Fluglärm: Aargauer Regierung fordert Entlastung für Wettingen und Würenlos

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat im September letzten Jahres zwei Planungsdossiers zum Flughafen Zürich öffentlich aufgelegt: Die neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht und das Betriebsreglement 2017.

Der Regierungsrat gab daraufhin eine ausführliche und kritische Stellungnahme ab. Unabhängig davon musste das Bundesamt für Zivilluftfahrt das Verfahren wiederholen – wegen eines formalen Mangels. Das Amt musste die ergänzten Gesuchsunterlagen zum Betriebsreglement 2017 nun erneut auflegen. Und der Regireungsrat bezog erneut Stellung. Das neue Betriebsreglement sieht ein Viertel mehr Starts und Landungen in der Nacht – zwischen 22 und 6 Uhr – vor. Damit verbunden ist eine geplante räumliche Ausdehnung der Lärmkurven. Der Regierungsrat kritisiert nun in einer Stellungnahme, dass der Betrieb bereits im heutigen Umfang bereits nicht ohne erhebliche Verspätungen bewältigt werden könnte. Zudem seien die Interessen der betroffenen Bevölkerung nicht berücksichtigt worden. Es seien keine Interessenabwägung vorgenommen worden.

Keine triftigen Gründe für mehr Nachtflüge

Eine genügende Begründung für die geplante Ausdehnung des Nachtbetriebs fehle auch in den neuen Unterlagen des Bundesamt für Zivilluftfahrt. Der Regierungsrat verlangt konkret, dass die Nachtflüge vorläufig auf insgesamt 10’000 Bewegungen pro Jahr begrenzt werden. 

Die Änderungen gegenüber der Auflage vor einem Jahr sind nur geringfügig. Deshalb hat der Regierungsrat in seiner jetzigen Stellungnahme seine Anliegen wiederholt. Die kritische Haltung des Regierungsrates wird durch die Bevölkerung bestätigt, welche in den letzten Jahren viel mehr Reklamationen angebracht haben.

Neue Flugroute soll über Wettingen und Würenlos führen

Das Betriebsreglement 2017 sieht unter anderem vor, die Startroute am Tag rund 10 Kilometer nach Norden zu verlegen. Statt über das Gebiet Mutschellen soll die Route neu zwischen Wettingen und Würenlos sowie östlich von Oberrohrdorf Richtung Westen geführt werden. 

So müssten Flugzeuge, die nach dem Start Richtung Osten abdrehen, nicht mehr über dem Aargau „ausholen“. Dadurch könnte die Anzahl der Überflüge über den Aargau fast halbiert werden. Diese – über das gesamte Kantonsgebiet gesehen – allgemeine Entlastung wird vom Regierungsrat begrüsst.

Doppelbelastung stösst auf Kritik

Allerdings stört sich der Regierungsrat an der Doppelbelastung, welche auf das Gebiet Wettingen/Würenlos durch den Tag- und den Nachtbetrieb zukäme. Wie auch schon in seiner Stellungnahme vor einem Jahr, verlangt er Massnahmen, um diese Doppelbelastung zu vermeiden oder wesentlich zu reduzieren. Ausserdem soll die optimierte Routenführung zwischen dem Siedlungsgebiet der Gemeinden Wettingen und Würenlos auch eingehalten werden – dafür sollen geeignete Massnahmen sorgen. 

Die Vernehmlassungsunterlagen sind hier abrufbar.