Die Planung des Heitere Open Air läuft trotz Unsicherheiten

Christoph Bill, Festivalleiter Heitere Open Air: «Wir können nicht erst im Juli quasi den Start-Knopf ­drücken und ein Open Air aus dem Ärmel zaubern.» (Archivbild ZT)
Christoph Bill, Festivalleiter Heitere Open Air: «Wir können nicht erst im Juli quasi den Start-Knopf ­drücken und ein Open Air aus dem Ärmel zaubern.» (Archivbild ZT)

Laut Festivalleiter Christoph Bill wird momentan so geplant, wie wenn das Festival in seiner gewohnten Form, also mit 12 000 Besuchern täglich, stattfinden würde.

Zu schaffen macht Bill sowie allen anderen Festival-Veranstaltern primär die Planungsunsicherheit. Aus diesem Grund forderte der Verband SMPA (Swiss Music Promoters Association), den Christoph Bill präsidiert, gestern in einem Appell an die Bundesbehörden klare Rahmenbedingungen, um grösstmögliche Planungssicherheit zu garantieren. Bill: «Die Planung eines Open Airs ist extrem komplex, da unzählige Parteien – etwa Künstler oder Lieferanten – involviert sind. Wir können nicht erst im Juli quasi den Start-Knopf drücken und ein Open Air aus dem Ärmel zaubern, wir brauchen viel mehr Vorlaufszeit.»

Bis Ende Februar verlangt die SMPA deshalb für den ersten Teil des Festivalsommers bis Mitte Juli eine transparente, praxistaugliche Strategie der Behörden mit dem Ziel, Veranstaltungen sicher und unter schweizweit einheitlichen Bedingungen durchzuführen.

Christoph Bill und sein Heitere-Team denken derweil auch über alternative Konzepte nach, um das Festival irgendwie möglich zu machen, sollten bis im August noch keine Grossveranstaltungen möglich sein. Der Spielraum sei allerdings sehr klein, und solange keine konkreten Vorgaben existierten, könne und wolle er nicht mehr dazu sagen.

Im Falle einer Nichtdurchführung der Festivals, fordert die SMPA, brauche es die bewährte Ausfallentschädigung weiterhin, jedoch sei dann eine hundertprozentige Schadens­deckung ohne Plafonierung ­notwendig, um den Erhalt der Musik-Festivals langfristig zu ­sichern. Werde einer Veranstaltung die erteilte Bewilligung nach Beginn der Arbeiten wieder entzogen oder müsse eine Veranstaltung aufgrund verschärfter Massnahmen zur Pandemiebekämpfung aus wirtschaftlicher Sicht vorausschauend abgesagt werden, müsse der entstandene Schaden ebenfalls komplett übernommen werden. (schwe)