Der «Chloroform-Unhold» bleibt in Sicherheitshaft – Urteil über Verwahrung steht noch aus

U.B. stammt aus dem Seetal und hat in den späten 1970er-Jahren in der ganzen Region Sexualdelikte verübt. Konkret stieg er nachts in über 50 Häuser ein, betäubte Frauen und vor allem junge Mädchen mit einer chloroformähnlichen Substanz und verging sich an ihnen. Die genaue Opferzahl ist bis heute unbekannt, weil sich die geschändeten Mädchen wegen der Betäubung nicht mehr an alles erinnern konnten. 1979 wurde U.B. verhaftet und zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt, 1987 kam er vorzeitig frei. Er wanderte ins Wallis aus, wo er über mehr als 10 Jahre lang auf fast dieselbe Art weiter delinquierte, dort wurde er als „Unhold von Fiesch“ bekannt. Erst 2007 wurde der damals wieder in der Region wohnhafte Mann verhaftet und 2012 im Wallis zu 11 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt.

Da ihm Therapiefähigkeit attestiert wurde, ordnete das Gericht zunächst keine Verwahrung an, sondern eine stationäre therapeutische Massnahme. Diese lief 2017 aus. Eine angeordnete provisorische Verlängerung der therapeutischen Massnahme erwies sich als gesetzeswidrig. Im Januar 2018 ordnete das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Wallis Sicherheitshaft an. In dieser sitzt U.B. noch immer, obwohl das Kantonsgericht Wallis im Oktober 2019 die therapeutische Massnahme wegen Aussichtslosigkeit aufgehoben und eine Verwahrung angeordnet hatte.

Hohe Rückfallgefahr

Weil sich U.B. gegen diese Verwahrung wehrt und das Verfahren noch beim Bundesgericht hängig ist, wird die Sicherheitshaft aufrecht erhalten. Die Gutachter gehen von einer hohen Rückfallgefahr aus; bereits unbegleitete Ausgänge würden ein hohes Risiko für ähnliche Delikte darstellen. U.B. bestreitet das gar nicht, er wehrt sich aber trotzdem gegen die Fortsetzung der Sicherheitshaft und fordert sofortige Haftentlassung.

Vor Bundesgericht moniert er eine mangelhafte gesetzliche Grundlage. Dazu argumentierte er mit einem aktuellen, in Grundzügen vergleichbaren Fall, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum Schluss kam, dass die gesetzliche Grundlage für eine Sicherheitshaft nicht ausreichend sei in Fällen, in denen ein Entscheid über die Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme hängig ist.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von U.B. in seinem am Mittwoch publizierten Urteil jedoch ab – es sieht in seinem Fall keine Menschenrechtsverletzung. Der „Chloroform-Unhold“ bleibt also weiterhin in Sicherheitshaft. Das Bundesgerichtsurteil über seine Verwahrung wird in den nächsten Monaten erwartet.