Frist bis Ende Jahr verlängert: In den Aargauer Clubs gilt weiterhin die Beschränkung auf 100 Gäste

Der Kanton Aargau verlängert die auf das Epidemiengesetz gestützten Allgemeinverfügungen bis zum 31. Dezember. Dies schreibt die Abteilung Gesundheit, Departement Gesundheit und Soziales in einer am Montag verschickten Medienmitteilung. Weiterhin gilt die seit 9. Juli bestehende Beschränkung auf 100 Personen in den Clubs und Bars. Ausserdem sind die Betreiber wie schon seit 3. Juli dazu verpflichtet, die angegebenen Kontaktdaten der Besucher anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen.

Dank diesen Massnahmen soll die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Contact Tracing sichergestellt werden. Sofern die Schutzmassnahmen auch bei Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern nicht eingehalten werden können, muss zudem seit dem 9. Juli eine Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen vorgenommen werden.

Laut dem Departement Gesundheit und Soziales haben die Massnahmen ihr Ziel weitestgehend erreicht. So wurde das Contact Tracing entlastet. Zusätzlich wurden grössere Ausbrüche in Clubs und Bars vermieden. Die aktuelle Lage und die fehlenden Anzeichen einer Entspannung gäben allerdings keinen Anlass, die getroffenen Massnahmen aufzuheben.

Bewilligungsgesuche ab Donnerstag möglich

Zusätzlich hat der Kanton Aargau ein kantonales Bewilligungsverfahren für Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen vorgelegt.  Erarbeitet wurde das Konzept unter Einbezug der Departemente Volkswirtschaft und Inneres (DVI) sowie Bildung, Kultur und Sport (BKS). Ab dem nächsten Donnerstag steht das Formular für das Bewilligungsgesuch auf der kantonalen Website unter www.ag.ch/coronavirus > Informationen zu Veranstaltungen zur Verfügung.

Nach dem Entscheid des Bundesrates dürfen Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen ab 1. Oktober wieder durchgeführt werden. Für Anlässe dieser Art gilt es allerdings, eine entsprechende Bewilligung des Kantons einzuholen. Laut Bundesrat müssen für eine Bewilligung gewisse Vorgaben erfüllt werden. So muss von Seiten der Veranstalter eine Risikoanalyse sowie ein Schutzkonzept erstellt werden. Personenströme sollen zudem sinnvoll gelenkt werden.

Zusätzlich ist die Sitzplatzpflicht einzuhalten. Nach einer Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden wurde zudem festgelegt, dass die epidemiologische Lage auf kantonaler Ebene eine Durchführung der Veranstaltung zulassen muss. Gleichzeitig hat der Kanton über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing zu verfügen.