Das Feuerverbot wird im Aargau nicht aufgehoben – doch es gibt Lockerungen

Die Gefahrenstufe wird von 5 auf 4 gesenkt. Das ergibt eine neue Lagebeurteilung für den Aargau.

 

Zu diesem Schluss sind am Montagabend Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) gekommen.

Die Gefahr von Waldbränden habe aufgrund der Niederschläge in den letzten Tagen verringert, wie der Kanton Aargau am Dienstagmorgen mitteilt.

Ausserhalb des Waldes sei deshalb unter Einhaltung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen das Feuern wieder möglich. Dazu gehöre insbesondere ein genügender Abstand zum Wald. Bei Wind sei wegen des möglichen Funkenflugs auf das Feuern zu verzichten.

Nach wie vor gelten folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Feuern im Wald ist verboten.
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trage die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Die Bevölkerung wird gebeten, sich über weitergehende durch lokale Behörden ausgesprochene Feuerverbote zu informieren und diese einzuhalten. Die Verantwortlichen würden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf kommunizieren.