
Einbürgerungen im Aargau: Regierungsrat will von «massiver Verschärfung» nichts wissen
Letzten November hat der Grosse Rat dem Regierungsrat mit 86 zu 45 Stimmen eine Motion überwiesen, die verlangt, dass für eine Einbürgerung ein bestandener staatsbürgerlicher Test Voraussetzung ist. Die Partei reagierte damit auf die Tatsache, dass das Parlament im Mai nach erster Beratung die Revision des Einbürgerungsgesetzes abgelehnt hatte.
Der SVP waren die Bestimmungen zu wenig streng, der SP gingen die Spielregeln zu weit. Das Gesetz sollte an die neuen Vorgaben des Bundes angepasst werden.
Dre Regierungsrat hat nun eine Gesetzesvorlage für die Beratung im Grossen Rat verabschiedet. Wesentliche Änderungen gegenüber der Anhörungsvorlage hat er keine vorgenommen.
Erweiterung der Wartefrist nicht angezeigt
Die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat möchte schärfere Spielregeln für Einbürgerungen als der Bund. Die Wartefrist für Sozialhilfe-Bezüger soll von drei auf zehn Jahre erhöht werden. Der Regierungsrat sieht diese verlängerte Wartefrist aber als «unzweckmässig» an. Die im Jahr 2013 festgelegte Wartefrist von drei Jahren solle nicht wieder geändert werden. Diese Regelung habe sich im Aargau bewährt.
Der Regierungsrat will nicht «ohne Not eine massive Verschärfung» gegenüber dem kantonalem und Bundesrecht vornehmen. Dadurch würden die die Gesuchsteller – abhängig von zeitlichen Zufälligkeiten der Einreichung des Antrags – «in unverhältnismässiger Weise ungleich behandelt».
Im Anhörungsverfahren gaben 55 Gemeinden, 9 Parteien, 13 Verbände sowie 3 Landeskirche eine Rückmeldung. «Insbesondere die Erhöhung der Wartefrist in Abweichung zum Bundesrecht von drei auf zehn Jahre bei Sozialhilfebezug wurde grossmehrheitlich als zu lang beurteilt», schreibt der Regierungsrat.
Staatsbürgerlicher Test neu als Zulassungskriterium
Der staatsbürgerliche Test war bis anhin als sogenannter Basistest ausgestaltet. Die erreichte Punktzahl diente einer ersten Einschätzung der staatsbürgerlichen Kenntnisse der gesuchstellenden Person und war Grundlage für das Einbürgerungsgespräch. Ein Testergebnis «Bestanden» oder «Nicht bestanden» gab es nicht.