Bürger sollen nicht mehr bezahlen: So will der Aargau die Steuervorlage 17 umsetzen

Der Aargauer Regierungsrat möchte die Unternehmenssteuerreform (Steuervorlage 17) ohne Erhöhung der Steuern für natürliche Personen umsetzen. Er will die Steuern für Unternehmen leicht senken, die steuerlichen Instrumente ausschöpfen und innovative Firmen stärken.

 
Die Gegenfinanzierung der Steuerausfälle soll innerhalb des Unternehmenssteuerrechts erfolgen, wie Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) am Freitag vor den Medien sagte.

Der Aargau solle die Reform dazu nutzen, den Kanton im internationalen und interkantonalen Standortwettbewerb attraktiv zu positionieren, hiess es. Bestehende Arbeitsplätze sollten gesichert und die Chancen für neue Ansiedlungen und Arbeitsplätze gewahrt werden.

Vorteile für Innovation und Forschung
Der Regierungsrat verfolgt nach eigenen Angaben die Strategie, insbesondere jene Konzerne und KMU zu fördern, die innovativ und im Bereich Forschung und Entwicklung besonders aktiv sind.

Daher schlägt er vor, bei der tieferen Besteuerung von Erträgen von in der Schweiz entwickelten Patenten (Patentbox) den höchstmöglichen Einschlag von 90 Prozent zu gewähren.

Zudem soll ein zusätzlicher Abzug für den Forschungs- und Entwicklungsaufwand eingeführt werden. Damit könnten die Unternehmen künftig 150 Prozent dieser Kosten abziehen. Das ist der höchste nach Bundesrecht mögliche Abzug.

Ein wenig Steuerwettbewerb
Gleichzeitig sollen alle Unternehmen in den Genuss einer Tarifreduktion kommen. Bei der oberen Tarifstufe (Gewinne über 250’000 Franken) schlägt der Regierungsrat eine Steuerreduktion um 0,7 Prozentpunkte auf 17,9 Prozent vor (Gesamtbelastung). Damit würde diese Steuer etwas tiefer liegen als im Kanton Zürich.

 

Der Steuerwettbewerb spiele sich vor allem bei den gewinnstarken Unternehmen ab, sagte Finanzdirektor Dieth. Wenn die Gesamtbelastung um ein Prozentpunkt reduziert wird, so ergibt das Ausfälle von 43 Millionen Franken bei Kanton und Gemeinden. Aus diesem Grund sei es sehr schwierig für den Aargau, im Steuerwettbewerb mitzuhalten.

Bei der unteren Tarifstufe (unter 250’000 Franken Gewinn) wird eine Reduktion um 0,4 Punkte auf 14,7 Prozent vorgeschlagen. Diese Belastung läge im Vergleich zu den anderen Kantonen im Mittelfeld. Zudem will der Regierungsrat auch den Kapitalsteuertarif reduzieren.

Dividendensteuer muss erhöht werden
Die Reform führt schätzungsweise zu Mindereinnahmen von rund 65 Millionen Franken beim Kanton und 30 Millionen Franken bei den Gemeinden. Die Gegenfinanzierung erfolgt zum einen durch einen Bundesbeitrag in Höhe von gegen 40 Millionen Franken, an dem auch die Gemeinden angemessen beteiligt werden sollen.

Die restliche Gegenfinanzierung erfolgt innerhalb des Unternehmenssteuerrechts. Damit sei weder eine Steuererhöhung bei den natürlichen Personen noch ein Leistungsabbau der öffentlichen Hand notwendig, versichert der Regierungsrat.

Nebst höheren Steuererträgen der 620 Statusgesellschaften sollen die qualifizierten Dividendenerträge weniger stark privilegiert werden als bisher. Der Ansatz beträgt derzeit nur 40 Prozent.

Der Bund will, dass der Ansatz auf mindestens 70 Prozent gehoben wird. Der Aargau möchte 60 Prozent, was Mehreinnahmen von elf Millionen Franken brächte. Die damit verbundene Steuererhöhung ist gemäss Regierungsrat „über alles gesehen moderat“.