Angespanntes Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei: Wo harzt es in der Aargauer Justiz?

Anfang Juli hat der Regierungsrat das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) damit beauftragt, die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei aus rechtlicher Sicht abzuklären. Mitgeteilt hat die Regierung das gleichzeitig mit der Ankündigung zu weiteren Untersuchungen zur Arbeitssituation auf der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm. Gegen deren Leiter Simon Burger sind happige Vorwürfe erhoben worden – auch vonseiten der Polizei.

Aber, so betonte der Regierungsrat, die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei nehme man unabhängig davon unter die Lupe. Das entlastet Simon Burger, wie er selber findet. Und auch andere begrüssen, dass sich der Regierungsrat der Thematik annimmt, denn die schwierige Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei liege längst auf dem Tisch. So sagte Désirée Stutz, SVP-Fraktionschefin im Grossen Rat und Parteikollegin von Simon Burger, der Entscheid des Regierungsrats zeige endlich, dass ein strukturelles Problem besteht.

Kompetenzverschiebungen im Jahr 2011

Tatsächlich ist die Diskussion fast zehn Jahre alt. Mit der neuen Strafprozessordnung haben 2011 die Staatsanwaltschaften mehr Einfluss erhalten, die Polizei dafür weniger, was bei Letzteren für Frust gesorgt haben soll. Als 2013 Michael Leupold neuer Kommandant der Aargauer Polizei wurde, gab er sich im AZ-Interview noch zuversichtlich. Es sei für die Polizei auch eine Entlastung, dass die Staatsanwälte eine wichtigere Rolle einnehmen, sagte er. Reibungsflächen bestünden, aber: «Wir werden das in den Griff bekommen».

Die Anordnung einer Abklärung durch das DVI zeigt, dass das auch knappe sieben Jahre später nicht gelungen ist. Dies, obwohl angeblich immer wieder Arbeitsgruppen aus Mitarbeitenden von Staatsanwaltschaft und Polizei damit beauftragt worden sind, aufzuzeigen, wo die Probleme sind, und mögliche Lösungen zu präsentieren. Doch noch immer werden insbesondere Schwierigkeiten bei den Kompetenzabgrenzungen erwähnt – mit Ursprung im Übergang von der alten zur neuen Strafprozessordnung.

Beschuldigungen sind gegenseitig

Klagen kommen jedoch von Mitarbeitenden beider Stellen gleichermassen, die Problematik bestehe innerhalb der Symbiose Staatsanwaltschaft und Polizei absolut gegenseitig, bestätigen verschiedene Personen. Der Kern des Problems wird aber unterschiedlich analysiert. So ist er für die einen eine Ressourcenfrage: Wo zu viel Arbeit auf zu wenig Köpfe verteilt werde, sinke die Frustrationstoleranz. Kämen unklare Kompetenzabgrenzungen hinzu, seien Schuldzuweisungen an die andere Seite nicht weit – die von Kommandant Leupold erwartete Entlastung der Polizei durch die Staatsanwaltschaft sei eben so nicht eingetreten.

Andere sehen das Problem weniger in der eigentlichen Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei als mehr in den jeweiligen Strukturen der einzelnen Organisationen. Funktionierten diese an sich nicht, sei auch die Zusammenarbeit mit anderen Stellen der gleichen Hierarchiestufe schwierig, heisst es. Die Entscheidungsträger müssten demnach über die Bücher, allenfalls Strukturen verschlanken und die Kader unter die Lupe nehmen.

Hoffnungen auf Lösung sind intakt

Die Untersuchung ist angelaufen, mit Verweis darauf halten sich Akteure, Beobachter und Betroffene in der Öffentlichkeit bedeckt. Die Zwischentöne machen aber deutlich: Die Hoffnungen sind gross, dass die Zustände besser werden. Man ist aber auch realistisch. Eine gewisse Reibung brauche es in dieser Arbeit, sagt jemand. Allzu viel Harmonie will man also auch nicht.