
Das Boninger Tierdrama zieht politische Konsequenzen nach sich
Die Tragödie auf einem Bauernhof in Boningen, wo vor zwei Jahren 17 Rinder verendeten, scheint nun auch politisch bewältigt. Nach langem Hin und Her und verschiedenen Umformulierungen hat der Kantonsrat am Mittwoch einem Auftrag von Felix Lang (Grüne, Lostorf) zugestimmt.
Es geht darum, wie ein Betrieb im sogenannten risikobasierten Kontrollsystem gemäss Tierschutzverordnung und Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben eingestuft werden soll, wenn die Tierschutzbehörde Mängel feststellt.
Felix Lang forderte ursprünglich, dass die Feststellung von Pantoffelklauen (Hufdeformation) unweigerlich zur höchsten Risikoeinstufung und im Wiederholfungsfall zwingend zum Tierhaltungsverbot führen muss.
Geeinigt hat man sich nun darauf, dass Klauenleiden wie Pantoffelklauen bestimmt zu den schwerwiegenden Mängeln gehören. Der Regierungsrat hat nun dafür zu sorgen, dass durch die Tierschutzbehörde in drei Kategorien eingeteilte Mängel zu einer Risikoeinstufung analog des risikobasierten Kontrollsystems führen:
- geringfügige Mängel Stufe 1,
- wesentliche Mängel Stufe 2,
- schwerwiegende Mängel Stufe 3.
Fälle der Stufe 3 sollen mehrmals jährlich kontrolliert werden. Beim wiederholten Tatbestand von schweren Mängeln sind dann «konsequent zielführende Sanktionen» zu ergreifen. (mou)