Argus-Sondereinsatz: Polizeioffizier noch härter bestraft – auf Geheiss des Bundesgerichts

Das Obergericht verurteilte den 63-jährigen Polizeioffizier zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 180 Franken, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Der Mann ist gemäss Urteil des Obergerichts auch des Amtsmissbrauchs, des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im November 2017 hatte das Obergericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 180 Franken verhängt. Der Mann wurde sowohl vom Obergericht – wie zuvor vom Bezirksgericht Bremgarten – vom Vorwurf der vorsätzlichen schweren oder fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.

Zwei Schüsse auf Randalierer

Der Offizier hatte am Abend des 25. Mai 2009 eine Wohnung in Wohlen AG durch die Sondereinheit „Argus“ stürmen lassen. In der Wohnung befand sich ein betrunkener, randalierender Mann. Seine Frau war mit dem Kind zu den Nachbarn geflüchtet. Von dort aus hatte sie die Polizei alarmiert.

Der Serbe in der Wohnung drohte damit, sich mit dem Messer umzubringen oder vom Balkon zu springen, sollte die Polizei die Wohnung betreten. Trotzdem liess der Polizeioffizier die Wohnung nach nur 90 Minuten stürmen.

Dabei gab ein Polizist der Sondereinheit zwei Schüsse auf den betrunkenen Mann ab, der mit einem Messer herumfuchtelte. Die Kugeln trafen den Mann im Unterleib – und er musste ins Spital. Er verstarb im April 2015. Das Ableben steht laut Anklageschrift jedoch in keinem Zusammenhang mit den Schussverletzungen.

Bundesgericht: Freispruch unzulässig

Das Bundesgericht war in seinem Urteil zum Schluss gekommen, der Polizeioffizier müsse auch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt werden. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Stürmung der Wohnung mit Schusswaffen und schweren Verletzungsfolgen ab einem gewissen Zeitpunkt die einzig mögliche Massnahme gewesen sein solle.

Das Obergericht habe in seinen Ausführungen selbst geschrieben, dass das Eingreifen der Sondereinheit und die daraus resultierende Verletzung des Mannes vermeidbar gewesen wären. So hätte einfach abgewartet oder ein Verhandler hätte aufgeboten werden können. Beides sei nicht geschehen.

Die Stürmung der Wohnung im Jahr 2009 hatte nach einer sehr langen Untersuchungszeit zu zwei weiteren Anklagen geführt. Der Polizist, der die beiden Schüsse abgab, wurde schliesslich von den Vorwürfen der schweren Körperverletzung und der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Einen Gruppenleiter der Sondereinheit sprach bereits das Bezirksgericht frei.