
«Das Problem von Doppelmandaten sollte im Aargau ohne ein Verbot zu lösen sein»
Neuenburg untersagt künftig allen Gemeinderäten den Einsitz im Kantonsparlament – hat Sie dieser Entscheid überrascht?
Uwe Serdült: Soweit ich das sehe, ist Neuenburg bisher der erste und einzige Kanton der Schweiz, der ein solches Verbot erlassen hat. Es gibt aber seit Jahren schon Diskussionen darüber, ob Doppelmandate auf Kantons- und Bundesebene zulässig sind, insofern kommt die Frage nicht aus heiterem Himmel. Zudem gibt es in Kantonsparlamenten auch Einschränkungen zur Wählbarkeit von Staatsangestellten wie Lehrern oder Kantonspolizisten.
Warum kam das Verbot von Doppelmandaten in Gemeinderäten und Kantonsparlament gerade im Kanton Neuenburg zu Stande?
In Neuenburg sassen alle Mitglieder des Stadtrats von La Chaux-de-Fonds auch im Kantonsparlament. Insgesamt ist der Anteil der Gemeindepolitiker im Grossen Rat von Neuenburg mit rund zehn Prozent relativ niedrig. Aber die vollständige Vertretung der Behörde von La Chaux-de-Fonds hat nun dazu geführt, dass künftig überhaupt keine Gemeinderäte mehr im Kantonspar- lament sitzen dürfen. Dies hat der Grosse Rat beschlossen, ein Referendum dagegen kam nicht zu Stande, die Beschwerde von zwei Grossräten hat das Bundesgericht abgewiesen.
Im Kanton Aargau ist der Anteil der Gemeinderäte mit gut einem Viertel klar höher als in Neuenburg – braucht es auch hier ein Verbot?
Man muss genau hinschauen und die Verflechtung zwischen kommunaler Exekutive und kantonaler Legislative im Auge behalten. Dabei kann es Situationen geben, in denen Gemeindevertreter das kommunale Interesse über das kantonale stellen. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass das Problem, wenn es denn eines ist, im Aargau ohne ein Verbot zu lösen sein sollte.
Trotzdem: Mehr als 25 Prozent aller Aargauer Grossräte sitzen in Gemeinderäten, das ist eine sehr starke Lobby. Ist dieser Anteil nicht zu hoch, der Einfluss zu gross?
Der Aargau ist der Kanton der Regionen, er ist vielfältig und weit verzweigt. Die starke Vertretung der Gemeinden im Kantonsparlament widerspiegelt deren Bedeutung – aber die Frage, wie hoch der Anteil der Gemeindevertreter sein soll, ist durchaus berechtigt.
Wie viele Gemeinderäte sollen aus Ihrer Sicht im Grossen Rat sitzen, wo liegt die Grenze?
Die meisten Gemeinde- und Stadträte haben fünf bis sieben Mitglieder. Wenn ein oder zwei Vertreter einer Gemeinde im Grossen Rat sitzen, ist das unproblematisch. Mehr sollten es nicht sein, sonst wären einzelne Gemeinden übervertreten, wie es in Neuenburg mit La Chaux-de-Fonds der Fall war.