Beschluss aufgehoben: Doch mehr als 50 angehende Anwältinnen und Anwälte zur Prüfung zugelassen

Am 13. November hat die Anwaltskommission beschlossen, dass sich ab Herbst 2020 nur noch 50 Kandidatinnen und Kandidaten für die schriftliche Anwaltsprüfung anmelden können. Die nur beschränkt vorhandene Infrastruktur sowie die fehlenden personellen Ressourcen hätten eine solche Beschränkung erforderlich gemacht, lautete die Begründung.

Grossrätinnen und Grossräte verschiedener Parteien kritisierten diesen Entscheid. Angehende Anwältinnen und Anwälte bräuchten Planungssicherheit, argumentieren sie. Sie würden sich während Monaten auf die Prüfung vorbereiten. Es gehe nicht, dass sie aufgrund der kurzen, einmonatigen Anmeldefrist wieder ein halbes Jahr warten müssten, bis sie irgendwann einmal die Prüfung absolvieren könnten. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier wollen vom Regierungsrat wissen, ob es nicht andere, weniger einschneidende Lösungen gebe.

Planung für die Kandidaten zu schwierig

Inzwischen ist auch die Anwaltskommission zum Schluss gekommen, dass eine derartige Beschränkung der Teilnehmerzahl nicht optimal ist. Sie hat den Beschluss vom 13. November in Wiedererwägung gezogen und am 6. Dezember aufgehoben – drei Tage nachdem die Grossrätinnen und Grossräte die Interpellation eingereicht hatten.

Nicole Payllier, Sprecherin der Aargauer Gerichte, sagt auf Anfrage der AZ, verschiedene Reaktionen von Betroffenen, Politik und der Anwaltschaft hätten zu diesem Entscheid geführt. «Die Anwaltskommission erachtet ihre Bedenken und Anliegen zum Teil als berechtigt», sagt sie. «Die Planung für die Kandidatinnen und Kandidaten ist mit einer solchen Beschränkung der Teilnehmerzahl tatsächlich schwierig.» Deshalb sei der Beschluss aufgehoben worden.

Änderung der Prüfungspraxis nach wie vor nötig

Die stetig zunehmenden Anmeldungen für die Anwaltsprüfungen, die damit verbundenen organisatorischen Herausforderungen sowie die beschränkten personellen Ressourcen machten eine Änderung der Praxis jedoch nach wie vor nötig. Die Anwaltskommission suche nun eine tragbare Lösung für alle, um die ordnungsgemässe Durchführung Anwaltsprüfung weiterhin zu gewährleisten.