
EU-Ausländer: SVP-Grossrat stellt Bedingungen für Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz infrage
Der Aargau ist für Zuwanderer aus dem Ausland attraktiv, dies zeigt die Regionalstudie der Neuen Aargauer Bank (NAB), die letzte Woche präsentiert wurde. Laut der Studie hat der Zuzug von ausländischen Arbeitskräften in den Kanton nach 2002, als die Personenfreizügigkeit mit der EU eingeführt wurde, markant zugenommen.
In den Jahren 2013 bis 2017 kamen rund 70 Prozent der internationalen Zuwanderer im Aargau aus dem EU-Raum. Deutsche und Italiener machen zusammen rund ein Drittel der Zuwanderer aus.
SVP-Grossrat Christoph Riner aus Zeihen im Fricktal betrachtet diese Entwicklung kritisch. In einer Interpellation, die er im Kantonsparlament eingereicht hat, stellt er die geltenden Bedingungen infrage, die EU-Bürger für eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erfüllen müssen. Nach den Vorgaben des Personenfreizügigkeitsabkommens müssen sie über einen unbefristeten Arbeitsvertrag verfügen und die sogenannte Arbeitnehmereigenschaft besitzen.
Riner kritisiert, bei Teilzeit-Angestellten reiche laut dem Staatssekretariats für Migration schon ein Pensum von 12 Stunden pro Woche, um die Vorgabe zu erfüllen.
12-Stunden-Pensum pro Woche reicht für Aufenthaltsbewilligung
«Es stellt sich die Frage, wie Menschen in der Schweiz mit dem Gehalt für 12 Arbeitsstunden in der Woche selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen können», schreibt der SVP-Grossrat. Er kritisiert, mit dieser Praxis werde die Zuwanderung in das Schweizer Sozialsystem gefördert. «Selbst bei hohen Löhnen reicht dies niemals nur annähernd», rechnet Riner vor.
Bei einem Monatslohn von 5000 Franken für ein 100-Prozent-Pensum käme ein Arbeitnehmer mit 12 Wochenstunden auf 1412 Franken im Monat, bei 7000 Franken für ein Vollpensum wären es 1976 Franken, bei 10’000 Franken für 100 Prozent auf 2824 Franken. «Das System, wie es ausgelegt wird, kann einfach nicht funktionieren», sagt Riner.
Geholfen sei damit weder den Zuwanderern, die vielleicht erst später merkten, welche Kosten sie in der Schweiz erwarten, noch den Gemeinden im Aargau, die am Schluss einspringen müssten, wenn die Einwanderer ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnten.
«Warum wird nicht ein Mindesteinkommen verlangt oder wenigstens eine Anzahl Stunden pro Woche, welche das Leben in der Schweiz halbwegs finanzierbar macht?», fragt er. Riner will vom Regierungsrat wissen, wie viele Aufenthaltsbewilligungen für unbefristete Arbeitsverträge mit Pensum unter 20 Stunden pro Woche zwischen 2015 und 2018 an EU-Bürger erteilt wurden.
Weiter fragt er, in wie vielen Fällen das kantonale Migrationsamt nur eine Kurzaufenthaltsbewilligung ausgestellt habe. Allgemein will er vom Regierungsrat wissen, wie dieser die Richtlinie beurteile, «dass die Arbeitnehmereigenschaft bereits mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag von 12 Arbeitsstunden pro Woche erfüllt ist?»
Schliesslich fragt er, ob die Regierung bereit sei, den bestehenden Spielraum zu nutzen, «die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen von weiteren Faktoren abhängig zu machen und so eine Zuwanderung in das Sozialsystem zu verhindern?»