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Souverän weist Budget zurück: Wie es nun weitergeht und was passieren kann

Es hatte sich bereits angekündigt: Die Eiker Gemeindeversammlung von Freitagabend hat das Budget 2022 nicht goutiert. Schon in der Botschaft zur Versammlung hatte sich die Finanzkommission gegen das Budget 2022 ausgesprochen – unter anderem, weil ihr Unterlagen fehlten – und dieses zur Rückweisung empfohlen. Ein entsprechenden Rückweisungsantrag nahmen die Stimmberechtigten denn auch mit grossem Mehr an.

Gross enttäuscht über die Rückweisung ist Gemeindeammann Stefan Grunder nicht, wenngleich er gehofft habe, dass der Souverän, dennoch das Budget 2022 bewilligen würde. Schliesslich habe die Finanzkommission die fehlenden Unterlagen erhalten. Grunder« sagt: «Nun steht uns eine arbeitsintensive Woche bevor, in der wir zusammen mit der Finanzkommission das Budget überarbeiten müssen.»

Am 25. Januar kommt es zu einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung, an der das überarbeitete Budget dem Souverän vorgelegt werden soll. Grunder sagt:

«Wir stehen jetzt unter Zeitdruck.»

So müsse bis zum 3. Januar die Botschaft gedruckt und zwei Wochen vor der ausserordentlichen Gmeind den Stimmberechtigten zugestellt sein. Grunder geht davon aus, dass dann der Souverän das überarbeitete Budget durchwinken wird.

Dass ein Budget durch die Gemeindeversammlung, den Einwohnerrat oder das Stimmvolk abgelehnt wird, kommt mit Blick auf die letzten 30 Jahre im Kanton im Schnitt nur einmal alle zwei Jahre vor, weiss Martin Süess, Leiter des Rechtsdienstes. Gemäss Süss bedeutet die Rückweisung des Budgets, dass der Gemeinderat in Eiken in seiner Handlungsfähigkeit für 2022 eingeschränkt ist, bis ein Budget genehmigt wurde.

Bei erneuter Rückweisung, setzt Kanton das Budget fest

Zwar könne der Gemeinderat die für die «Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben» tätigen. Aber:

«Dies ist nicht gleichzusetzen mit einem uneingeschränkten Betrieb.»

So seien Ausgaben, die ohne Schaden oder Mehrkosten für die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt getätigt werden können, zu verschieben, bis das ordentliche Budget vorliegt.

Falls wider Erwarten des Eiker Gemeinderates die Stimmberechtigten erneut das Budget zurückwiesen, so müsse dieses dem Regierungsrat zum Entscheid vorgelegt werden, sagt Süss, der nachschiebt: «Der Kanton hat damit das Budget festzusetzen.»