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«Perfide Betrüger und Erpresser»: 63-Jähriger muss nach Streit um Ricardo-Kauf tief ins Portemonnaie greifen

An Heiligabend letzten Jahres hatte Branko (alle Namen geändert) auf der Ersteigerungsplattform Ricardo mit dem Gebot von 550 Franken den Zuschlag für insgesamt 130 Meter sogenannte PUR-Kabel bekommen, wie sie vielfach auf Baustellen gebraucht werden. Am Weihnachtstag rief der in der Innerschweiz lebende Anbieter Karl den im Zurzibiet lebenden Branko an, um mit ihm die Übergabe gegen Barzahlung zu besprechen.

«Am Telefon sagte Branko mir, er wolle die Kabel nicht, sie seien ihm zu teuer. Darauf habe ich ihm die Allgemeinen Geschäftsbedingung von Ricardo vorgelesen, wonach er nicht vom Zuschlag zurücktreten kann.» Karl, von Beruf Ingenieur – graues Haar, weisses Hemd, vor sich sein Laptop – hatte Branko wegen mehrfacher übler Nachrede angezeigt, die auf das weihnächtliche Telefongespräch gefolgt war. Den Strafbefehl mit der bedingten Gefängnisstrafe von 800 Franken sowie 160 Franken Busse akzeptierte Branko nicht, und so sass er, mitsamt Anwalt, jüngst am Bezirksgericht Zurzach vor Einzelrichter Cyrill Kramer.

Seit 31 Jahren lebt der 63-jährige Serbe in der Schweiz, doch seine Deutschkenntnisse sind mangelhaft. Als Techniker war er zuletzt bei der ABB tätig, trägt zu Jeans und Turnschuhen einen Pulli mit deren Logo. Allerdings arbeitet Branko seit acht Jahren überhaupt nicht mehr und bezieht nach Sozialhilfe inzwischen nur noch Ergänzungsleistungen. Solche bekommt – neben einer IV-Rente – auch Brankos Frau.

Angeklagte hat Gericht in Pflicht genommen

Ein reger Mailverkehr zwischen Branko und Karl hatte am Stephanstag mit der Mitteilung von Branko begonnen, dass er vom Gebot respektive Kauf zurücktrete, weil der angegebene Neupreis von 1000 Franken nicht stimme. Später schrieb er, dass auf einem Foto Schäden an den Kabeln zu sehen seien, die Karl nicht deklariert habe. Am 19. Januar schliesslich veröffentlichte Branko auf Ricardo über Karl folgende Bewertung: «Achtung an Alle! Perfide Betrüger und Erpresser.»

Inzwischen hatte Karl seinerseits eine Betreibung eingeleitet. Als der Zahlungsbefehl Branko am 21. Januar zugestellt wurde, schrieb er auf diesen: «Das habe ich überhaupt nicht gekauft. Das ist ein Erpresser, der Betreibung missbraucht.» Zwei Wochen später reichte der Serbe beim Bezirksgericht eine Einsprache ein und schrieb darin, «… das ist noch schlimm das er ein solches Kabel verkauft wo der Lebensgefahr besteht für die Umgebung. . . Gemäss Europäischer Konvention für Menschen Rechte der Gericht in der Schweiz ist verpflichtet mich als Bürger vor Abzocker-Ausbeutung zu schützen.»

Reaktion des Angeklagten sei Reflex auf Betreibung gewesen

In seinem Plädoyer betonte der Verteidiger, der einen Freispruch forderte, die Betreibung habe bei seinem Mandanten einen Reflex ausgelöst. «Es ging ihm nicht darum, Karl in dessen Ehre zu verletzen. Seine Absicht war vielmehr, davor zu schützen, dass andere Bieter auf Karl hereinfallen.» Umgangssprachlich sei Brankos Reaktion nicht ganz nachvollziehbar, weil er nicht die richtigen Worte verwendet hatte. «Doch laut Gesetz – und vom Bundesgericht angewendet – können böswillige Betreibungen als Nötigung qualifiziert werden.»

Der Richter erkannte, dass «Betrüger» und «Erpresser» ganz klar ehrenrührige Begriffe seien und sprach Branko schuldig gemäss Anklage. «Nachdem der Beschuldigte seit 31 Jahren in der Schweiz lebt, muss er wissen, was mit diesen Begriffen gemeint ist. Auch war die Betreibung durch Karl klar keine Schikane.» Die bedingte Geldstrafe von 800 Franken bewege sich am unteren Rahmen, die Busse reduzierte Cyrill Kramer auf 100 Franken.

Allerdings kommt der «Betreibungs-Reflex» den 63-jährigen Bezüger von Ergänzungsleistungen alles in allem teuer zu stehen: Nebst der Strafbefehlsgebühr von 800 Franken und der Gerichtsgebühr von 1500 Franken gehen auch die Anwaltskosten vollumfänglich zu seinen Lasten.