Beiz, Büro, Sport, Zirkus: Das ändert im Aargau ++ So bewerten Betroffene den Öffnungsplan ++ Alle Fakten und Termine

Restaurants: Freude über Lockerung, Kritik an Maskenpflicht

Gedeckte Restauranttische auch drinnen: ab 31. Mai solls möglich sein.

Gedeckte Restauranttische auch drinnen: ab 31. Mai solls möglich sein.

Britta Gut

Das plant der Bundesrat: Restaurants sollen ab dem 31. Mai auch drinnen öffnen dürfen. Es gelten dieselben Regelungen wie aktuell für den Aussenbereich: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste, Sitzpflicht, Maskenpflicht auch am Tisch, wenn nicht konsumiert wird. Auf der Terrasse wiederum wird die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben.

Das sagt der Aargauer Gastro-Präsident: Bruno Lustenberger, Präsident von Gastro Aargau, freut sich, dass die Restaurants bald auch drinnen wieder Gäste bewirten können. «Es ist eine Lockerung, die uns hilft; wir können wieder richtig arbeiten.»

GastroAargau-Präsident Bruno Lustenberger freut sich über die Lockerungspläne des Bundesrates, kritisiert aber die Maskenpflicht.

GastroAargau-Präsident Bruno Lustenberger freut sich über die Lockerungspläne des Bundesrates, kritisiert aber die Maskenpflicht.

Britta Gut

Zwar sei auch diese Lockerung für die Betriebe immer noch mit Umsatzeinbussen verbunden. «Lukrative Bankette zum Beispiel sind weiterhin nicht möglich», sagt Lustenberger. «Wir sind also immer noch nicht bei 100 Prozent Umsatz.»

Aber während nur mit offenen Terrassen – je nach Betrieb – vielleicht 20 bis 30 Prozent des Umsatzes erreicht werden könne, seien mit den drinnen sicher 50 bis 70 Prozent wieder möglich, so der Gastro-Präsident.

Die Auflagen würden die Restaurants umsetzen, sagt Lustenberger. Er versteckt aber nicht, dass er nicht alle Regeln nachvollziehbar findet und fragt sich zum Beispiel, warum Zuhause bis zu zehn Personen an einem Tisch sitzen dürfen und im Restaurant nur vier.

Auch die Maskenpflicht am Tisch, wenn nicht gerade gegessen oder getrunken wird, lasse sich wohl nur schwer durchsetzen. «Ich bin Wirt, kein Polizist», sagt Lustenberger. Und:

«Es ist nicht nachvollziehbar, wenn ein Paar, das zusammen wohnt, sich im Restaurant mit Maske gegenübersitzen muss.»

Die Aufhebung der Maskenpflicht auf Terrassen begrüsst Lustenberger. Er bezeichnete die Regel in der AZ kürzlich als «Witz, absolut nicht durchsetzbar und auch nicht nötig».

Büro-Regel: Aargauer Wirtschaft will keine Bedingung an Homeoffice

Das plant der Bundesrat: Für Betriebe, die wiederholt testen, wird die Homeoffice-Pflicht aufgehoben und in eine Empfehlung umgewandelt. Der Bund übernimmt neu nicht nur die Testkosten, sondern auch die Poolingkosten. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten, soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.

Das sagt die Aargauische Industrie und Handelskammer (AIHK): Direktor Beat Bechtold ist nicht ganz zufrieden: «Wir hätten uns eine Umwandlung in eine Homeoffice-Empfehlung ohne Auflage gewünscht, dafür mehr Vertrauen des Bundesrates in das selbstverantwortliche und verantwortungsvolle Handeln der Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir hoffen, dass hier eine Nachbesserung der Kantone erfolgt.» Dass der Bund die Poolingkosten beim Testen übernehmen wolle, sei gut, so Bechtold, aber das Testen bedeute eben für die Firmen Mehraufwand.

Beat Bechtold, Geschäftsführer AIHK: Testaufwand für Firmen ist gross.

Beat Bechtold, Geschäftsführer AIHK: Testaufwand für Firmen ist gross.

Britta Gut

Dass die (Reise- und Kontakt-)Quarantäne für Geimpfte fallen soll, «befürworten wir natürlich, weil das zu weniger Personalausfällen in den Unternehmen führt», so Bechtold weiter. Zentral sei, «mit Impfen vorwärts zu machen, auch in den Unternehmen», fordert die AIHK.

