Der Grosse Rat befördert den Aargau in Sachen Stipendien auf den letzten Platz

Ein Novum gestern im Grossen Rat: Immer wieder lockerte Babygeschrei die Verhandlungen auf. Die fröhlichen Stimmen gehören den erst wenigen Wochen alten Buben Noé und Tim. Ihre Mütter Kim Schweri (Grüne) und Lea Schmidmeister (SP) befinden sich zwar noch mitten im Mutterschaftsurlaub; sie haben aber dennoch mit den beiden Neugeborenen an der Sitzung des Grossen Rates teilgenommen. Denn sie gingen davon aus, dass bei der Behandlung des neuen Stipendiengesetzes jede Stimme zählen würde. Der Einsatz der beiden jungen Mütter war jedoch vergeblich. Mit 74 gegen 56 Stimmen beschloss der Rat überraschend deutlich die Einführung des Splitting-Modells bei Stipendien. Dieses klare Ergebnis wurde möglich, weil sich eine grosse Mehrheit der CVP-Fraktion diesmal dafür aussprach. Bei der ersten Lesung des Gesetzes im Grossen Rat war das Splitting bei der CVP noch auf wenig Gegenliebe gestossen.

Künftig müssen Stipendienbezüger der tertiären Stufe (Universitäten, Fachhochschulen etc.) ein Drittel der Ausbildungsbeiträge als Darlehen verzinsen und dem Kanton zurückerstatten. Mit dieser Auflage rutscht der Aargau bei der Vergabe von Stipendien schweizweit auf den letzten Platz.

Bürgerliche setzen sich durch
Die Anpassung des Stipendiengesetzes ist notwendig, will der Kanton weiterhin Bundesbeiträge von zwei Millionen Franken erhalten. Allerdings wäre dazu kein Splitting von Stipendien und Darlehen notwendig, wie sie der Grosse Rat beschlossen hat; beim Splitting handelt es sich um eine reine Sparmassnahme, die bei der ersten Lesung des Gesetzes am 17. März 2017 von der Minderheit der Bildungskommission vorgeschlagen wurde.

In der gestrigen Beratung erklärte Tanja Primault-Suter, Sprecherin der Bildungskommission, dass die Kommissionsmehrheit weiterhin gegen das Splitting sei. Zwar führe das Splittingmodell zu Einsparungen von rund drei Millionen Franken pro Jahr. Aber rund die Hälfte der Einsparungen falle wieder Weg, etwa durch den Mehraufwand für die Bewirtschaftung der Darlehen – man erwartet, dass der Kanton dafür drei neue Stellen schaffen müsste. Zudem könne das Splitting zu einer längeren Studiendauer führen, was wiederum höhere Beiträge des Kantons an die Universitäten mit sich bringe. Primault-Suter sagte weiter, das Splitting könne zu einer hohen Verschuldung während der Ausbildung führen und mindere die Chancengleichheit in der Ausbildung.

«Das Splitting widerspricht dem Prinzip der Chancengleichheit», erklärte Thomas Leitch im Namen der SP-Fraktion. Der Aargau sei drauf und dran, das für die Studierenden schlechteste Stipendiengesetz der Schweiz zu beschliessen. Ähnlich tönte es bei den Grünen. Fraktionssprecherin Ruth Müri sagte, das Splittingmodell sei weder bildungspolitisch noch volkswirtschaftlich sinnvoll.

Ganz anders argumentierten die bürgerlichen Parteien. SVP, FDP und CVP sahen neben den Einsparungen für den Kanton durchaus auch Vorteile für die Stipendiaten. So erklärte Michaela Huser (SVP), wenn die Studierenden sich einen Teil des Studiums selber verdienen müssten, könnten sie schon früh Berufserfahrungen sammeln und stünden somit auch früher als Fachkräfte der Wirtschaft zur Verfügung. Gegen ihre Fraktion stellte sich Renate Gautschy (FDP): «Ich bedaure ausserordentlich, dass heute hier im Saal eine Mehrheit, die das Studium ihrer Kinder bezahlen kann, dafür sorgt, dass andere das nicht mehr können.»

Bildungsdirektor Alex Hürzeler sprach Klartext. «Beim Entscheid für das Splittingmodell werden finanzpolitische Argumente klar höher gewichtet als bildungspolitische.» Und sich zu verschulden, sei ja per se nichts Schlechtes.

Dann entschied sich der Rat für das Splittingmodell; das Gesetz konnte aber aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht zu Ende beraten werden. Tim und Noé hatten auch genug von der kantonalen Politik; Grossratspräsident Benjamin Giezendanner vertagte die Sitzung auf den 6. November. Spätestens dann wird die SP wissen, ob sie das Referendum ergreift.