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Fast 40 Km/h zu schnell: Vorbestrafter Aargauer muss 15’300 Franken zahlen

15’300 Franken muss der nun Verurteilte wegen einer Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes zahlen. Die Strafe ist aber weniger hoch, als die 23’200 Franken, welche die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl gefordert hatte. Zur Verhandlung am Bezirksgericht kam es, weil der Aargauer Einsprache gegen den Strafbefehl eingelegt hatte.

Der 61-Jährige wurde im Februar 2021 mit 122 km/h – auf der Strecke zwischen Bellikon und Remetschwil mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h – geblitzt. Mit seinem Nissan GT-R fuhr er somit, nach Abzug der Messunsicherheit von 4 km/h, genau 38 km/h zu schnell.

In der Mitte der Probezeit geblitzt

Der Schweizer war bereits einschlägig vorbestraft: Er war 2019 im Kanton Obwalden wegen einer groben Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Dabei wurde eine Probezeit von zwei Jahren angesetzt, wobei sich der Mann während seines neuerlichen Verkehrsdelikts genau in der Mitte von dieser befand. Damals wurde ihm der Fahrausweis für drei Monate entzogen.

Der Beschuldigte sagte vor Gericht, dass es für ihn eine spezielle Verkehrssituation war, dass er es rückblickend aber anders machen würde. Die Strecke nutze er viel, da sie auf seinem Weg zur Arbeit liege. Auch sei er sich der Leistungsfähigkeit seines Nissans bewusst gewesen, der in 2,5 Sekunden von 0 auf 100 Km/h beschleunigen könne.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe sodann nicht. Jedoch machte er geltend, dass er schnell am rückwärtsfahrenden Pickup mit Anhänger vorbei wollte. Dies weil er Bedenken hatte, dass der Pickup beim abbiegen aufs Feld auf die Gegenfahrbahn hätte kommen können. Zu diesem Zeitpunkt befand der Beschuldigte sich auf der Badenerstrasse.

Verteidigung wollte Strafmilderung

Die Verteidigung hatte lediglich eine Busse als Strafe und eine Verlängerung der Probezeit um ein Jahr beantragt. Die Gerichtskosten wollte die Verteidigung von der Staatskasse bezahlt haben. Der Mann sei sich seines Vergehens bewusst und habe die Höchstgeschwindigkeit von 80 Km/h jedoch nur auf einer Strecke von 130 Metern überschritten.

Weiter habe der 61-Jährige niemanden in Gefahr gebracht. Es handle sich somit um eine fahrlässige Fehleinschätzung der Situation, die aber nur eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln darstelle.

Tatbestand auch subjektiv erfüllt

Gerichtspräsident Patrick Jegge bestätigte bei der Urteilsverkündung, dass eine aussergewöhnliche Situation mit dem Pickup auf der Gegenfahrbahn vorlag. Die Erklärung, die der Beschuldigte für die Beschleunigung auf 122 km/h abgab, sei aber unverständlich. «Ein besonnener Automobilist hält an oder verlangsamt, wenn er Angst hat, dass ein Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn kommt», sagte Jegge.

Während der Verhandlung wurden zudem die Videoaufnahmen noch einmal hinzugezogen. Diese beweisen, dass der Beschuldigte erst, nachdem er am Pickup vorbeigefahren war, beschleunigte. «Auf der Höhe des Pickups waren Sie geschwindigkeitstechnisch im grünen Bereich», sagte der Bezirksrichter. Somit sei der Tatbestand auch in subjektiver Hinsicht erfüllt.

Weil der Mann die Tat während der Probezeit des Obwaldener Urteils beging, sprach das Bezirksgericht die neuerliche Geldstrafe unbedingt aus. Die Probezeit für das Obwaldner Urteil wurde um ein Jahr verlängert und er verwarnt. Nebst der Geldstrafe von 15’300 Franken (30 Tagessätze à 510 Franken) muss er die Verfahrenskosten zahlen. Seinen Führerausweis, der ihm bei der Kontrolle im Februar abgenommen wurde, bereits wieder.