
Er hat Ken (†18) im Fislisbacher Wald erschossen – jetzt wurde der Aargauer (20) zur Höchststrafe verurteilt

Das Jugendgericht Baden hat am 27. Februar das Urteil über einen heute gut 20-jährigen Aargauer gesprochen, dem die Jugendanwaltschaft vorgeworfen hatte, im Juni 2016 in einem Wald oberhalb von Fislisbach den nur wenig älteren Ken mit einem Karabiner erschossen zu haben. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Das Jugendgericht Baden habe den Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung für schuldig befunden, heisst es in der Mitteilung. Es habe ihn zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren verurteilt. Dies stelle die Maximalstrafe im Jugendstrafrecht dar.
Gleichzeitig habe das Gericht eine Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung, verbunden mit einer ambulanten Therapie, angeordnet. Diese jugendstrafrechtlichen Massnahmen (Unterbringung und ambulante Therapie) dauerten von Gesetzes wegen maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Verurteilten.
Schliesslich sei der Beschuldigte verpflichtet worden, den Angehörigen des Opfers Genugtuungszahlungen zu leisten. Wie hoch diese ausfielen, ist nicht bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Jugendstrafverfahren und damit auch die Verhandlung seien gemäss Jugendstrafrecht nicht öffentlich. Deshalb könnten keine weitere Auskünfte erteilt werden. Als Hintergrund der Tat wird ein Streit um ein Drogengeschäft vermutet. Das Opfer hatte nach Angaben seiner Mutter wohl mit Gras gehandelt. Die Frau hatte ihren Sohn damals zum Treffen im Wald gefahren. Dort hatte der Schütze auf ihn gewartet und ihn erschossen.