
Corona-Massnahmen: Das galt im Aargau bisher – und das gilt neu
Maskenpflicht draussen
Bisher: Nur an Bahnhöfen und Bushaltestellen, der Aargau sprach sich gegen eine Maskenpflicht im Freien im Siedlungsgebiet aus. Diese sollte nur gelten, «wenn der erforderliche Abstand von 1,5 Metern bei einem länger dauernden Kontakt nicht eingehalten wird», dafür aber auch ausserhalb des Siedlungsgebiets.
Neu: Im Freien müssen Masken in belebten Fussgängerbereichen von urbanen Zentren und Dorfkernen getragen werden. Bei einer Menschenansammlung, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann (z.B. stark frequentierte Strassen, Plätze und Parks), muss man ebenfalls Masken tragen.
Maskenpflicht drinnen
Neu: Masken müssen im Innen- und Aussenbereich von Läden, Zoos, Theatern, Kinos, Konzert- und Veranstaltungsorten, Restaurants, Bars und Märkten getragen werden.
Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Bisher: Sache der Arbeitgeber, mehrere Firmen im Aargau führten Maskenpflicht ein, der Kanton empfahl das Tragen einer Maske im Grossraumbüro, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Neu: Maskenpflicht gilt für alle Arbeitnehmer in Innenräumen – ausser, wenn der Abstand eingehalten werden kann. Ab Mitternacht muss auch das Kassenpersonal hinter Plexiglasscheiben und das Küchenpersonal eine Maske tragen.
Verbot von Stoffmasken
Bisher: Keine konkreten Vorgaben zur Qualität und Schutzwirkung von Masken – der Aargau forderte ein Verbot von Stoffmasken, die wenig Schutz bieten.
Neu: Es gibt kein Verbot von Stoffmasken, in der angepassten Verordnung des Bundes finden sich auch keine Qualitätsanforderungen für Masken.
Regeln für Schulen
Bisher: In Schulgebäuden galt Maskenpflicht für alle Erwachsenen (mit Ausnahme von Lehrern im Klassenzimmer), an Berufs- und Kantonsschulen sowie an der Fachhochschule Nordwestschweiz auch für Schülerinnen und Studenten.
Neu: Keine Änderung bei der Maskenpflicht, laut Bundesrecht gilt sie nur an Berufs- und Mittelschulen. Für die Volksschule sind weiterhin die Kantone zuständig. An allen Hochschulen ist der Präsenzunterricht grundsätzlich verboten.
Vorgaben für Restaurants
Bisher: In allen Restaurants gilt Maskenpflicht, solange man nicht am Tisch sitzt. Die Tische müssen mindestens 1,5m auseinander stehen oder durch Plexiglasscheiben abgetrennt sein. Eine Sperrstunde und eine Beschränkung der Anzahl Gäste pro Tisch gab es im Aargau bisher nicht.
Neu: In allen Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Weiterhin gilt Maskenpflicht, wenn man nicht am Tisch sitzt. Neu müssen Restaurants und Bars zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein.
Alkoholverkauf über die Gasse
Bisher: Unbeschränkt erlaubt, der Aargau forderte in der Vernehmlassung zu den geplanten Bundesmassnahmen ein Alkohol-Verkaufsverbot zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens.
Neu: Weiterhin unbeschränkt erlaubt, der Bundesrat geht nicht auf die Forderung des Kantons ein.
Regeln für Clubs und Bars
Bisher: Besucherlimite von 50 Personen (galt ab dem 20. Oktober), zuvor lag die Begrenzung im Aargau bei 100 Personen. Maskenpflicht gilt in Clubs und Bars auch am Tisch, die Maske darf nur abgesetzt werden, wenn man etwas konsumiert.
Neu: Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. Diese bergen laut Bundesrat ein erhöhtes Risiko für die Verbreitung des Virus.
Beschränkungen für private Veranstaltungen
Bisher: keine Beschränkung der Gästezahl im Aargau, der Kantonsärztliche Dienst empfiehlt nicht mehr als 30 Personen. Seit dem 20. Oktober ist die Registrierung der Kontaktdaten von Gästen bei allen privaten Anlässen im Aargau obligatorisch, auch bei weniger als 15 Teilnehmern – der Bund hatte dies nur bei über 15 Gästen vorgeschrieben.
Neu: Weil sich viele Ansteckungen im privaten Rahmen ereignen, wird die Anzahl der Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum auf 10 eingeschränkt.
Grossveranstaltungen
Bisher: Anlässe mit über 1000 Besuchern waren ab 1. Oktober mit Bewilligung des Kantons erlaubt. Der bisher einzige war das Spiel des FC Aarau am letzten Samstag mit gut 2000 Zuschauern.
Neu: Veranstaltungen mit mehr als 50 Besuchern sind künftig verboten. Bei dieser Zahl nicht eingerechnet ist zum Beispiel das Personal des Veranstaltungsorts, Sportler bei Wettkämpfen und Künstlerinnen bei Auftritten.
Kontakt- und Mannschaftssport
Bisher: Im Aargau sind Trainings und Spiele in Sportarten wie Fussball, Handball, oder Eishockey mit Schutzkonzepten der Vereine und Anlagenbetreiber erlaubt. In anderen Kantonen (z.B. Bern, Wallis) sind solche Sportarten mit Ausnahme des Profibereichs seit einigen Tagen verboten.
Neu: Kontaktsport ist verboten, andere sportliche Aktivitäten sind drinnen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn der Abstand eingehalten wird und Masken getragen werden. In grossen Räumen wie Tennishallen gilt keine Maskenpflicht, draussen muss nur der Abstand eingehalten werden. Die Regeln gelten nicht für Kinder unter 16 Jahren, im Profisport sind Trainings und Wettkämpfe erlaubt.
Kulturbetrieb
Bisher: Bisher gab es keine Einschränkungen über die allgemeinen Abstandsregeln und die Maskenpflicht in Innenräumen hinaus. Museen und Galerien mussten ein Schutzkonzept erarbeiten und befolgen.
Neu: Kulturelle Freizeitaktivitäten sind drinnen mit Maske und genug Abstand erlaubt. Da beim Singen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden, sind Anlässe von Laien-Chören verboten. Im professionellen Kulturbereich sind Proben und Auftritte weiterhin zulässig. Museen und Galerien dürfen mit Schutzkonzept offen bleiben.
Bussen bei Verstössen gegen Coronaregeln
Bisher: Die Polizei konnte Leute, die keine Masken tragen, bisher nicht mit einer Ordnungsbusse bestrafen. Der Kanton forderte dies in seiner Stellungnahme an den Bund. Begründung: Ein Strafbefehl, der erst später in Kraft tritt, habe keine abschreckende Wirkung.
Neu: Der Bund geht nicht auf die Forderung des Kantons ein, Ordnungsbussen für Verstösse gegen die Maskenpflicht einzuführen. Gebüsst wird nur, wer Anlässe mit über 50 Personen durchführt,