
«Dummes Blondchen» darf man schreiben: SVP-Grossrätin blitzt mit Anzeige ab
SVP-Grossrätin und Nationalratskandidatin Nicole Müller-Boder hat ein Motto, wie sie auf ihrer Website schreibt: «Wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat bereits verloren.» Danach hat sie gehandelt, als sie im letzten Jahr auf Facebook als «dummes Blondchen» betitelt worden ist. Müller-Boder hat gekämpft und die Verfasserin der Zeilen wegen übler Nachrede angezeigt. Aber die Grossrätin hat nicht gewonnen: Die zuständige Staatsanwaltschaft Luzern hat die Strafuntersuchung eingestellt. Anstatt dass sie die geforderte Genugtuungsentschädigung von 2000 Franken erhält, muss Müller-Boder die Gebühren von 500 Franken bezahlen.
Der Kommentar war auf der Seite von NetzCourage-Gründerin Jolanda Spiess-Hegglin gepostet worden. Diese hatte ein Video veröffentlicht, auf dem am Beispiel einer Aargauer Grossrätin Polit-Mobbing erklärt worden ist. Der Name von Müller-Boder wurde in diesem Video nicht genannt, es war aber offensichtlich, um wen es sich handelte. «Dieses dumme Blondchen. Die zergeht fast vor Hass und Hetze (…)», schrieb eine Frau zum Video.
Äusserung kam von «links»
Ehrverletzungstatbestände schützten gemäss Strafgesetzbuch den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein. Den Tatbestand erfüllten danach nur Behauptungen «sittlich vorwerfbaren, unehrenhaften Verhaltens», schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung für die Einstellung des Verfahrens. Äusserungen, die sich lediglich eignen, jemanden in anderer Hinsicht herabzusetzen, seien aber nicht ehrverletzend. Beim Ausdruck «dummes Blondchen» handle es sich um ein reines Werturteil und keine Tatsachenbehauptung. Es spiele überdies eine Rolle, dass Nicole Müller-Boder Politikerin sei. Die Meinungsfreiheit bedinge die Bereitschaft der politischen Akteure, sich der öffentlichen Kritik an ihrer Meinung auszusetzen, schreibt die Staatsanwaltschaft Luzern.
Nicole Müller-Boder ist mit der Einstellung selbstredend nicht zufrieden. Auf Anfrage dieser Zeitung sagt sie, die von ihr angezeigte Person habe sich einige Male negativ über sie geäussert. Lange habe sie geschwiegen, doch «irgendwann ist genug». Die Grossrätin wollte erreichen, dass die von ihr angezeigte Person mit ihren Äusserungen aufhört, um eine Strafe sei es ihr dabei gar nicht gegangen. Das werde jetzt aber wohl kaum der Fall sein, sagt Müller-Boder, vielmehr befürchte sie, dass die Kommentarschreiberin jetzt erst recht gegen sie schiessen wird. Die Grossrätin stört sich insbesondere daran, dass die Äusserung von linker Seite gekommen sei, von dort, wo man Gleichberechtigung grossschreibe und gegen Sexismus vorgegangen werde, sagt sie. «Mit ‹dummes Blondchen› wird aber jedes Klischee bedient», so Müller-Boder. Dennoch: Die Einstellungsverfügung sei kein Weltungergang, sagt die Gross- rätin. Sie kämpft weiter. (eva)