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«Es war eine fahrlässige Dummheit»: 34-Jähriger steht wegen Sozialhilfebetrugs vor Gericht

Dass sich ein Mann oder eine Frau, beschuldigt des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder gar des entsprechenden Betrugs, vor Gericht verantworten muss, ist keine Seltenheit. Jüngst sass in einem solchen Fall der 34-jährige Tarik (alle Namen geändert) in Bad Zurzach vor Einzelrichter Cyrill Kramer.

Dort erschien er mit einem Anwalt. Wohl nicht zuletzt, weil der Staatsanwalt nebst einer bedingten Geldstrafe von 5400 Franken und einer Busse von 1200 Franken auch eine fünfjährige Landesverweisung für Tarik forderte.

Seit 2012 bezieht er Arbeitslosengeld

Im Kosovo geboren, war Tarik als Fünfjähriger mit seinen Eltern und Geschwistern nach Deutschland gekommen, wo die Familie längst eingebürgert ist. In Deutschland hatte Tarik ein Handwerk erlernt. Als die Firma, in der er beschäftigt war, 2011 diesseits des Rheins eine Filiale eröffnete, siedelte Tarik in die Schweiz über. Ein Jahr später war er arbeitslos und beim RAV angemeldet. Seit November 2012 erhielt Tarik − mit Unterbrüchen – Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

2013 hatte Tarik die Mazedonierin Mila kennen gelernt. Recht bald schon wurde geheiratet. Auf die Frage des Richters nach dem Hochzeitsdatum, findet der Befragte trotz angestrengtem Grübeln keine Antwort ein. «Es war am 19. Mai 2014», entnimmt Kramer den Akten und ergänzt: «14 Tage später sind sie Vater geworden.» Die auf dem Fusse folgende Frage aus richterlichem Mund «hat ihre Frau das gewusst?» tönt, mit Verlaub, eher schräg.

Allerdings nicht in den Ohren von Tarik, denn am 1. Juni 2014 war nicht seine ihm frisch angetraute Mila Mutter geworden, sondern die jenseits des Rheins lebende Sonja. Ihr war Tarik offensichtlich um einiges mehr zugetan als Mila: Während die Ehe mit ihr kinderlos blieb, schenkte Sonja ihm bis 2018 zwei weitere Kinder.

Formular unterschrieben, ohne es durchzulesen

Vergangenes Jahr wurde die Ehe zwischen Tarik und Mila geschieden. Für den Unterhalt der drei Kinder zahlt er Sonja pünktlich 1200 Euro in bar und holt das Trio alle zwei Wochen für ein Wochenende zu sich in die Schweiz. Hier gesellt sich zum Papa jeweils noch der inzwischen 13-jährige Nachwuchs von Tarik und seiner längst verflossenen Liebschaft Karin.

Wie es denn jeweils mit der Übergabe laufe, da Karin doch explizit nicht wünsche, dass Tarik ihren Wohnort hier in der Region kenne, wollte Richter Cyrill Kramer wissen. «Sie bringt ihn jeweils zu mir, aber ich weiss genau, wo sie wohnt», klärt Tarik ihn auf. Für den Sohn überweist er Karin monatlich 365 Franken.

«Keine böse Absicht»

Tariks Eltern, seine zwei Schwestern und ein Bruder leben in Deutschland; ein zweiter Bruder lebt und arbeitet hier. Auch Tarik hat seit ein paar Monaten wieder eine Festanstellung und verdient gut 5000 Franken monatlich. Sein Arbeitgeber hat ihm ein ausgezeichnetes Zwischenzeugnis ausgestellt. Zwischen März und Juni 2018 hatte die Arbeitslosenversicherung dem 34-Jährigen etwas über 9000 Franken ausbezahlt, während Tarik in den vier Monaten temporär bei drei verschiedenen Firmen gearbeitet und insgesamt 8046.95 Franken verdient hatte.

«Damals hatte vorübergehend meine Frau die notwendigen Formulare ausgefüllt, obwohl sie mangels Deutschkenntnissen den Inhalt ja nicht verstanden hat. Ich war im Druck und habe einfach unterschrieben. Es war ein Fehler und ganz bestimmt keine böse Absicht», versichert Tarik auf Schweizerdeutsch. Tatkräftig zahlt Tarik schon länger seine Schulden zurück. Jene von der Arbeitslosenkasse verrechneten 6967.30 Franken hat er – ebenso wie frühere Steuerschulden − inzwischen beglichen.

Eine fahrlässige Dummheit

In seinem Plädoyer betont der Anwalt, zum einen habe Tarik den drei Arbeitgebern mitgeteilt gehabt, dass er beim RAV angemeldet war, zum anderen sei er nie zu 100 Prozent arbeitstätig gewesen. Da im fraglichen Zeitraum Lohnpfändungen bestanden, sei es für seinen Mandanten schwierig gewesen, die auf sein Konto eingehenden Beträge zu interpretieren.

«Aus der Sachverhaltslage geht klar hervor, dass es nie die Absicht und das Ziel meines Mandanten war, sich auf Kosten der Arbeitslosenkasse zu bereichern», sagt er. Dass es zu den falsch ausgefüllten Formularen kam, sei eine fahrlässige Dummheit, aber rechtlich nicht mehr als eine Übertretung gewesen. «Für ein so geringes Unrecht muss ein Freispruch erfolgen.»

Richter Cyrill Kramer folgt dem Antrag des Verteidigers und spricht Tarik von Schuld und Strafe frei:

«Der Vorwurf des Betrugs entfällt, weil die dazu gehörende Arglist nicht erstellt und eine Bereicherungsabsicht nicht nachgewiesen ist.»