Barbara Thür ist die neue Kantonstierärztin in Aargau

Die 55-jährige Barbara Thür hat ihr Studium der Veterinärmedizin an der Universität Zürich absolviert und promovierte, nach einigen Jahren Praxistätigkeit, an der Universität Bern. Anschliessend war sie zunächst wissenschaftliche Mitarbeiterin, danach Leiterin der Diagnostik für hochansteckende Tierseuchen am Institut für Virologie und Immunologie (IVI) des Bunds. Parallel zur Tätigkeit am IVI hat Barbara Thür im Jahr 2011 an der Universität Bern ihre Habilitation zum Thema Blauzungenvirus erlangt. Seit 2015 ist sie stellvertretende Kantonstierärztin im Kanton Aargau und dabei insbesondere verantwortlich für die Bereiche Tiergesundheit und Fleischhygiene. Sie übernimmt die Nachfolge von Erika Wunderlin, die sich nach langjährigem Dienst als Kantonstierärztin frühpensionieren lässt. Barbara Thür tritt ihre neue Funktion per 1. April an.

Nach 20 Dienstjahren in den Ruhestand
Die Fricktalerin Erika Wunderlin leitet den kantonalen Veterinärdienst seit 1. November 1998. Nach verschiedenen beruflichen Stationen, unter anderem beim kantonalen Veterinäramt Luzern, übernahm sie 1998 die Stelle als Aargauer Kantonstierärztin und damit die Leitung des kantonalen Veterinärdiensts. Nach beinahe 20 Jahren in diesem Amt tritt 2 von 2 Erika Wunderlin per Ende März in den vorzeitigen Ruhestand. Erika Wunderlin setzte sich stets mit viel Sachverstand und Augenmass für das Tierwohl im Kanton Aargau ein. Sie unterstützte dabei gesetzliche Neuerungen auf Bundesebene, die einer besseren Tierhaltung dienten, positionierte sich aber auch klar gegen geplante Regelungen, welche lediglich einen administrativen Mehraufwand verursachten. In ihrer Zeit als Kantonstierärztin waren auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung die Umsetzung der Massnahmen zur wirkungsvollen Bekämpfung von BSE und der Vogelgrippe wichtige Projekte. Auf kantonaler Ebene sorgte sie mit der Revision des Tierseuchengesetzes im Jahr 2009 für die Einführung eines seitens Kanton und Tierhalter paritätisch geäufneten Tierseuchenfonds. Daraus werden Projekte zur Tierseuchenbekämpfung finanziert sowie Tierhalter bei Tierverlusten entschädigt. Auch sorgte sie 2012 für die Einführung eines neuen kantonalen Hundegesetzes, das für die Haltung von Listenhunden eine Halteberechtigung vorsieht. Regierungsrätin Franziska Roth, Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales, dankt Erika Wunderlin für ihre langjährige wertvolle Arbeit, die sie für den Veterinärdienst und den Kanton Aargau geleistet hat und hebt insbesondere den Einsatz für den Schutz der Bevölkerung und der Tiere im Zusammenhang mit verschiedenen Tierseuchen wie der Vogelgrippe, BSE oder der Blauzungenkrankheit sowie ihr langjähriges Engagement im Tierschutzbereich hervor.