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«Ich werde dich umbringen»: 100 Tage Gefängnis für Drohen, Schimpfen und Spucken

Dragan (Name geändert) muss 100 Tage ins Gefängnis. So lautet das Urteil. Das heisst, Dragan muss noch 99 absitzen, denn ein Tag Untersuchungshaft wird angerechnet. Seine früheren bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafen werden widerrufen, sie fliessen in die neue Gesamtstrafe ein. Dazu kommen 200 Franken Busse sowie Gebühren und Kosten von 1963 Franken.

Dragan hatte gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden, der dieses Urteil vorsah, Einsprache erhoben. Deshalb wurde vor dem Bezirksgericht Baden eine Verhandlung anberaumt. Dragan erschien jedoch nicht. Das Gesetz interpretiert dies als Rückzug der Einsprache, womit der Strafbefehl vom August gilt. Sobald dieser rechtskräftig ist, wird sich die Vollzugsbehörde bei Dragan melden, damit er die Gefängnisstrafe absitzt.

Vor Wohnung des Nachbarn randaliert

Zum Strafbefehl war es gekommen, weil Dragan mehrfach andere Leute bedroht, beschimpft und angegriffen hatte sowie wegen «Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen».

Im Februar dieses Jahres hatte die Polizei Dragan in seiner Wohnung in einem Dorf des Bezirks Baden zur Ruhe mahnen müssen. Kaum war die Polizei weg, ging er vor die Wohnungstüre seines Nachbarn, randalierte und rief: «Mach die Türe auf, du huere Albaner.» Die Polizei erschien wieder bei Dragan und nahm ihn mit. Als sie dem Nachbarn begegneten, sagte er: «Ich mach dich tot. Ich werde dich umbringen.»

Mitarbeiter von Einkaufszentrum bespuckt

Ärger gab es auch im Februar in einem Einkaufszentrum in Wettingen: Wieder kam es zu verbalen Auseinandersetzungen. Dragan beschimpfte und beleidigte einen Angestellten des Einkaufszentrums aufs Übelste – und bespuckte ihn.

Die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal verfügte eine dreimonatige Wegweisung für das gesamte Gemeindegebiet. Dragan hielt sich nicht daran, was «Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen» bedeutet. Somit war auch dieser Tatbestand erfüllt und Dragan erhält dafür die Quittung. Sollte er die fällige Busse nicht bezahlen, kommen weitere sieben Tage Freiheitsstrafe dazu. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. Nebst anderen Amtsstellen wird das Amt für Migration und Integration informiert.