
Flugzeugabsturz im Birrfeld: Deutsche übernehmen Untersuchung
Am 14. Mai stürzte nach dem Start vom Flugplatz Birrfeld unmittelbar neben der Autobahn A 1 ein Kleinflugzeug ab. Der schweizerische Pilot, selbst Unfallexperte, starb beim Absturz. Weitere Personen kamen dabei nicht zu Schaden. Das Eigenbauflugzeug wurde völlig zerstört.
Bei Flug-, Bahn-. und Schiffsunfällen eröffnet die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) jeweils eine Untersuchung. Jetzt liegt der Vorbericht vor. Er enthält wie üblich eine kurze, provisorische Orientierung über den Hergang des Unfalls ohne Schlussfolgerungen.
Bemerkenswert ist, dass die Sust diesmal die Untersuchung nicht selbst durchführt. Sie delegiert sie «aus Befangenheitsgründen an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Deutschland», wie sie mitteilt. Germout Freitag, Pressesprecher der deutschen BFU, sagt dazu, zwischen Deutschland und der Schweiz bestehe seit vielen Jahren ein Gentleman’s Agreement. Demnach übernimmt die BFU eine Untersuchung, wenn ein Schweizer Unfallexperte involviert war. Umgekehrt untersucht die Sust solche Unfälle aus Deutschland, was auch schon nötig geworden sei. Laut Freitag dürfte ein Zwischenbericht (ohne Unfallursache) in etwa sechs Wochen vorliegen. Bis zum Abschlussbericht mit Unfallursache dauere es aber sicher ein Jahr.
Bei der Sust ist Untersuchungsleiter Martin Pohl als bevollmächtigter Vertreter der Schweiz für die Aufklärung des schweren Unglücks auf dem Birrfeld zuständig. Er bestätigt die Delegation an die BFU nach Deutschland, weil der verunglückte Pilot früher als Untersuchungs- und Bereichsleiter im Bereich Bahnen und Schiffe der Sust tätig war. Pohl wurde als Zuständiger für diesen Unfall auf Schweizer Seite designiert, weil er selbst damals noch nicht bei der Sust war.
«Wir sind sehr streng»
Gleichwohl treten die Sust bzw. Pohl jetzt in den Ausstand, und die deutschen Kollegen übernehmen. In den Ausstand trete ein Untersuchungsleiter oder -beauftragter zum Beispiel auch, wenn er in derselben Fluggruppe wie ein verunglückter Pilot ist. Dies sei auch entsprechend in der Verordnung über Sicherheitsuntersuchungen geregelt. Pohl: «Wir sind da sehr streng, damit keine Befangenheit aufkommen kann.»
Pohl dürfte gleichwohl im Auftrag der deutschen Untersuchungsbehörde weiter bei der Aufklärung mitwirken, aber allfällige Aufträge von der BFU bekommen, so Pohl. Und betont, dass unmittelbar nach dem Unfall selbstverständlich alle nötigen, zeitkritischen Untersuchungen, Befragungen und Abklärungen durchgeführt worden seien.
Bei der Sust publiziere man nur in Ausnahmefällen einen Zwischenbericht, wie etwa kürzlich beim schweren Ju52-Unglück. Sollten die deutschen Kollegen einen Zwischenbericht publizieren, würde dies die Sust kommunizieren. «Auf jeden Fall», so Pohl, «würden aber die Direktbetroffenen zuerst informiert.»