
Drohung im Namen eines Aarguer Kesb-Kritikers – jetzt wurde der 52-jährige Sanitärinstallateur verurteilt
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat einen 52-jährigen Sanitärinstallateur wegen Freiheitsberaubung und mehrfacher Drohung verurteilt. Der Mann hatte im Juni 2017 einen gefälschten E-Mail-Account unter dem Namen des schweizweit bekannten KESB-Kritikers Christian Kast eröffnet und davon verschiedene Drohbotschaften versandt.
«Ich mache Euch fertig», schrieb er etwa an die Gemeindekanzlei Sisseln (AG):
Weitere Drohbotschaften sandte der Mann in zum Teil sehr fehlerhafter Rechtschreibung an den Gemeindeschreiber von Sisseln sowie an die Regionale Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) Rheinfelden (AG). In dieser Droh-Mail schrieb er mit Hinweis auf seine geladene Schrotflinte von einer «Abrechnungsliste», auf der sich auch der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner befinde.
Der echte Christian Kast war in die Schlagzeilen geraten, weil er seine Kinder aus einer betreuten Wohngruppe entführt und auf die Philippinen gebracht hatte. Sein Fall war in den Medien über Monate ein grosses Thema und führte zu einer Kontroverse um das Verhalten der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Unter anderem widmete SRF eine ganze «Arena/Reporter»-Sendung dem Fall Kast.
Der echte Christian Kast kam in Gewahrsam
Die E-Mails des falschen Christian Kast hatten für den echten unangenehme Konsequenzen. Nach zwei Strafanzeigen nahm ihn die Kantonspolizei Aargau am 11. Juni 2017 fest und durchsuchte sein Haus. Erst nach zwei Tagen in Polizeigewahrsam und nachdem sich der Verdacht gegen Kast nicht erhärten liess, kam Kast wieder frei.
Offenbar aufgeschreckt durch die mediale Berichterstattung über die spektakuläre Verhaftung stellte sich der vorbestrafte Bündner Sanitärinstallateur, der zu jener Zeit auch in den Sozialen Medien überaus aktiv war, der Polizei. Per Strafbefehl wurde er nun zu einer bedingten Geldstrafte von 120 Tagessätzen à 50 Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Bewährungsfrist für eine bedingte Geldstrafe aus dem Jahr 2016 wurde zudem um ein Jahr verlängert.
Tatbestand der Freiheitsberaubung ist erfüllt
Laut der Bündner Staatsanwaltschaft hatte der Sanitärinstallateur nicht nur die angeschriebenen Personen in Angst und Schrecken versetzt. Er hatte zudem auch zumindest in Kauf genommen, dass der echte Christian Kast in Polizeihaft genommen würde. Damit sei auch der Straftatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt.
Offen ist, ob der Bündner von Christian Kast auch noch zivilrechtlich belangt wird. Der Strafbefehl vom 14. Oktober ist noch nicht rechtskräftig.