
Aktionsbündnis plant am 8. Mai eine Coronademo im Aargau – das Gesuch ist eingereicht, der Ort noch geheim
Am 20. Februar demonstrierten in Wohlen rund 3000 Personen gegen die Coronamassnahmen des Bundes – die Maskenpflicht, eine der wichtigsten Auflagen für die Kundgebung, wurde dabei weitgehend missachtet. Dies löste kontroverse Diskussionen und politische Vorstösse aus, dennoch hielt die Aargauer Regierung letzte Woche fest, dass sie Coronademos im Kanton nicht grundsätzlich verbieten wolle.
Nach der Kundgebung in Liestal hatte die Regierung des Kantons Basel-Landschaft entschieden, künftig keine Coronademos zu bewilligen. Der Urner Regierungsrat lehnte ein Gesuch für eine Kundgebung in Altdorf ab, die für morgen Samstag geplant war. Doch die Corona-Skeptiker wollen nicht auf weitere Kundgebungen verzichten – die nächste könnte wieder im Aargau stattfinden.
Markus Häni kündigt Demo mit 6000 bis 8000 Teilnehmern an
Der ehemalige Wohler Kantilehrer Markus Häni, der nach seinem Auftritt an der dortigen Demo entlassen wurde, kündigt dies als Sprecher des Aktionsbündnisses Aargau-Zürich an. Das Bündnis wolle «am 8. Mai 2021 eine Kundgebung im Kanton Aargau durchführen, bei welcher 6000 bis 8000 Teilnehmende erwartet werden», heisst es in einer Mitteilung. Für die Kundgebung sei am 1. April beim zuständigen Amt ein Gesuch eingereicht worden.
Auf Nachfrage der AZ teilt Häni mit: «Unser Aktionsbündnis fokussiert auf die Kantone Aargau und Zürich, wie es unser Name ausdrückt». Der kanton Zürich verbiete Kundgebungen wie jene in Zug, Wohlen, Chur und Liestal. Somit sei die Wahl für den Durchführungsort zwangsweise auf den Kanton Aargau gefallen.
Ort der Demonstration ist noch nicht bekannt
In welcher Gemeinde die Coronademo stattfinden soll, hält das Aktionsbündnis allerdings noch geheim. «Der Kundgebungsort kann erst nach erfolgter Bewilligung bekannt gemacht werden», heisst es in Hänis Mitteilung dazu. Der Aargauer Regierungsrat hatte vor zwei Wochen festgehalten, es sei Sache der jeweiligen Gemeindebehörden, die Gesuche für solche Kundgebungen zu behandeln.
Häni hält dazu fest, das Aktionsbündnis habe die Stellungnahmen der Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Uri zur Kenntnis genommen und diese im Konzept für das Gesuch einer politischen Veranstaltung im öffentlichen Raum am 8. Mai 2021 berücksichtigt. «Mit der Wahl eines sehr grossen Kundgebungsplatzes und einem Protestmarsch durch breite Strassen wird eine Alltagssituation angestrebt, die genügend Distanz zwischen Teilnehmenden bietet».
Veranstalter darf Maskenpflicht nicht kontrollieren
Er verweist in diesem Kontext auf gut frequentierte Stadtbereiche ohne Maskenpflicht und hält fest: «Organisatoren von politischen Veranstaltungen müssen kein Sicherheitskonzept vorlegen und auch keine Kontaktdaten der Anwesenden erheben». Das Aktionsbündnis respektiert laut Häni die Covid-19 Vorgaben von Bund und Kanton und werde die Teilnehmenden «regelmässig auf deren Umsetzung, konkret auf die bestehende Maskenpflicht an politischen Veranstaltungen hinweisen». Er weist darauf hin, dass Kinder unter 12 Jahren und Personen mit einem medizinischen Attest davon ausgenommen sind – und dass Veranstalter keine Atteste kontrollieren dürften.
Markus Häni betont, der Anlass finde nur mit einer erteilten Bewilligung statt. Im Sinne der Behörden und des Organisators sei die Erteilung einer Bewilligung bis spätestens Ende April 2021 – also eine Woche vor dem Anlass – erstrebenswert. Dies, «um beidseitig korrekt und vollständig kommunizieren zu können und bestehende Risiken zu minimieren».
Wieder in Wohlen? Bisher kein Gesuch bei Gemeinde und Regionalpolizei
Renate Gautschy, die in den letzten elf Jahren Präsidentin der Gemeindeammänner-Vereinigung war und Gemeindeammann in Gontenschwil ist, sagte kürzlich im AZ-Montagsinterview: «Ich würde eine Coronademo bewilligen». Gontenschwil dürfte aber zu klein sein für eine Kundgebung mit mehreren tausend Teilnehmern.
Plant das Aktionsbündnis Aargau-Zürich allenfalls erneut eine Kundgebung in Wohlen? Arsène Perroud, Gemeindeammann des Freiämter Regionalzentrums, sagt auf Anfrage der AZ, weder bei der Gemeinde, noch bei der Regionalpolizei sei bisher ein Gesuch für eine Bewilligung eingegangen. Sollte dies noch geschehen, würde man die Unterlagen prüfen, sagt Perroud. Einen generellen Entscheid, künftig keine Demos mehr zu bewilligen, habe der Gemeinderat Wohlen nicht getroffen.
Kundgebung dient dem Kampf gegen das Covid-19-Gesetz
Die Hauptbotschaften der Veranstalter sind laut Hänis Mitteilung «Stopp Covid-19-Gesetz» und «Einstehen für die Wahrung der Grundrechte». Die Demonstration sei damit zu 100 Prozent politisch motiviert. An der Kundgebung solle die Bevölkerung informiert werden, «um einen unzensierten Meinungsbildungsprozess im Hinblick auf die kommende Abstimmung am 13. Juni zu ermöglichen».
Das Aktionsbündnis setzt laut Häni auf einen partnerschaftlichen Umgang mit den Behörden und der Polizei. «Wir suchen im Vorfeld das Gespräch und haben ein ausführliches, durchdachtes und bewilligungsfähiges Gesuch eingereicht», hält er fest. Häni betont, die Covid-19-Verordnung erlaube explizit die Durchführung politischer und zivilgesellschaftlicher Kundgebungen ohne Beschränkung der Personenzahl. Ausserdem weist er darauf hin, dass die Versammlungsfreiheit ein in der Bundesverfassung garantiertes Grundrecht sei.
Auf der Website des Aktionsbündnisses heisst es zur geplanten Kundgebung weiter: «Es werden diverse massnahmen-kritische Organisationen eingeladen sich dort zu präsentieren, damit sichtbar wird, wer sich alles gegen die Massnahmen einsetzt. Wir wollen unübersehbar werden!» Nachzulesen ist dort ebenfalls, dass sich Mitglieder des Aktionsbündnisses Mitte März an der Aktion «Aarau umarmt sich» beteiligt haben. Demnach trafen sich am 13. März in der Kantonshauptstadt mehr als 20 Menschen, «um mit Umarmungen gegen den einjährigen Lockdown ein Zeichen zu setzen».