Das sagt der Aargauische Gewerbeverband (AGV): «Lockerungen sind grundsätzlich positiv, sie gehen in die richtige Richtung», sagt Geschäftsleiter Urs Widmer. Die Möglichkeit für Firmen, die Homeofficepflicht in einer Homeoffice-Empfehlung umzuwandeln, wenn sie ihre Mitarbeitenden regelmässig testen, weckt in Widmer aber zwiespältige Gefühle:

«Das Testing muss dann auch funktionieren. Und es ist ein unverhältnismässiger Aufwand, insbesondere für kleinere Firmen. Ich bin eher skeptisch, was das wirklich bringt.»

Wichtiger wäre laut Gewerbeverband, beim Vorliegen von geeigneten Schutzkonzepten die Lockerungen schneller, gezielter und stärker zu forcieren..

Das sagt ein Grossunternehmen: Die Aargauische Kantonalbank (AKB) ist im Test-Projekt des Kantons eingebunden. Sie testet ihre Mitarbeitende repetitiv. Gemäss Bundesratsplan könnte die AKB also ihr Homeoffice-Regime lockern. Doch laut Mediensprecherin Christine Honegger warte man ab, wie sich der Regierungsrat zu den Bundesratsvorschlägen stellt, «und welche Vorgaben er gegebenenfalls selbst im Detail machen würde. Honegger:

«Wir wissen ja noch nicht, wie häufig man dann solche Tests machen muss, ob es Vorgaben gibt für einen bestimmten Prozentsatz der Mitarbeitenden, die entsprechend oft getestet werden müssten usw.»

Über das weitere Vorgehen entscheidet die AKB, sobald sie die genauen Vorgaben kennt, beziehungsweise sobald der Bundesrat darüber tatsächlich entschieden hat.

Sport: Aargauer Amateurfussball will Mitte Juni loslegen

Das plant der Bundesrat: Neu dürfen 30 statt bisher 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Für den Ligabetrieb gilt gar die Ausnahme von 50 Akteuren. Auch Publikum ist dabei möglich, rund 300 Zuschauer dürfen es an der frischen Luft sein; drinnen sind 100 Zuschauer erlaubt. Für Sport in Innenräumen gilt weiterhin: Wenn ohne Maske, dann höchstens 15 Personen im gleichen Raum. Kontaktsport wie Judo oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (z.B. Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Das sagt der Aargauische Fussballverband: Für Geschäftsführer Hannes Hurter und die rund 18’000 Fussballerinnen und Fussballer im Aargau sind diese Neuigkeiten eine Erleichterung, jedoch möchte Hurter noch nicht von einem Freudentag sprechen: «Die Pandemie hat uns Zurückhaltung gelernt, es kann immer Rückschläge geben. Wir nehmen den Vorschlag entsprechen verhalten optimistisch zur Kenntnis. Dieser muss auch zuerst noch bestätigt werden.»

Hannes Hurter, Geschäftsführer Aargauischer Fussballverband, freut sich, dass 18'000 Fussballer und -fussballerinnen eine Perspektive bekommen.

Hannes Hurter, Geschäftsführer Aargauischer Fussballverband, freut sich, dass 18’000 Fussballer und -fussballerinnen eine Perspektive bekommen.

Severin Bigler / SPO

Trotzdem ist auch bei Hurter die Vorfreude nach dem Bundesratsvorschlag nochmals deutlich angestiegen ist. «Der Amateurfussball steckt in einer Krise, wie wir sie noch nie erlebt haben.» Sieben Monate kein Spielbetrieb, für 85 Vereine im Aargau sei da die Essenz weggebrochen. Hurter:

«Nun fühlt es sich so an, als würden wir nach einem langen Albtraum langsam erwachen.»

Was Hurter besonders freut, ist die Aussicht auf Publikum bei den Wettkämpfen. «Für unsere Mitglieder ist das von unvorstellbarem Wert. So kommt endlich wieder Leben in die Vereine. Das soziale Gefüge eines Klubs kann wieder hergestellt werden. Das hat auch einen gesellschaftlichen Wert, den man nicht unterschätzen sollte.»

Sollte der Vorschlag vom Bundesrat am 26. Mai bestätigt werden, stellt Hurter in Aussicht, dass der Spielbetrieb für alle Aktiven und Senioren bereits am Wochenende vom 12./13. Juni wieder aufgenommen werden könnte. Definitiv ist dieser Plan jedoch noch nicht.

