David gegen Goliath – Zalando verklagt kleine Aargauer Internetplattform

 Vor rund vier Jahren hat Fatih Oruc aus Aarau Rohr die Onlineplattform mylandoo.ch lanciert. Dort werden momentan gegen 1400 Produkte zur Auktion angeboten, die Vielfalt ist gross: Autos, Gedenkmünzen, Designerkleider, eine Hantelbank oder Trikots der Schweizer Fussballnationalmannschaft sind auf der Seite unter anderem aufgeführt.

 

Doch die Zukunft der Plattform ist ungewiss, denn Ende August flatterte Fatih Oruc ein Schreiben der Zürcher Anwaltskanzlei Weinmann Zimmerli ins Haus. Im Auftrag des bekannten deutschen Online-Versandhändlers Zalando für Schuhe und Mode forderten zwei Anwälte ihn auf, bis zum 16. Oktober den Namen seiner Firma zu ändern, seine eingetragenen Marken MY LANDOO und MYLANDOO sowie die Internetadresse mylandoo.ch zu löschen. Zudem sollte sich Oruc verpflichten, die Bezeichnungen künftig nicht mehr zu nutzen. Die Begründung der renommierten Markenrechtsanwälte: Mylandoo sei Zalando zu ähnlich, zumal Oruc mit seiner Plattform im gleichen Gebiet wie der Online-Händler aktiv sei.

Zalando droht mit Klage
In der Abmahnung, welche der AZ vorliegt, klingt das im Juristendeutsch dann so: «Das von Ihnen verwendete Zeichen MYLANDOO erzeugt deshalb und angesichts der personifizierenden Vorsilbe MY in Verbindung mit zwei Nachsilben LAN-DO(O), welche phonetisch und visuelle praktisch identisch mit den zwei Nachsilben von ZALANDO übereinstimmen, Fehlvorstellungen über einen – nicht bestehenden – rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Zusammenhang zu unserer Mandantin.»

Die Anwälte forderten Oruc auf, eine Erklärung zu unterzeichnen und sich damit zu verpflichten, künftig auf die Bezeichnung Mylandoo zu verzichten. Sollte er dies nicht tun, würde seitens Zalando «jegliche Verhandlungsbereitschaft entfallen», der Internetriese würde gegen die Markeneintragung «ein formelles Widerspruchsverfahren einleiten und gerichtlich gegen Sie vorgehen», droht die Anwaltskanzlei.

Mylandoo-Gründer wehrt sich
Fatih Oruc sagt, das Schreiben der Zalando-Anwälte habe ihn total überrascht. «Ganz ehrlich: Ich weiss nicht, wie man diese beiden Namen verwechseln kann.» Er habe bei der Suche nach einer Bezeichnung für seine Seite nie an Zalando gedacht, zudem spreche man Mylandoo ja mit U am Schluss aus und nicht wie bei Zalando mit O. Oruc sagt weiter, er sei davon ausgegangen, dass möglicherweise heikle Ähnlichkeiten geprüft würden, wenn eine Marke neu ins Markenregister aufgenommen wird. «Und vor dem Brief der Anwälte von Zalando habe ich nie etwas gehört, dass Mylandoo ein Problem darstellen könnte.»

Zudem hält er fest, seine Website sei eine Auktionsplattform, während Zalando ein reiner Onlinehändler sei. «Wir machen ja nicht einmal dasselbe, also verstehe ich nicht, wo hier das Problem liegen soll», sagt Oruc.

Klein beigeben will er auf keinen Fall: «Ich habe den Anwälten von Zalando geschrieben, dass ich weder die Firma umbenennen noch die Website löschen werde.» Darauf habe er bisher keine Antwort erhalten, sagt der Aarauer, der davon ausgeht, dass Zalando nun klagen und der Markenstreit schliesslich vor Gericht entschieden wird.

Oruc will für seine Plattform kämpfen, denn klar ist: Müsste er Mylandoo umbenennen, wäre das mit hohen Kosten verbunden. Kommt es also tatsächlich zur Klage und zum juristischen Duell von Goliath Zalando gegen David Mylandoo? Bei der Anwaltskanzlei, die Zalandos Markenrechte in der Schweiz vertritt, gibt man sich bedeckt. Rechtsanwalt Marco Handle bestätigt auf Anfrage lediglich, «dass wir Widerspruch gegen die Marke Nr. 703 589 ‹mylandoo› erhoben haben». Zu weiteren Fragen äussert sich Handle nicht, er hält nur fest, dass Zalando zu laufenden Verfahren grundsätzlich keine Stellungnahmen abgibt.

Markenrechtler sieht Ähnlichkeit
Wie die Chancen stehen, ist schwierig abzuschätzen. «Wenn der Gründer zu mir gekommen wäre, hätte ich ihm wohl davon abgeraten, diesen Namen zu wählen», sagt Gregor Wild, Markenrechtsexperte und Anwalt. Die Ähnlichkeit zwischen Mylandoo und Zalando sei in seinen Augen zu frappant. Wild nennt Beispiele, wo vergleichbare Fälle vor Gericht gekommen sind. Eines ist die Denner-Nachbildung von Rivella, die Apiella hiess.

In diesem Fall entschied das Bundesgericht gegen Apiella und gegen Denner. Es gibt auch einen ähnlichen Fall wie bei der umstrittenen Endsilbe von Zalando und Mylandoo: So zog Cado, ein Lotteriedienstleister, im Jahr 2005 vor der eidgenössischen Rekurskommission gegen Cadoo, eine Marke für Unterhaltungsdienstleistungen und Spielshows, den Kürzeren.