
Das sagt die Aargauer Datenschützerin zur Überwachungs-Vollmacht für die Polizei
Darum geht es
Die Aargauer Regierung hat am Mittwoch eine Sonderverordnung verabschiedet. Sie regelt darin die Frist der Steuererklärung, das politische Leben, den Sozialdienst und Bauverfahren während der Coronakrise.
Dank der Sonderverordnung ist es der Polizei neu gestattet, Überwachungskameras in öffentlich zugänglichen Räumen zur Echtzeitüberwachung einzusetzen. Sie darf auch auf bereits installierte Geräte von Dritten zugreifen. Zusätzlich wird sie ermächtigt, weitere Kameras ohne Bewilligung der kantonalen Datenschutzbeauftragten zu installieren. Sie muss diese allerdings wieder entfernen, wenn die Einschränkungen aus der Corona-Verordnung des Bundes wieder aufgehoben werden. Die Überwachung ist «durch geeignete Massnahmen», beispielsweise Hinweistafeln, erkennbar zu machen.
Die Aargauer Polizei darf den öffentlichen Raum wegen der Coronakrise in Echtzeit per Video überwachen. Solange der Bundesrat das Verbot von Menschengruppen mit mehr als fünf Personen nicht aufhebt, darf sie ausserdem Videokameras installieren und betreiben, ohne vorher die Bewilligung der Aargauer Datenschutzbeauftragten eingeholt zu haben.
Diese Beauftragte heisst Gunhilt Kersten. Die Regierung hatte sie zur Sonderverordnung angehört. Kersten zeigt sich zufrieden: «Unsere Anliegen bezüglich der Art und Weise des Einsatzes wurden berücksichtigt.» Genaueres zu ihren Anliegen sagt sie nicht.
«Wir werden kontrollieren»
Kersten pocht allerdings darauf, dass die Regierung die Massnahmen nach der Krise wieder beendet. Rechtlich sei das mit der Befristung aufgegleist. Dennoch kündigt sie an: «Wir werden die Beendigung der Überwachungsmassnahmen kontrollieren.» Sie könnten Kontrollen vor Ort machen oder bei der Polizei einen Bericht einholen.
Aus Sicht des Datenschutzes sei immer das mildeste Mittel zu wählen, um einen Zweck zu erreichen. Kersten erachtet die Überwachung zurzeit als milder als die Schliessung öffentlicher Anlagen, wie das etwa Zürich gemacht hat. Wichtig ist ihr, dass die nicht von ihr bewilligten Überwachungen nur in Echtzeit stattfinden: «Es darf nichts gespeichert werden.»
Die bestehenden Anlagen sind gemäss Kersten bis auf wenige Ausnahmen nicht auf Echtzeitüberwachung ausgelegt. Wie viele das sind, könne sie derzeit nicht eruieren.