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23-Jähriger wegen vorsätzlicher Tötung an seiner damaligen Partnerin angeklagt

Ein 23-jähriger Mann musste sich vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten. Seine ehemalige Partnerin trat als Privatklägerin auf. Die Vorwürfe wogen schwer: Dem Angeklagten wurde ein ganzer Katalog an Vergehen vorgeworfen. So habe er versucht, seine damalige Partnerin vorsätzlich zu töten, ihr Leben zu gefährden und sie am Körper zu verletzen. Weitere Anzeigen wurden erstattet, weil er Hausfriedensbruch begangen, sie bedroht und beschimpft, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen und ihre Bankkarte ohne ihr Wissen benutzt habe.

Von vorne: Im Dezember 2019 sind sich der Angeklagte und die Privatklägerin erstmals nähergekommen. Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass sich danach eine «halboffizielle Liebesbeziehung» entwickelt habe. Fünf Monate, nachdem die Romanze begonnen hatte, kam es im Mai 2020 zur ersten Tragödie.

Angeklagter drohte der Beschuldigten mit dem Tod

Die Anklageschrift liest sich dramatisch: Danach habe der Angeklagte seine damalige Freundin zuerst beleidigt. Weiter habe der Angeklagte die Herausgabe vom Passwort ihres Smartphones gefordert, was diese verweigerte. Infolgedessen drohte der Beschuldigte, dass er die Privatklägerin und ihre ganze Familie umbringen werde.

Daraufhin sei es zu einer dreistündigen körperlichen Auseinandersetzung gekommen, wobei der Angeklagte, der dazumal 110 Kilo auf die Waage brachte, ein Kissen auf den Kopf der Angeklagten gedrückt habe, was diese in Lebensgefahr gebracht habe. Weiter heisst es, dass der Angeklagte seine damalige Freundin getreten, geschlagen und den Kopf gegen die Wand geschlagen habe.

Das hinderte die beiden aber nicht daran, sich bald darauf wieder regelmässig zu treffen. Am 22. Juli eskalierte es dann erneut: Der eifersüchtige Beschuldigte ist an diesem Tag in ihre Wohnung eingedrungen und hat sie dort beleidigt und aufgefordert, ihr Handy auszuhändigen, was die Privatklägerin nicht tat, heisst es in der Anklageschrift.

Daraufhin habe er sie mit zunehmender Gewaltanwendung wieder über eine Stunde misshandelt. Die Misshandlung gipfelte darin, dass er auf ihren Rücken gekniet sei und ihre Atemwege sekundenlang mit den Händen zugedrückt habe. Dabei habe er zwischenzeitlich dreimal von ihr abgelassen, nur um ihre Atemwege dann jeweils erneut und noch länger zuzudrücken. Beim letzten Mal habe er ihr wohl für fast eine Minute die Luft abgeschnitten, was die Attackierte nur zufällig überlebte, stand später im Gutachten der Gerichtsmedizin. Am nächsten Tag sagte die Zivilklägerin umfassend bei der Polizei aus.

Die Zivilklägerin hat viel vergessen

Am Gerichtsprozess wurde die Privatklägerin erneut einvernommen. Sie war den Tränen nahe und gab an, vieles vergessen zu haben. Über ihre Anwältin forderte sie nur eine kleine finanzielle Entschädigung für erlittene Sachschäden und verzichtete auf weitere Ausführungen.

Ganz anders die Staatsanwaltschaft: Sie stützte sich auf frühere Aussagen der Privatklägerin und gerichtsmedizinische Gutachten. Infolgedessen forderte die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten, im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. Sie beantragte eine unbedingte Gefängnisstrafe von 6,5 Jahren und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen.

Vor Gericht plädierte die Verteidigung auf einen teilweisen Freispruch. Der Angeklagte sei der vorsätzlichen Tötung und Gefährdung des Lebens freizusprechen. Der Angeklagte habe den Tod der Privatklägerin nie skrupellos in Kauf nehmen, geschweige den wissentlich und willentlich herbeiführen wollen.

Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.