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Brugg Regio: Geparkte Autos in Ortskernen vermindern die Ortsbild-Qualität

Vor knapp neun Jahren haben sich die vier Gemeinden Unterbözberg, Gallenkirch, Oberbözberg sowie Linn zur Gemeinde Bözberg zusammengeschlossen. Nun geht es noch darum, die vier Bau- und Nutzungsordnungen (BNO) zu einem Gesamtwerk zu aktualisieren.

Im Zusammenhang mit dem Mitwirkungsverfahren hat auch der Regionalplanungsverband Brugg Regio die Möglichkeit bekommen, zur Gesamtrevision Siedlung und Kulturland der Gemeinde Bözberg eine eigene Stellungnahme abzugeben. «Die im Regionalentwicklungskonzept (REK) Brugg Regio formulierten Strategien und Grundsätze werden mit der vorliegenden Planung (Siedlungsleitbild, BNO, Zonenpläne) vorbildlich umgesetzt», hält der Planungsverband fest. Bözberg ist Teil des «ländlich geprägten Raums» der Region Brugg. Für diesen ist eine beschauliche Entwicklung mit moderatem Bevölkerungswachstum vorgesehen.

Einliegerwohnungen: Anreiz sollte erhöht werden

Als Grundlage hat die Gemeinde Bözberg das Musterreglement des Kantons zur Hand genommen und spezifische Ergänzungen vorgenommen. Brugg Regio hebt nun in seiner Stellungnahme positiv hervor, dass die peripheren Bauzonen um 2,4 Hektaren reduziert werden und somit der Fokus auf die ­Innenentwicklung gelegt wird. Und hält fest:

«Das Handlungsprogramm Innenentwicklung fördert auch die haushälterische Bodennutzung, trägt zu einer dichteren Bebauung bei und kann langfristig zum Ausgleich der Bevölkerungsstruktur beitragen.»

Positiv erwähnt wird auch die Auseinandersetzung mit den bestehenden Sondernutzungsplänen sowie der Pflicht zu Sondernutzungsplänen bei unüberbaubaren Arealen, der Umgang mit dem Siedlungsrand und dem bestehenden Inventar. Lobenswert ist laut Brugg Regio der Bonus für eine Einliegerwohnung.

Allerdings beurteilt der Planungsverband den Bonus mit 5% der anrechenbaren Geschossfläche bei Einzelparzellen als sehr gering und als «kein wirtschaftlicher Anreiz». Er empfiehlt deshalb, einen Bonus mit 5% der anrechenbaren Parzellenfläche zu prüfen, maximal aber wie vorgesehen 60 m2.

Ortsteil Oberbözberg.

Zurecht verzichte Bözberg in der Dorfkernzone auf eine Ausnützungsziffer, heisst es in der Stellungnahme weiter. Stattdessen würden Qualitätsvorgaben in der BNO verankert. Brugg Regio unterstützt den Ansatz, dass der Gemeinderat bei Baugesuchen zusätzliche Fachgutachten einfordern kann, empfiehlt aber ein Fachgremium/Fachbeirat zu installieren. Grund dafür seien die Einträge zum Dorfkern im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) und den dort anspruchsvollen gestalterischen Fragen bei der Beurteilung von Baugesuchen. Die Begutachtung in den Dorfzonen könnten so verbindlich vorgeschrieben werden.

Öffentliche Auflage ist im Frühling 2022 vorgesehen

Das laut Brugg Regio etwa aus Fachpersonen von Architektur, Denkmalpflege sowie Landschaftsarchitektur bestehende Gremium könnte auch bei der Beurteilung von Bauvorhaben bei Baudenkmälern, Arealüberbauungen und Gestaltungsplänen beigezogen werden.

Es zeige sich, dass die Aussenraumparkierung von Autos insbesondere in den Ortskernen zu einer verminderten Qualität des Ortsbilds beitrage, hält der Planungsverband abschliessend fest. Er empfiehlt deshalb, ­diesen Aspekt in der BNO «noch expliziter aufzunehmen und allenfalls qualitative Ziele dazu zu formulieren».

Baumkapelle zwischen den Bözberger Ortsteilen Gallenkirch und Linn.

Während des Mitwirkungsverfahrens seien 35 Eingaben eingetroffen, teilt Gemeindeschreiberin Verena Schrenk von Bözberg mit. Diese wurden durch die Nutzungsplanungskommission und den Planer gesichtet. Der Entwurf des Mitwirkungsberichts liegt inzwischen dem Gemeinderat vor und geht danach an den Kanton zur letzten Vorprüfung. Die öffentliche Auflage mit allen Unterlagen ist voraussichtlich im Frühling 2022.