Ziel des Verband ist es, dass der Axpo Aargauer Cup zu Ende gespielt wird und sämtliche Hinrunden-Partien über die Bühne gehen, damit es zur sportlichen Wertung kommen kann. Letzteres sorgte innerhalb der Liga auch für Kritik, wie AZ berichtete.

Kulturveranstaltungen: Mehr Publikum und Hoffnung für Zirkus

Das plant der Bundesrat: Wie im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengrösse ebenfalls auf 30 Personen erhöht. Bei Auftritten und Proben, die für die Auftritte nötig sind, beträgt die Obergrenze der Gruppe 50 Personen – drinnen wie draussen. Die Flächenvorgabe für Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich. Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel.

Das bedeutet es für die Aargauer Kultur: Der definitive Fahrplan für Grossanlässe hat der Bundesrat noch nicht vorgelegt, stattdessen geht es wieder um Sitz- und Belegungspläne – und um die sogenannte Laienkultur. Bis vor einem Monat hatten viele Kulturveranstalter nicht damit gerechnet, in dieser Saison noch einmal vor Publikum zu spielen, zu singen und zu musizieren. Mit dem neusten Bundesratsentscheid ist dies in Innenräumen nun sogar vor 100 Personen möglich, draussen darf man sich auf Applaus von gar 300 Gästen freuen.

Roman Müller, Leiter des Zirkusfestivals Cirqu' in Aarau, spürt die Lust der Leute.

Roman Müller, Leiter des Zirkusfestivals Cirqu‘ in Aarau, spürt die Lust der Leute.

Katja Schlegel

Und so blicken die Artistinnen und Artisten des Zirkusfestivals Cirqu’ vorfreudig auf den Juni. Im Vorverkauf waren viele der Tickets aufgrund der limitierten Plätze rasch ausverkauft. Festivalsleiter Roman Müller:

«Wir spüren die Lust der Leute, Kultur wieder live zu erleben. Mit den geplanten Öffnungsschritten besteht nun sehr wahrscheinlich die Möglichkeit, ab Ende Mai weitere Karten zu verkaufen.»

So wie beim Cirqu’ wird man sich hoffentlich insbesondere bei Open Air Veranstaltungen auf zusätzliche Tickets freuen können.

Das bedeutet es für das Publikum: Die erhöhte Platzzahl wird in erster Linie das Publikum bemerken: Etwas mehr Chancen auf begehrte Karten, die Atmosphäre, die mit jedem weiteren Zuschauer aufgebaut wird.

Laienkultur: Wieder richtige Proben, Fragzeichen bei Blasmusik

Das bedeutet es für die Laienkultur: Nicht nur auf den grossen Bühnen gelten Lockerungen, sondern auch in den Proberäumen der Laien. Zuletzt musste etwa der Jugendspielclubs U16 der Bühne Aarau ihre «Angsthasen» streamen. Nun prüft das Theater zumindest eine Wiederaufnahme des Stücks «Drüber», das der Spielclub U23 draussen sogar vor 100 Personen aufführen dürfte. «Die Option wäre grossartig», sagt Peter-Jakob Kelting von der Bühne Aarau.

Ein kleines Staunen löst aus, dass auch Blasmusiker näher zusammenrücken dürfen. Statt 25 reichen nun 10 Quadratmeter Platz pro Posaune, Tuba und dergleichen. Die Aerosole dürften nun am Ende der Konzertsaison mit jedem Ton aus der Trompete immer noch gleich weit kommen wie zu Beginn.

Der Fahrplan: So geht es jetzt weiter

Der Bundesrat hat die Konsultation für diese Öffnungsschritte gestartet. Nun können sich Kantone und Sozialpartner äussern.

– 19. Mai: Der Aargauer Regierungsrat berät am nächsten Mittwoch über die Bundesratspläne und wird sich dann dazu äussern.

– 26. Mai: Der Bundesrat entscheidet definitiv über die nächsten Öffnungsschritte.

– 31. Mai: Die beschlossenen Öffnungsschritte werden umgesetzt.

– 11. Juni: Der Bundesrat will die nächsten Öffnungsschritte kommunizieren und in die Konsultation geben und am 18. Juni entscheiden. Für dieses Öffnungspaket vorgesehen sind weitere Erleichterungen unter anderem für Sport und Kultur sowie Veranstaltungen.