Die Politik beschäftigt sich mit Uber: Soll der Fahrdienst verboten werden?

Kritik Vor gut einem Monat hat der Kanton Genf entschieden, dass Uber ein Arbeitgeber ist. Der Fahrdienst sei somit verpflichtet, seine Fahrer regulär anzustellen und ihnen die üblichen Sozialleistungen zu bezahlen.

Für den Fall, dass das Unternehmen dieser Forderung nicht nachkommt, droht in Genf ein Uber-Verbot. Der Fahrdienst selber sieht sich als einfacher Vermittler von Fahrten. Das Unternehmen hat Partnerverträge mit den Personen, welche die Plattform nutzen und Fahrten anbieten wollen.

Uber kündigte an, gegen den Entscheid in Genf gerichtlich vorzugehen. Eine solche Berufung hat aufschiebende Wirkung, der Fahrdienst kann seinen Service bis zu einem Entscheid fortsetzen.

Uber hat seine App für Orte im Aargau freigeschaltet

Auch in gewissen Städten und Regionen des Aargaus ist Uber präsent. Schon vor zweieinhalb Jahren, im Frühling 2017, sagte ein Sprecher gegenüber der AZ, man habe die Fahrdienst-App an ausgewählten Orten im Kanton freigeschaltet.

Nun beschäftigt sich im Aargau auch die Politik mit Uber: Aufgrund der Schlagzeilen der letzten Wochen haben vier Grossrätinnen und Gross­räte der Grünen und der SP eine Interpellation zur Situation der sogenannten «Gig-Economy» im Aargau eingereicht.

So wird jener Teil des Arbeitsmarktes bezeichnet, bei dem kleine Aufträge meist über Onlineplattformen kurzfristig an Selbstständige, Freiberufler oder geringfügig Beschäftigte vergeben werden.

Der Betreiber der Plattform, ein Beispiel ist Uber, legt Rahmenbedingungen fest und kassiert eine Provision pro Auftrag. «Wir möchten von der Regierung wissen, welche Firmen in welchem Ausmass im Aargau aktiv sind, wie die Einhaltung der Arbeitsgesetze kontrolliert wird und ob sich der Kanton vorstellen kann, ähnliche Forderungen wie Genf zu stellen», sagt Andreas ­Fischer (Grüne), der Sprecher der Interpellanten.

«Hat das Arbeitsamt eine Übersicht?»

Die vier linken Grossratsmitglieder fordern nicht direkt ein Uber-Verbot, wollen aber wissen, wie die Regierung die Situa­tion im Aargau einschätzt. «Hat das Arbeitsamt eine Übersicht, wie viele Personen im Kanton über diese Plattformen Aufträge annehmen?», fragen die Grossräte.

 

Die Regierung soll auch die Frage beantworten, ob im Aargau die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kontrolliert wird und ob es in den letzten Jahren Verstösse gegen das Arbeitsgesetz gegeben habe. Schliesslich fragen sie, ob geprüft werde, dass die Auftragnehmer solcher Plattformen, im Fall von Uber also die Fahrer, ihre Einkünfte ordnungsgemäss versteuern.