Andreas Glarner akzeptiert Freispruch für Kritiker, der ihn als «üblen Profiteur» bezeichnete

Reto Spörli, Musiker und Studiobetreiber aus Wettingen, wird für seine scharfe Facebook-Kritik an Andreas Glarner definitiv nicht bestraft. Der SVP-Nationalrat und -Kantonalpräsident akzeptiert den Freispruch des Obergerichts für Spörli, wie sein Anwalt mitteilt. Das Gericht war zum Schluss gekommen, dass der Straftatbestand der üblen Nachrede bei den Facebook-Einträgen nicht erfüllt sei. Die Richter befanden, dass Spörlis umstrittene Aussagen im politischen Kontext nicht ehrverletzend seien.

Glarner verzichtet nun darauf, den Freispruch für Spörli ans Bundesgericht weiterzuziehen – spart in seiner Mitteilung aber nicht mit Kritik am Obergericht. Nach eingehendem Studium des schriftlichen Urteils nehme er zur Kenntnis, «dass das Obergericht den Prozessgegenstand eingeengt hat, um verschiedene Rügen und Argumente des Strafklägers ungeprüft vom Tisch zu wischen». Nachdem weder das Bezirksgericht Baden noch das Obergericht eine direkte Befragung des Strafklägers Glarner zugelassen habe, sei der Sachverhalt denkbar einseitig festgestellt worden, hält er weiter fest. Damit seien dem Bundesgericht die für eine vollständige Überprüfung des Entscheids nötigen Instrumente weitgehend genommen worden. Deshalb kommt Glarner zum Schluss: «Unter diesen Umständen lohnt sich auch ein Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht nicht.»

Glarner wiederholt Kritik an «politischem Urteil»

Direkt nach dem Prozess hatte Glarner die Unabhängigkeit des Obergerichts angezweifelt: «Zwei SP- und ein GLP-Richter, da kannst du nur verlieren», sagte der SVP-Politiker. Daraus entwickelte sich eine Diskussion über die Besetzung des Gerichtes in solchen Fällen. Der ehemalige Oberrichter Jürg Fehr sagte, es sei nur schwer verständlich, «dass es das Strafgericht fertigbringt, diesen Fall, der auch eine politische Komponente hat, in einer solchen Konstellation zu beurteilen.» Staatsrechtler Georg Müller entgegnete, die Parteizugehörigkeit von Richtern habe keinen Einfluss auf ein Urteil, aus juristischer Sicht sei die Zusammensetzung des Gerichts im Glarner-Fall einwandfrei gewesen.

Glarner ist der Meinung, dass «die Debatte über Gesinnungsurteile politisch agierender Richter» mit seinem Verzicht auf einen Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht nicht abgeschlossen sei. Tatsache sei, dass an beiden gegen ihn gefällten Urteilen – jenem des Bezirksgerichts Baden und jenem des Obergerichts – kein einziger bürgerlicher Richter von SVP oder FDP beteiligt gewesen sei. Tatsache sei ebenso, dass sich juristisch unverständliche, nur politisch erklärbare Urteile in jüngster Zeit häuften, kritisiert Glarner. Er verweist dabei auf den Freispruch von Klimaaktivisten vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs nach der Besetzung einer Bankfiliale. Glarner schliesst seine Mitteilung mit dem Satz, es liege an allen Verfechtern des Rechtsstaats, «die Justiz zu stärken, damit derartige Entgleisungen nicht weiter grassieren».