
Drohnen: Wo man im Aargau fliegen darf – und wo nicht
Checkliste für Hobbypiloten: Auch in der Luft gelten Regeln
Wer seine Drohne im Griff hat, braucht keine Bewilligung, wenn sie weniger als 30 Kilogramm wiegt und jederzeit auf Sicht gesteuert wird. Dennoch gibt es Gesetze, und diese muss ein Pilot kennen und sich allenfalls vor dem Flug zusätzlich bei den lokalen Behörden über Einschränkungen informieren.
Die Haftpflichtversicherung muss allfällige Schäden von mindestens einer Million Franken abdecken. Weiter muss der Schutz der Privatsphäre beachtet werden. Filmflüge über militärische Anlagen sind nicht erlaubt, und in Vogelschutzzonen muss Rücksicht auf die Umwelt genommen werden.
Wer im Umkreis von fünf Kilometern um Flugplätze seine Drohne starten will, braucht eine Bewilligung. In der grösseren Kontrollzone um Flugplätze darf nur bis 150 Meter über Grund geflogen werden.
Eine Bewilligung braucht auch, wer Menschenansammlungen, zum Beispiel bei einem Fest, einem Umzug oder einer Sportveranstaltung, überfliegen will. Drohnen könnten ausser Kontrolle geraten und Personen gefährden. Deshalb darf die Drohne ohne Bewilligung nicht näher als 100 Meter an Menschenansammlungen herangeflogen werden. (nla)
Der Ton ist nervig. Dieses Surren, das einem verrät, dass irgendwo eine Drohne durch die Luft schwirrt. Was das Ding mit den Propellern genau tut, ist vom Boden aus nicht zu erkennen. Diese Ungewissheit kann verunsichern. Das beobachtet auch Manfred Tschannen, Chef der Regionalpolizei Bremgarten. Die Leute würden sich weniger am Lärm stören, sagt er. Es plage sie eher ein ungutes Gefühl, wenn sie merken, dass eine Drohne über ihr Grundstück fliege oder sogar stehen bleibe. «Sie wissen nicht, ob die Drohne einfach nur fliegt oder ob gleichzeitig gefilmt wird», sagt Tschannen. Im Moment gebe es bei der Repol Bremgarten zwar kaum Beanstandungen wegen Drohnen. «Aber das wird sich ändern, sobald es wieder wärmer wird», ist der Polizeichef überzeugt. Die Polizei gehe jeweils vor Ort, wenn eine Meldung eingehe, und suche das Gespräch mit dem Piloten oder der Pilotin. Laut Tschannen ist es aber noch nie zu einer Anzeige gekommen. «Sehr oft haben wir die Piloten aber auch gar nicht finden können.»
Polizei kontrolliert Versicherung
Wer eine Drohne startet, muss die Vorschriften im Bundesgesetz über die Luftfahrt und die Regeln in den entsprechenden Verordnungen einhalten. Ab Sommer 2020 sollen Drohnenbetreiber neu sich selbst und ihr Gerät registrieren, wie die «NZZ am Sonntag» gestern schrieb. Ausserdem arbeite die Flugsicherung Skyguide daran, Drohnen in die Überwachung des Flugraums zu integrieren.
Auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt erfahren Drohnenfans, was sie aktuell beachten müssen, und finden auch eine interaktive Karte, die zeigt, wo Einschränkungen und Verbote für Drohnen existieren. Für Flüge im Umkreis von fünf Kilometern um einen Flugplatz braucht es beispielsweise eine Bewilligung (siehe Box am Ende). Fünf solche Zonen mit Einschränkungen befinden sich im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Zofingen. Meldungen wegen Drohnen gehen auch in Zofingen eher während der Sommermonate ein, sagt Polizeichef Stefan Wettstein. Eine Statistik führe die Polizei nicht. Er schätzt, dass es im Sommer etwa ein bis zwei Meldungen pro Monat sind. Sofern die Besitzer der Drohne ausfindig gemacht werden könnten, werde kontrolliert, ob sie den obligatorischen Versicherungsnachweis dabei haben und ob sich die Drohne in der Fünf-Kilometer-Zone befindet. Falls Letzteres der Fall sei, überprüfe die Polizei, ob eine Bewilligung vom Flugplatz oder Heliport vorhanden sei.
Lärmschutz gilt für Drohnen
Wie in Zofingen stützen sich die Regionalpolizeien bei den Kontrollen auf die nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Die meisten Regionalpolizeien teilen mit, dass sich in ihren Polizeireglementen keine zusätzlichen oder speziellen Vorschriften in Bezug auf Drohnen finden. Natürlich sei der Lärmschutz generell geregelt und lasse sich bei störendem Fluglärm auch auf Drohnen anwenden, heisst es beispielsweise aus dem Zurzibiet, dem Oberen Fricktal und aus Zofingen.
Einen Schritt weiter geht die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal in ihrem Reglement: «Wir haben im Ordnungsbussenkatalog die Möglichkeit, nicht bewilligte Drohnenflüge mit 100 Franken zu büssen», sagt Polizeichef Daniel Schreiber. Die Meldungen, die bei der Repol eingehen, beträfen vor allem Flüge über Wohnquartieren, sagt Schreiber. Sie seien jedoch «eher selten». Bussen und Anzeigen hat auch die Repol Rohrdorferberg-Reusstal noch keine ausstellen müssen.
Keine Regulierung auf Vorrat
Die surrenden Flugobjekte waren vor ein paar Jahren auch Thema im Grossen Rat. Die BDP-Fraktion stellte dem Regierungsrat 2015 Fragen zu einer allfälligen Gefährdung durch Drohnen. Damals beruhigte die Regierung. Es seien keine Vorfälle bekannt, bei denen Drohnen zu «deliktischen Zwecken» verwendet wurden. Der Regierungsrat verzichtete denn auch auf eine Regulierung «auf Vorrat», obwohl er die Möglichkeit hätte, kantonale Gesetze zu erlassen und Areale mit sensiblen Gebäuden und Einrichtungen zu Flugverbotszonen zu erklären. An dieser Einschätzung habe sich bis heute nichts geändert, sagt Roland Hofer, Mediensprecher beim Departement Finanzen und Ressourcen. «Der Kanton musste bisher keine weiteren Massnahmen bezüglich Drohnenabwehr ergreifen.» Die Thematik werde weiterhin beobachtet und bei Neu- oder Umbauten von eigenen sensiblen Gebäuden oder technischen Einrichtungen berücksichtigt.
Bereits aufgerüstet wurden sämtliche Gefängnisse im Aargau. Die Spazierhöfe wurden zusätzlich vergittert, damit keine Gegenstände von oben in den Hof geworfen werden können. Das Gefängnis Lenzburg verfügt ausserdem seit Ende 2017 über ein Drohnenabwehr-System. Inzwischen erkennt das System nicht nur Drohnen, sondern auch Objekte von der Grösse eines Tennisballs, die über die Mauern geworfen werden. Bei Gegenständen muss der Wärter jeweils nachschauen, was im Hof landete. Drohnen können die Beamten mit einer Netzpistole abschiessen. Erstfälle gab es bisher kaum, sagte Gefängnisdirektor Marcel Ruf im Januar zum Regionalsender «Tele M1». Das System habe noch nie Alarm geschlagen.