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Wer muss dem Kanton seine Härtefallgelder zurückzahlen? SVP und Mitte fordern Klärung vom Regierungsrat

Im Kanton Aargau macht sich unter den Unternehmern neuerlich Verunsicherung breit. Dies, weil in der vergangenen Woche bekannt geworden ist, dass Gastronomen, die im Jahr 2021 einen Gewinn erzielen, ihre erhaltenen Härtefallgelder zurückbezahlen müssen.

Dies gilt grundsätzlich für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen Franken, die entsprechende Regelung ist auf Bundesebene festgelegt. Der Kanton Aargau hat diese Grenze in einer eigenen Verordnung aber aufgehoben, wie Sandra Olar, die Sprecherin des Volkswirtschaftsdepartements, vergangene Woche gegenüber Tele M1 sagte. So werde dafür gesorgt, dass auch Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen gleich behandelt würden.

Es ist unklar, für wen die Verordnung gelte

Die Thematik rief am Dienstag im Grossen Rat auch die SVP und die Mitte auf den Plan. Sprecher Ralf Bucher (Mitte) kritisiert vor allem, dass der entsprechende Paragraf der Sonderverordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie per 1. Juli in Kraft gesetzt wurde, wobei allerdings der Hinweis fehle, ab wann die Änderung denn gelte.

Ralf Bucher, Grossrat Die Mitte.

Bucher sagte: «Zudem verweist dieser Paragraf auf die Bundesgesetzgebung im Steuerrecht, ohne dass klar festgehalten wird, welche Unternehmungen davon betroffen sind.» Aus der Sicht von SVP und Mitte könne die Änderung nur ab Inkrafttreten gelten und könne nur für juristische Personen zur Anwendung kommen, nicht aber für Einzelunternehmungen.

SVP und Mitte fordern grosszügige Auslegung

«Diese bestehenden Unklarheiten verunsichern nun die Unternehmungen, welche Härtefallgelder bezogen haben», sagt Bucher weiter. Sie alle hätten in der Pandemie einen wesentlichen Anteil geleistet, um diese zu bewältigen, und mussten ihre Betriebe teils auf behördliche Anordnung schliessen. «Das verdient grossen Respekt.»

Deshalb fordern die beiden Parteien den Regierungsrat auf, schnellstmöglich für Klärung zu sorgen und die Öffentlichkeit zu informieren, wie die Rückzahlungsverpflichtung angewendet wird und für welche Unternehmungen diese gelte. Aus Sicht der SVP und der Mitte brauche es hier eine grosszügige Auslegung und es dürfe nicht sein, «dass Betriebe mit zusätzlich bürokratischem Aufwand belastet werden».

So berichtete Tele M1 über die Thematik: Gastro-Aargau-Präsident Bruno Lustenberger hat wenig Verständnis für den Entscheid: