Arbeitgeber müssen Schwangere schützen – das ist nicht überall ganz einfach

Nun sind auch Schwangere besonders gefährdet durch das Virus. Eine Spezialbehandlung gibt es für sie, wie auch für alle anderen Angehörigen der Risikogruppe, allerdings nicht mehr. Als der Bund die ausserordentliche Lage im Juni aufgehoben hat, hat er auch die Vorgaben zum Schutz von besonders gefährdeten Personen aufgehoben. Auch sie gehen grundsätzlich wieder normal zur Arbeit, ihre Arbeitgeber sind aber dazu verpflichtet, sie zu schützen. Das kann mit Masken oder Abstand sein, oder mit Homeoffice.

Nicht in allen Berufen ist dies allerdings gleich gut umsetzbar. Etwa in der Volksschule, insbesondere im Kindergarten. Grundsätzlich gilt auch hier: Schwangere Kindergartenlehrerinnen müssen zur Arbeit, die Schule muss sie genügend schützen. Masken für die Kinder sind allerdings keine vorgesehen. Und das mit dem Abstand ist so eine Sache. «Wir versuchen, ihn wann immer möglich einzuhalten. Und wir üben mit den Kindern, häufig die Hände zu waschen. Aber das mit dem Abstand ist fast nicht umsetzbar», sagt Anita Ammann. Sie ist Kindergartenlehrerin in Wildegg und beim Aargauer Lehrerverband Leiterin der Fraktion Kindergarten. Probleme in diesem Zusammenhang wurden aber keine an Ammann herangetragen. «Es gibt sicher Fälle, in denen es Fragen gibt. Ich vermute aber, die werden im Einzelfall geklärt, in Absprache mit dem Arzt.»

Dass Schwangere zur Risikogruppe gehören, stelle die Schulleitungen vor Schwierigkeiten, sagt Philipp Grolimund, Präsident des Aargauer Schulleiterverbands. Mehrere schwangere Lehrerinnen hätten sich per Arztzeugnis dispensieren lassen. «Solche gibt es doch einige», sagt Grolimund. Für diese müssen die Schulleiter Ersatz suchen, was wegen des Lehrermangels kein einfaches Unternehmen sei. Ob die Dispens jedoch damit begründet ist, dass Schwangere nun zur Risikogruppe gehören, oder aber einen anderen Grund hat, steht in den Arztzeugnissen nicht explizit drin. Grolimund ist sich aber ziemlich sicher: «Diese Vermutung liegt auf alle Fälle sehr nahe.» Dass sich Lehrerinnen einzig aus dem Grund, dass sie zur Risikogruppe gehören, dispensieren lassen, sei allerdings nicht vorgesehen, betont der Kanton. Die Schutzkonzepte sollen für genügend Sicherheit sorgen, auch wenn sie schwierig umzusetzen seien. Auch im Kindergarten.

Kitas müssen sich umorganisieren – oder Ersatz suchen

Auch in anderen Branchen beschäftigt die Frage, wie nun mit Schwangeren umgegangen werden soll – etwa in Kitas. 13 Krippen betreut der Verein ABB-Kinderkrippen im Aargau, fünf Mitarbeiterinnen sind aktuell schwanger. Drei davon fehlen sowieso, nicht wegen Corona. Zwei sind noch bei der Arbeit. Was die neue Situation für diese zwei bedeutet und wie man damit umgehen soll, das sei man momentan am Abklären, sagt Geschäftsführerin Jeannette Good: «Wir schauen vor Ort, mit den Schwangeren und dem Arzt, was genau möglich ist. Klar ist: Der Schutz der Mitarbeiterinnen und des ungeborenen Kindes geht vor.» Wo immer möglich, soll der Abstand eingehalten werden, so Good. So würde eine der Schwangeren vermehrt in der Küche arbeiten, oder sonst Arbeiten machen, wo sie etwas auf Distanz gehen kann. Good betont aber auch: «Wir arbeiten mit Kleinkindern. Zu ihnen können wir den Abstand nicht einhalten.» Und auch zwischen den Erziehenden sei es praktisch nicht möglich, den Abstand konsequent einzuhalten.

Keine Schwangere mehr im Notfall und auf Coronastationen

Auch die Spitäler machen sich Gedanken darüber, wo sie ihre schwangeren Mitarbeiterinnen von nun an einsetzen. 34 schwangere Mitarbeiterinnen hat das Kantonsspital Baden etwa. Grundsätzlich gelten für sie dieselben Schutzmassnahmen, die für alle Mitarbeiter gelten. «Diese Massnahmen schützen auch Schwangere ausreichend vor einer Corona-Infektion», so Mediensprecher Omar Gisler. «Gleichwohl versuchen wir, Schwangere so einzusetzen, dass sie bei ihrer Arbeit möglichst nicht in Kontakt mit Covid-Patienten oder Verdachtsfällen kommen.» Ähnlich handhabt es das Kantonsspital Aarau: Dort werden die schwangeren Mitarbeiterinnen nicht mehr im Notfall, im Rettungsdienst und auf den Coronastationen eingesetzt.