Das ändert sich ab heute

Ab heute gelten im Aargau neue Gesetze. Die wichtigsten Änderungen und Bestimmungen stellte der Regierungsrat kürzlich in einer Mitteilung vor. Sie betreffen die Finanzierung der Pflege, ein kantonales Krebsregister, Strafen für Littering sowie das überarbeitete Steuergesetz.

Für Bewohner von Pflegeheimen sind es gute Nachrichten: Sie werden ab nächstem Jahr finanziell entlastet. Der Regierungsrat hat entschieden, die Pflegenormkosten auf 66.90 Franken zu erhöhen. Bisher galt ein Ansatz von 64.50 Franken pro Pflegestunde. Pflegekosten werden im Aargau von der Krankenkasse, der zuständigen Gemeinde und der pflegebedürftigen Person getragen.

Mit dem Entscheid, die Pflegenormkosten zu erhöhen, setzt der Regierungsrat ein Urteil des Bundesgerichts um. Dieses hatte 2018 beschlossen, dass die Kosten für Pflegeleistungen in vollem Umfang vergütet werden müssen. Pflegenormkosten, wie im Aargau, sind gemäss dem Urteil zwar zulässig, dürfen aber nicht so tief angesetzt werden, dass den Heimen ungedeckte Pflegekosten entstehen. Mit dem höheren Ansatz würden die von den Pflegeheimen ausgewiesenen Pflegekosten nun vollständig gedeckt, sagt der Regierungsrat. Allfällige Quersubventionierungen der Pflegeheime durch höhere Pensions- oder Betreuungstaxen würden hinfällig.

Für die Gemeinden bringt der erhöhte Tarif höhere Kosten mit sich. Maximal 24 Millionen Franken pro Jahr müssten die Kantone mehr bezahlen, teilt der Regierungsrat mit. Hingegen fallen die Taxen für Bewohnerinnen und Bewohner entsprechend tiefer aus. Die maximalen Tagestaxen für Heimbewohner, die Ergänzungsleistungen beziehen, werden deshalb gesenkt.

Krebsfälle werden bereits in mehreren Schweizer Kantonen in Registern erfasst. Ab 1. Januar 2020 hat neu auch der Aargau ein solches Register. Dann tritt nämlich das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen in Kraft. Das Gesetz schreibt vor, dass Krebsfälle schweizweit einheitlich gesammelt werden. Langfristig ist das Ziel, die Behandlung der Tumorerkrankungen zu verbessern. Die Kantone müssen ihr Krebsregister selbstständig führen, finanzieren und beaufsichtigen. Im Aargau wird die Stiftung Krebsregister Aargau durch einen auf vier Jahre befristeten Leistungsvertrag mit der Führung beauftragt. Das Departement Gesundheit und Soziales hat die Aufsichtspflicht.

Krankenkassenverbände, Patientenschützer und der Ärzteverband sprachen sich in den letzten Jahren wohlwollend für das nationale Krebsregister aus. Bei einzelnen Kantonen stiessen die Pläne aber auf Widerstand. Parlamentarier warnten vor «teuren Datenfriedhöfen» mit erheblichem Mehraufwand. Doch wirklich gefährdet war die Einführung des Registers nicht.

Um sich auf das neue System der Krebsregistrierung vorzubereiten, haben die Kantone vom Bund letztlich ein Jahr länger Zeit bekommen. Ursprünglich sollte das Register schon Anfang 2019 eingeführt werden.

Wer Abfall liegen lässt, zahlt bald 300 Franken

An einer Ratssitzung vor einem Jahr wurde Grossrat Ralf Bucher (CVP) deutlich: «Wer noch nicht weiss, was Littering anrichtet, ist ein Idiot.» Der Schaden und die Kosten seien hoch; Prävention nütze aber wenig. Bucher und andere Grossräte waren sich einig: Abfallsünder sollen härter angegangen werden. Bereits im Oktober 2016 hatte der Grosse Rat den Regierungsrat damit beauftragt, eine kantonale Regelung zur Ahndung von Littering zu schaffen. Im Mai dieses Jahres ergänzte die Regierung schliesslich die Ordnungsbussenverordnung – und schaffte die Grundlage für eine stärkere Bestrafung. Wer Littering betreibt und dabei erwischt wird, kassiert neu eine Busse von 300 Franken. Die Bussen verteilen kann weiterhin nur die Polizei.

Überaus klar hiess der Grosse Rat im September das überarbeitete kantonale Steuergesetz gut. Damit war fix: Der Kanton Aargau kann die Steuervorlage 17 definitiv umsetzen. Die Vorlage, die im Aargau 62 Prozent Zustimmung fand, gibt den Kantonen neue Instrumente bei der Unternehmensbesteuerung an die Hand. Dazu gehören die Patentbox und zusätzliche steuerliche Abzüge für Forschung und Entwicklung.

Weil mit der Vorlage Steuerausfälle erwartet werden, überlässt der Bund den Kantonen neu einen höheren Anteil an den Einnahmen der direkten Bundessteuer. Die Ausfälle sollen dadurch ausgeglichen werden. Der Aargau erhält jährlich 40 Millionen Franken, von denen er 10 Millionen an die Gemeinden weitergibt. Sein Geld verwendet der Kanton via Patentbox sowie Abzug für Forschung und Entwicklung. Laut Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) profitiert rund ein Drittel der Aargauer Firmen von diesen Abzügen.

Den Gewinnsteuersatz von 18,6 Prozent für Firmen wollte die Regierung nicht senken. Schon ein Prozent Senkung würde rund 30 Millionen Franken kosten – Geld, das der Kanton nicht hat. Neu am Steuergesetz ist ausserdem das Grundpfandrecht. Damit soll der Aargau über eine Sicherung der Steuern verfügen, wenn er Liegenschaften verkauft.