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Autonarr fälschte Kaufvertrag für den teuren Mercedes – vor der Richterin bereut er seine Tat

Autonarr fälschte Kaufvertrag für den teuren Mercedes – vor der Richterin bereut er seine Tat

Vor dem Bezirksgericht Bremgarten stand ein 56-jähriger Mann aus dem Reusstal, der sich des betrügerischen Konkurses und des Pfändungsbetruges schuldig gemacht hat. Der Autonarr war vollumfänglich geständig und bereute sein Vergehen. 

Nathalie Wolgensinger

Xavier war vollumfänglich geständig: Seine Busse wurde von der Gerichtspräsidentin etwas reduziert. 

Nach rekordverdächtigen 15 Minuten ist das Vergehen von Xavier vor dem Bezirksgericht Bremgarten abgehandelt und Gerichtspräsidentin Corinne Moser kann sich zur Urteilsfindung zurückziehen. Ein Umstand, den man vor Gericht selten erlebt. Der 56-jährige Xavier ist vollumfänglich geständig und bereut ganz offensichtlich, was er sich vor vier Jahren hat zu Schulden kommen lassen.

Der damals 52-Jährige war arbeitslos und hatte Schulden. Im Frühling 2017 vollzog das Betreibungsamt deshalb eine erste Pfändung. Als er wenige Monate später eine Stelle im Kanton Zürich antrat, verheimlichte er dies dem Betreibungsamt seiner Wohngemeinde im Reusstal.

Das Einkommen, das er in der Zeit von Juni 2017 bis Februar 2018 erzielte, verwendete er dann auch nicht zur Tilgung seiner Schulden. Ganz im Gegenteil: Das Betreibungsamt war während dieser Zeitspanne weitere zwei Male bei ihm zu Gast, um Pfändungsvollzüge zu vollstrecken.

«Ich stand von allen Seiten unter Druck»

Bei diesen Zusammentreffen sei er jedes Mal aufgefordert worden, sich beim Betreibungsamt zu melden, sollten sich seine Einkommensverhältnisse ändern, hält der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift fest.

Vom Dezember 2017 bis März 2018 wurden ausserdem auf Xaviers Namen diverse Verlustscheine in Höhe von 34’000 Franken ausgestellt. Das damals ermittelte Existenzminimum ergab einen Betrag von 2950 Franken. In Tat und Wahrheit erzielte Xavier an seiner neuen Arbeitsstelle aber ein Einkommen von 80’770 Franken.

Abzüglich des ausbezahlten Existenzminimums seiner Wohngemeinde resultiere ein Überschuss von 54’227 Franken, rechnet der Staatsanwalt in der Anklageschrift vor. Mit diesem Geld hätte er seine Verlustscheine decken können. Stattdessen seien seine Gläubiger zu Schaden gekommen.

«Warum haben Sie Ihre neue Arbeitsstelle und den Lohn nicht dem Betreibungsamt gemeldet?», will Richterin Corinne Moser von Xavier wissen. «Ich weiss es nicht, ich stand damals von allen Seiten extrem unter Druck», versucht er, seine Situation zu verdeutlichen. Heute sehe er ein, dass er einen Fehler begangen habe, und bereue es zutiefst, schiebt er nach.

Die Verträge waren weg, also setzte er eigene auf

Doch das ist nicht alles, was Xavier auf dem Kerbholz hat. Damit sein teurer Mercedes und der Jaguar nicht gepfändet werden, fälschte er den Kaufvertrag und trug seine Ehefrau als Eigentümerin ein. Damit machte er sich nebst dem betrügerischen Konkurs auch dem Pfändungsbetrug schuldig. Auch dieses Vergehen gesteht Xavier zerknirscht ein.

Er sei damals von der Betreibungsbeamtin immer wieder massiv unter Druck gesetzt worden. Weil er die Kaufverträge der beiden Autos nicht fand, habe er sie kurzerhand selber aufgesetzt und die Unterschriften gefälscht.

Corinne Moser konfrontiert ihn mit dem Antrag des Staatsanwaltes, der eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 230 Franken bedingt auf zwei Jahre und eine Busse von 10’000 Franken beantragt. Xavier muss leer schlucken. Er habe derzeit noch Schulden in Höhe von maximal 40’000 Franken, rechnet er Corinne Moser vor, und sein Einkommen betrage längst nicht mehr so viel wie damals.

Eine schwere Operation habe ihn in seiner Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt, er habe IV bezogen und sei nun wieder im Arbeitsmarkt eingegliedert. Verzweifelt fragt er: «Wie soll ich das bezahlen?»

Das Urteil: Eine bedingte Geldstrafe und eine Busse

Eine knappe Viertelstunde später eröffnet ihm Corinne Moser das Urteil. Sie verurteilt ihn des mehrfachen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetruges. Die Geldstrafe reduziert sie auf 180 Tagessätze à 90 Franken auf eine Probezeit von zwei Jahren.

Die Höhe der Busse reduziert sie auf 4000 Franken, die Verfahrenskosten brummt sie ihm aber auf. Die Busse müsse er bezahlen, sagt sie, da gäbe es keinen Verhandlungsspielraum. Sie fügt an:

«Damit sollen sie zu spüren bekommen, dass sie etwas Unrechtes getan haben.»

Sie entlässt Xavier mit den Worten: «Ich hoffe, dass dies ein einmaliger Ausrutscher war, das war keine Lappalie.» Dieser Meinung ist auch Xavier, der eifrig nickt und sich mit den Worten «Bleiben Sie gesund» verabschiedet.