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Schlossherrin erlässt Parkverbot vor ihrem Schloss – mit Folgen für Vereine und Chilbi

Gemächlich plätschert der rund 800 Jahre alte Mühlebach vorbei am Schloss Böttstein und der Schlosskapelle weiter zur historischen Ölmühle und zur ehemaligen Getreidemühle mit dem wohl grössten Wasserrad seiner Art in Europa. Während sich das Rad dereinst wieder drehen soll, steht das Leben im Schloss schon seit längerem still.

Zwar wurde der Konkurs gegen die Schlossherrin respektive das Einzelunternehmen «Schloss Böttstein, Anthony Lauper» im Frühling widerrufen. Doch Gäste sind noch keine auf das historische Anwesen zurückgekehrt, und die rund 50 Parkplätze stehen meist leer. Nun hat die Schlossherrin zusätzlich Parkverbotsschilder oder solche mit der Aufschrift «Reservierter Parkplatz» aufgestellt. Das hat Auswirkungen auf mehrere Vereine und die Chilbi.

Das Parkverbot ist kein richterliches Verbot.

Das am vierten Oktoberwochenende stattfindende Fest bringt jedes Jahr das ganze Dorf zusammen. Am Mühlebach sorgten jeweils Musikanten am Samstag für Unterhaltung, am Sonntag standen das gesellige Beisammensein mit Glücksrad, Streichelzoo und Schiffli-Rennen am Mühlebach auf dem Programm. Auch wurde ein ökumenischer Gottesdienst in Zusammenarbeit mit der Kirchgemeinde Mandach und der St. Antoniuspfarrei Kleindöttingen im Wessenbergsaal des Schlosses durchgeführt.

Seit zwei Jahren keine Chilbi mehr in gewohntem Rahmen

2019 konnte die Chilbi aber wegen das damaligen Konkursverfahrens nicht wie im gewohnten Rahmen stattfinden. Das Samstags- und Sonntagsprogramm entfielen, nur der ökumenische Gottesdienst fand statt, dies aber in der Kirche Mandach. 2020 und 2021 war es die Pandemie, die ein grosses Fest rund um das Schloss verhinderte − und in Zukunft wohl das Parkverbot.

Peter Ming, Präsident des Vereins Kultur am Mühlebach, bedauert den Schritt der Schlossherrin. «Wir haben unser Unverständnis ausgedrückt, denn wir wollen in diesem Gebiet mit verschiedenen historischen Elementen in nächster Nähe zueinander gemeinsam Lebensräume schaffen.»

Der Schlosspark mit dem Hauptgebäude, dem Schloss. (2. Februar 2021).

Alternativen für Chilbi schon angedacht

Der Vereinspräsident blickt aber dennoch optimistisch in die Zukunft: «Aus dieser Situation kann auch Positives wachsen. Denn dieser Einschnitt bringt uns dazu, neue Überlegungen zu machen.» So habe sich der Verein schon im vergangenen Oktober etwas Besonderes einfallen lassen für die Chilbi: Der ökumenische Gottesdienst fand in einer völlig neuen Form statt − auf einem Spaziergang entlang des Mühlebachs. Rund 40 Besucherinnen und Besucher liefen mit.

Nächstes Jahr möchte der Verein das Fest rund um die alte Mühle veranstalten. «Wir sind zuversichtlich, dass wir bis Ende Jahr den Betrag sammeln können, um das Verkaufsrecht für das Grundstück ausüben zu können», sagt Peter Ming. Obwohl eine Lösung für die Chilbi greifbar ist, möchte er weiterhin mit allen Involvierten eine sinnvolle Lösung erarbeiten, welche die Privatsphäre der Grundeigentümerin respektiert, aber auch dem Gebiet und der Öffentlichkeit gerecht werde.

Da das beim Schloss erlassene Parkverbot kein richterliches ist, kann die Grundeigentümerin keine Anzeige mit Bussenfolge erstatten. Abschleppen ist nach der Meinung der meisten Juristen nur in Notfällen zulässig, also wenn es in dieser Situation die einzige Möglichkeit ist. In allen anderen Fällen sollen zuerst mildere Massnahmen probiert werden. Auch dürfen beim Abschleppen keine überrissenen Geldforderungen gestellt werden, die nötigend sein könnten. Um ein richterliches Verbot beantragen zu können, müssen Grundbesitzer gemäss Zivilprozessordnung Artikel 258 einen Grundbuchauszug vorlegen und eine drohende Störung glaubhaft machen. Wobei die Voraussetzungen tief sind, um etwas als Störung zu definieren. Sprich: Wenn die Möglichkeit besteht, dass jemand unbefugt parkieren könnte, wird das Gesuch um ein richterliches Verbot mit grosser Wahrscheinlichkeit bewilligt.

Das Gleiche strebt auch die Gemeinde an. «Die Grundeigentümerin hat selbstverständlich das Recht, ihr Grundstück zu schützen», sagt Ammann Patrick Gosteli. Die Gemeinde sei aber bestrebt, mit allen Beteiligten koordinierende Gespräche zu führen. «Es ist sicher in unserem Sinn, Parkierungsmöglichkeiten im Dorf zu schaffen und dass der Schlossplatz und die Wege weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich sind.»

Präsident der Historischen Vereinigung hat Verständnis

Rolf Lehmann, Präsident der Historischen Vereinigung des Bezirks Zurzach, welche die Ölmühle betreibt, hat Verständnis, dass die Schlossherrin ihr Eigentum schützt. Der Schlossherrin seien zwar gravierende Fehler unterlaufen, sie habe aber auch teilweise wenig Entgegenkommen der anderen Parteien gespürt. Den Besuchern der Ölmühle müsse er nun eine alternative Parkmöglichkeit oder die ÖV vorschlagen.

Die Axpo, die ein im Grundbuch festgehaltenes Mitbenutzungsrecht am Parkplatz hat, sei vom Verbot nicht betroffen, teilt die Medienstelle mit. Denn das 2020 geschlossene Axporama werde derzeit nicht genutzt, konkrete Pläne für eine zukünftige Nutzung der Liegenschaft gebe es aktuell keine.

Vom Verbot betroffen dürften auch die Hochzeitsfeiern oder Taufen sein, die der Kapellenverein in der über 400 Jahre alten Schlosskapelle organisiert. Der Verein wollte sich nicht näher äussern. Die Schlossherrin war nicht zu erreichen.