Die Aargauer Jagdreviere werden neu vergeben – zwei Bewerbungen fielen durch

Im Aargau sind 161 der insgesamt 179 Jagdreviere bereits vergeben. Bei 16 der noch nicht vergebenen Jagdrevieren wird derzeit auf den Entscheid des Kantons gewartet, für die beiden anderen lagen keine geeigneten Bewerbungen vor. Diese werden neu ausgeschrieben.

Im Gespräch mit dem SRF-Regionaljournal Aargau Solothurn erklärt Alain Morier, Leiter Abteilung Wald vom Departement für Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), dass die beiden abgelehnten Jagdgesellschaften zu wenig Rehe und Wildschweine geschossen und daher die Abmachung mit den Förstern nicht erfüllt hätten. 

Wie die Staatskanzlei mitteilt, haben die betroffenen Jagdgesellschaften die Möglichkeit, den Entscheid innerhalb der nächsten 30 Tage beim Regierungsrat respektive beim Verwaltungsgericht anzufechten.

Verpachtungskriterien

Gemäss Jagdgesetzgebung verpachtet das BVU die Jagdreviere jeweils für acht Jahre. In der Regel wird ein Jagdrevier an die bisherige Jagdgesellschaft verpachtet. Jedoch muss die Gemeinde jeweils ihre Zustimmung zur ausgewählten Jagdgesellschaft geben. Kommt es zu Differenzen zwischen Departement und Gemeinde oder zwischen beteiligten Gemeinden, entscheidet der Regierungsrat.

Bewerben sich zwei oder mehr Jagdgesellschaften für dasselbe Jagdrevier, wird jene Jagdgesellschaft bevorzugt, welche die jagdlichen Aufgaben besser erfüllt: Massgebend sind namentlich die bisherige Jagdausübung, die Verbundenheit der Jagdgesellschaft mit dem Revier sowie die Altersstruktur der Pächter. Liegen keine geeigneten Bewerbungen vor, wird die Pacht neu ausgeschrieben.

Am 4. April 2018 wurden die Aargauer Jagdreviere im Amtsblatt öffentlich zur Verpachtung für die Periode 2019 bis 2026 ausgeschrieben, bis zum 1. Juni hatten die Jagdgesellschaften Zeit, ihre Bewerbungen einzureichen. (az)