Der Streit um Eigenmietwert geht in die nächste Runde – die Aargauer Regierung ist alarmiert

Eigenmietwert: Wirkung vom Zinsniveau abhängig

Der Eigenmietwert ist seit Jahrzehnten ein politischer Zankapfel. Mehrere Anläufe, ihn abzuschaffen, sind seither gescheitert. Jetzt nimmt das Bundesparlament einen neuen Anlauf. Anfänglich sah es aus, als ob man sich finden könnte, doch jetzt ziehen Wolken auf.

Das zeigt nach der sehr reservierten Vernehmlassungsantwort der Finanzdirektorenkonferenz FDK auch die Position der Aargauer Regierung. Sie hat sich in früheren Stellungnahmen grundsätzlich positiv zur Abschaffung des Eigenmietwerts geäussert. Auf eine parlamentarische Anfrage antwortete sie unlängst, bei einer Abschaffung müssten Kanton und Gemeinden beim heutigen Hypothekarzinsniveau von 1,5 Prozent je rund 20 bis 30 Millionen Franken Steuerausfälle in Kauf nehmen. Doch jetzt tönt es anders, nachdem die Bundesvorlage konkretisiert wurde und mehrere Varianten zur Debatte gestellt werden (vgl. Box).

Die Kantonsregierung beurteilt das Vorhaben im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten jetzt «äusserst kritisch». Dies, weil die Steuerausfälle je nach Variante für den Kanton gar 91 Millionen Franken betragen könnten, für die Gemeinden 76 Millionen. Allein beim Kanton würde das beim derzeitigen Zinsniveau 4,5 Steuerprozente kosten, rechnet die Regierung alarmiert vor.

Kantonsregierung fordert Korrekturen

Ist sie denn für eine Abschaffung nicht mehr zu haben? «Die Regierung verschliesst sich einer Abschaffung des Eigenmietwerts nicht», betont dazu Finanzdirektor Markus Dieth. «Damit wir einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung aber zustimmen können, muss dieser verfassungsrechtlich und ökonomisch gerechtfertigt und ausgewogen sein. Hier teilen wir die Auffassung der Finanzdirektorenkonferenz.» Es wäre ein möglichst reiner Systemwechsel nötig, sagt Dieth. Wird der Eigenmietwert abgeschafft, soll dies auch für möglichst alle Abzüge gelten, fordert er. Die Aargauer Regierung erwarte zudem, «dass die neue Lösung verfassungskonform ist und die finanziellen Auswirkungen für die involvierten Gemeinwesen auf eine tragbare Basis gebracht werden».

Abzüge für energetische Massnahmen und Umweltschutz müssten weiterhin möglich sein, sagt Dieth. Die Regierung beantragt zudem die Möglichkeit einer Übergangsfrist und einer Etappierung bei der Umsetzung.

Ohne Korrekturen im Hinblick auf die Verfassungsmässigkeit und die Finanzierbarkeit für die Kantone «stehen wir den jetzigen vorliegenden Umsetzungsvorschlägen in der Vernehmlassungsphase skeptisch gegenüber», bekräftigt der Finanzdirektor. Nun seien aber die Ergebnisse der Vernehmlassung und dann die Gesetzesfassung abzuwarten.

Hauseigentümerverband: Bedürfnis ist gross

Anders beurteilt dies Hansjörg Knecht, Präsident des Hauseigentümerverbandes Aargau und SVP-Nationalrat. Das Bedürfnis der Bevölkerung nach einer Lösung bei der Eigenmietwertbesteuerung sei gross, sagt er. Die ablehnende Haltung der Regierung und der FDK befremde daher. Knechts Vorwurf: «Scheinbar stehen die fiskalischen Interessen und damit das weitere ‹Melken› der Wohneigentümer im Vordergrund.»

Die Vernehmlassungsvorlage sieht die Abschaffung für das selbst genutzte Wohneigentum am Hauptwohnsitz vor. Bei Zweitliegenschaften bleibt es beim bestehenden System. Knecht fragt: «Diese kritisierte Ungleichbehandlung soll nicht verfassungskonform sein?» Die Unterscheidung entspreche seines Erachtens der Bundesverfassung. Mit dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung solle ja das selbst genutzte Wohneigentum für Erstwohnungen und nicht für Zweitwohnungen gefördert werden. Heute befürworte das Bundesgericht daher bereits, dass die Kantone den Eigenmietwert auf Zweitwohnungen höher besteuern als bei Erstwohnungen, sagt Knecht.

Nach der Vorlage sollen auch die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege auf Bundesebene gestrichen werden, die Kantone können diese aber weiterhin vorsehen. Auch das soll nach Meinung der FDK nicht zulässig sein?, fragt Knecht. Diese Haltung überzeuge nicht, sagt der HEV-Präsident. Auch heute gebe es ja keine absolute Harmonisierung. So können die Kantone schon in eigener Kompetenz Regelungen individuell festlegen, zum Beispiel Pauschalen für Unterhaltskosten.

Die Bundesverfassung verlange die Förderung des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum. Durch den vorgeschlagenen begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber werde die finanzielle Belastung in den ersten zehn Jahren etwas gemildert. Ein solcher Abzug sei das einfachste Mittel, um dem Verfassungsauftrag auch entsprechend Rechnung zu tragen.