Deutschkurse bereits für 4-Jährige fremdsprachige Kinder

Es ist eine Tatsache, dass viele Kinder, die in den Kindergarten kommen, nur schlecht oder gar nicht deutsch können. «Es gibt inzwischen Abteilungen, in denen kein einziges Kind mehr Schweizerdeutsch als Muttersprache hat», sagt CVP-Grossrat Alfons Kaufmann. Das erschwert einerseits den Unterricht; aber vor allem erschweren die mangelnden Deutschkenntnisse die spätere schulische Laufbahn der betroffenen Kinder. Die CVP-Fraktion präsentiert nun einen Vorstoss, der Abhilfe schaffen soll.

Deutsch macht vieles einfacher
Das Postulat der CVP-Fraktion im Grossen Rat: Kinder, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, sollen verpflichtet werden, ein Jahr vor dem Eintritt in den Kindergarten ein Angebot zur sprachlichen Frühförderung zu besuchen. Die Gemeinden ihrerseits sollen verpflichtet werden, die passenden Förderangebote anzubieten. Und der Kanton soll das alles rechtlich regeln.

Die ersten Lebensjahre seien für die Entwicklung jedes Menschen von überragender Bedeutung, argumentiert die CVP. Der Förderung im Vorschulalter komme daher eine entscheidende Rolle zu. «Jedes Kind hat das Recht auf eine fördernde, individuelle Betreuung. Deshalb tragen die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder», erklärt Grossrat Alfons Kaufmann. «Fremdsprachige Kinder sollen möglichst früh in Kontakt mit der gesprochenen Landessprache kommen», fordert er. Denn so könnten sie ihre Sprachkompetenz erhöhen, was sich nachweislich positiv auf die Bildungsverläufe auswirke. Eltern aus bildungsfernen Schichten sollten dabei unterstützt werden. Als wirkungsvolles Instrument für den vorschulischen Erwerb von ausreichenden Deutschkenntnissen sieht die CVP-Fraktion obligatorische Sprachkurse für 4-Jährige.

Obligatorische Kurse
Damit die frühe Sprachförderung von jenen Kindern mit dem grössten Förderbedarf auch wirklich besucht wird, will die CVP erreichen, dass die Verpflichtung zum Kursbesuch gesetzlich verankert wird. Sie fordert also eine Art Deutschkurspflicht für 4-Jährige. Zudem sollen die Gemeinden beauftragt werden, bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen. Andrerseits sollen die Eltern verpflichtet werden, dem Kind ein Jahr vor dem obligatorischen Schuleintrittalter den Kursbesuch zu ermöglichen. Schliesslich sollen die kantonalen Stellen die Gemeinden bei der Umsetzung unterstützen und die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Doch wer entscheidet, welche Kinder in die frühe Sprachförderung gehören? Müssen künftig alle 4-Jährigen einen Sprachtest absolvieren? Kaufmann winkt ab. Nein, natürlich nicht. Seiner Meinung nach sind es die Betreuungspersonen in den Krippen und Tagesstätten, welche die Kinder melden müssen, die den Kurs brauchen. Dass aber auf diese Weise nur ein Teil der Kinder erfasst werden kann, ist auch Alfons Kaufmann klar. Und auch die Kriterien, nach denen beurteilt werden kann, ob nun ein Kind schon sprachliche Kindergartenreife hat oder nicht, müssten klar definiert werden.

Bleibt die letzte Frage: Wer soll diese Kurse bezahlen? Auch hier hat die CVP eine klare Vorstellung: «Es ist unbestritten, dass sich die Eltern beteiligen müssen», sagt Kaufmann. «Aber auch die Gemeinden und der Kanton werden einen Teil der Kosten übernehmen müssen.»