt: «Es tut mir leid, dass Sie wegen mir so lange arbeiten müssen.»

Das Gericht unter der Leitung von Gerichtspräsidentin Karin von der Weid verurteilte die Brüder zu einer bedingten Strafe: Santosh zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, Kumar zu einer Geldstrafe von 7200 Franken. Hinzu kommt eine Busse von 2000 bzw. 1000 Franken. Schuldig gesprochen wurde Santosh wegen einfacher Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Kumar nur wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz.

Das Gericht kam zum Schluss, dass Nathan freiwillig ins Auto eingestiegen sei, weshalb keine Nötigung vorlag. In Bezug auf die Drohung musste das Gericht das Verfahren einstellen, weil es sich nicht um ein Offizialdelikt handelt und das Opfer die Anklage zurückgezogen hatte.