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Die Kosten für den Bezirksgerichtsneubau sind vielen Parteien zu hoch, Kunst am Bau «überzeugt in keiner Art und Weise»

Die Kosten für den Bezirksgerichtsneubau sind vielen Parteien zu hoch, Kunst am Bau «überzeugt in keiner Art und Weise»

Dass ein neues Bezirksgerichtsgebäude in Lenzburg gebaut werden muss, darin sind sich die Parteien noch einig. Nur wie es aussehen und was es kosten soll, daran scheiden sich die Geister.

Eva Wanner

Der «Gedankenspeicher» kommt nicht bei allen gut an.

Visualisierung: Projektbeschrieb

Vom Metzgplatz an den Malagarain: Das Bezirksgericht Lenzburg soll umziehen. Das kann es aber nur, wenn auf der grünen Wiese zwischen Hendschikerstrasse und Bahndamm ein neues Gebäude gebaut wird.

Geplant ist ein fünfeckiges und fünfstöckiges Gebäude. Die öffentlich zugänglichen Verhandlungsräume befinden sich im Erdgeschoss, darüber die beiden Bürogeschosse der Gerichtsmitarbeiter. Im ersten Untergeschoss sind Parkplätze, darunter Nebenräume wie Haustechnik und Archiv.

Fast 20 Millionen Franken soll das Gebäude kosten. Der Kanton bezahlt, deshalb ging das Projekt in die Vernehmlassung bei Parteien sowie verschiedenen Verbänden und Organisationen. Einig sind sich die Parteien darin, dass ein neues Gebäude notwendig ist, das alte entspricht in keiner Weise mehr den Anforderungen.

Die SVP will keinen «Holzzwang»

Und doch gibt es auch Einwände. Die SVP Aargau etwa schreibt in ihrer Stellungnahme, sie anerkenne den Bedarf eines Neubaus und sei auch mit dem Standort einverstanden. Sie stört sich aber an den Kosten. Bei der Weiterbearbeitung des Projekts soll in einer zweiten Variante aufgezeigt werden, «wie gross die Einsparungen bei einem einfachen Zweckbau (ohne Holzzwang) wären».

Das verlangt dieselbe SVP notabene, die vor knapp drei Jahren ein Postulat zum Neubau des Polizeigebäudes in Aarau mitunterzeichnete, in dem es hiess: «Mit dem Einsatz von einheimischem Holz fördert der Kanton die Entwicklung von neuen Holzprodukten, sichert Arbeitsplätze und trägt zum Erhalt der regionalen Wertschöpfung bei.»

Zu teuer und zu gross?

Die EDU schreibt Ähnliches. Sie sei «nicht grundsätzlich gegen den Einsatz von heimischem Holz, jedoch dürfen die hohen Mehrkosten nicht unerwähnt bleiben». Die GLP begrüsst zwar die Hybridbauweise inklusive Holz, findet aber ebenfalls die Kosten zu hoch. Die Grünen wiederum wollen, dass einheimisches Holz genutzt wird. Das sollte sogar, so findet die Partei, vorgeschrieben werden.

Nichts an den Kosten zu kritteln haben die EVP und Die Mitte. Erstere begrüsst, dass das Gericht in einer kantonseigenen Liegenschaft untergebracht wird, das sei «aus Kostengründen einer Mietlösung vorzuziehen». Die Mitte erachtet die projektierten Kosten als «begründet, realistisch und angemessen».

Anderer Meinung ist die FDP. Sie möchte, dass eine um 15 Prozent günstigere Variante aufgezeigt wird. Sie empfindet den Neubau als überdimensioniert. «Von heute sieben Räumen (ohne Tresor und Archiv) expandiert das Gericht auf 25 bei praktisch gleich vielen Arbeitsplätzen.» Um den Raumbedarf macht sich auch die SP Gedanken. Die letzten Monate hätten gezeigt, dass die Arbeit im Homeoffice eine «Entlastung für die Infrastruktur an den Gerichten bietet».

Die Kunst am Bau eckt an

Vor dem Gebäude soll die Plastik «Gedankenspeicher» als Kunst am Bau zu stehen kommen. Die Überlegung von Künstler Paul Takacs wird im erläuternden Projektbeschrieb so umrissen: Der «Gedankenspeicher» biete im Innern einen Schutzraum für die emotional aufgeladenen Gedanken der verschiedenen Menschen, die mit dem Bezirksgericht in Kontakt treten.

Als «passend und sorgfältig ausgewählt» empfindet die GLP den «Gedankenspeicher». Anders die EDU: Sie stehe der «Ästhetik und der Realisierung» für den «hohen Betrag von 130’000 Franken» eher kritisch gegenüber. Sehr deutliche Worte findet Die Mitte: «Der ‹Gedankenspeicher› wirkt abschreckend und verbaut den Rechtssuchenden den Zugang zum Gericht.» Die Geschichte hinter dem Objekt sei grundsätzlich interessant und für ein Gericht passend, «die optische Umsetzung vermag jedoch in keiner Art und Weise zu überzeugen».

Ebenfalls aufgelegen ist der Gestaltungsplan zum Bezirksgericht. Dagegen, so heisst es bei der Stadt auf Anfrage, sei eine Einwendung eingegangen.