Aufstand der Gemeinden: Sie wollen nicht für säumige Prämienzahler bluten

Aufgrund einer geänderten Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden müssen sich die Gemeinden neu nicht mehr an den Kosten des öffentlichen Verkehrs beteiligen. Dafür fallen bei ihnen jetzt alle Sozialkosten an. Sie befürchten grosse und kaum steuerbare Mehrausgaben. Denn neu sind sie für die Verlustscheine ihrer säumigen Krankenkassenprämienzahler zuständig. Gemäss Bundesgesetzgeber müssen den Kassen aufgrund eines Verlustscheins 85 Prozent des ausstehenden Betrags überwiesen werden. «Das ist ein übler Zustand», kritisiert Renate Gautschy, Präsidentin der Gemeindeammännervereinigung des Kantons Aargau (GAV). Sie verweist auf die Bundesverfassung. Dort steht: «Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden.» Die darin postulierte Haltung vermisse man auf Stufe Gemeinde allerdings zunehmend, kritisiert Renate Gautschy.

Sie fordert das eidgenössische Parlament namens der GAV auf, das Gesetz zu ändern. Die Krankenkassen sollen ihre Ausstände künftig vollumfänglich selbst eintreiben beziehungsweise nicht einbringliches Geld halt abschreiben müssen. Minimal sollen die Gemeinden für ihre Bemühungen zum Eintreiben von Ausständen entschädigt werden. Gautschy: «Unser Aufwand ist im Verhältnis zum Ertrag sehr gross.»

So viele Verlustscheine gibt es
2016 wurden 14 307 Verlustscheine zur Zahlung fällig. Der damals noch dafür zuständige Kanton musste 15,5 Mio. Franken aufbringen. Im Jahr davor waren es 16 500 Verlustscheine. Dafür zahlte der Kanton 16,7 Mio. Franken. Die Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor. Ab jetzt müssen die Gemeinden für diese Kosten geradestehen.

Humbel: Kantone wollten es so
Die Nationalrätin und Gesundheitspolitikerin Ruth Humbel (CVP) kennt die Problematik bestens. Die Lösung, wonach die Kantone (im Aargau sind es aufgrund eines Aufgabenabtausches mit dem Kanton seit 1. Januar die Gemeinden) 85 Prozent der Forderungen aus Verlustscheinen der Kassen übernehmen müssen, habe das Parlament seinerzeit auf Antrag der Gesundheitsdirektoren der Kantone (GDK) beschlossen, sagt sie. Dies, «weil die Situation unhaltbar war. Von Gesetzes wegen mussten die Kassen keine Rechnungen von Spitälern, Ärzten oder Apotheken von Versicherten vergüten, die ihre Prämie nicht zahlten. Am Schluss landeten diese Rechnungen bei den Gemeinden. Diesen Missstand hat das Parlament gemäss Vorschlag der GDK behoben.»

Ruth Humbel findet die jetzige Lösung besser: «Es wäre nicht korrekt, wenn letztlich alle Versicherten mit höheren Prämien für die Ausstände geradestehen müssten.» Aber ist es für die Steuerzahler in den Gemeinden nicht genauso ungerecht, wenn sie am Schluss zahlen müssen? Humbel findet diese Lösung besser, «denn viele, die ihre Prämien nicht zahlen, überweisen ihre Steuern. Insofern zahlen sie indirekt wenigstens etwas an ihre eigenen Verlustscheine. Kommt hinzu, dass die Gemeinde den Verlustschein übernehmen und das Geld komplett eintreiben kann. Dann verdient sie daran, weil sie 100 Prozent bekommt, der Krankenkasse aber ‹nur› 85 überweisen muss.»

Gemeinden verfolgen Kosten
Die Gemeinden haben aber nicht einfach Forderungen an «Bern», sie wollen laut Renate Gautschy die steigenden Sozialkosten selbst genau verfolgen, um die Gründe für diese ungebrochene Entwicklung herauszufinden. Für sie steht fest: «Die Gesundheitskosten vertragen kein Wachstum mehr!» Sie ruft dazu auf, mit den Ärzten, Institutionen, Anbietern von Therapien, Medikamentenanbietern und insbesondere den Krankenkassen dringendst neue Modelle zu entwickeln.

Entschädigungen aufs Tapet
Daneben muss die GAV dieses Jahr erneut die Entschädigung von Gemeinderäten und Kommissionsmitgliedern traktandieren. Gautschy: «Viele Gemeinden gelangen wieder an uns, weil sie mit dem Ziel angemessener Entschädigungen nicht vom Fleck kommen.» Im Sinne der Sache hält die Gemeindeammännerpräsidentin aber auch fest, «dass es sich um verhältnismässige Erhöhungen halten sollte». Ein aktuelles Beispiel ist das Referendum gegen eine Erhöhung der Gesamtentschädigung für die Gemeinderäte in Schafisheim auf 150000 Franken. Am Grundsatz besserer Entschädigungen will die GAV festhalten, «um das Milizsystem zu stärken», so Gautschy. Es sei zu bedenken, dass viele Gemeinderäte heute ausserhalb der Wohngemeinde arbeiten und sich anders als früher organisieren müssen, um ihre Verpflichtungen wahrzunehmen.

An der GAV-Jahresversammlung im März will man zudem mit einem Podium der Frage auf den Grund gehen, was die Energiestrategie 2050 für die Gemeinden im Aargau konkret bedeutet. Gautschy: «Wo sind sie schon auf Kurs, wo müssen sie nachbessern? Etwa mit LED-Strassenbeleuchtungen. Welches sind und können die Handlungsfelder der Gemeinden sein?»

Steuerbezug bleibt Zankapfel
Nicht klein beigeben wollen die Gemeinden im Ringen um den Steuerbezug. Er erfolgt heute zum Teil durch den Kanton, zum Teil durch die Gemeinden. Gautschy: «Der Kanton will ihn zentralisieren, von den Gemeinden wegnehmen.» Der Kanton verspricht sich davon Kosteneinsparungen. Die Gemeinden glauben aber nicht an eine Effizienzsteigerung auf diesem Weg. Insbesondere seien die Gemeinden nahe beim «Kunden», beim Steuerzahler. Alternativ wollen sie gemäss der GAVPräsidentin deshalb «prüfen, künftig anstelle des Kantons zusätzlich die direkten Bundessteuern natürlicher Personen einzuziehen». Ein Treffen mit Finanzdirektor Markus Dieth sei anberaumt, sagt Gautschy. Sie hofft auf eine ergebnisoffene Debatte.